Rechtsprechung
| BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 26.03.1982 - 20 B 81 A.2647
- BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1979 - 5 C 4.79
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82
Allein ein solches Verständnis wird auch dem mit dem Erlaubnisvorbehalt des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG verfolgten Zweck gerecht, zum Schutz des Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (dazu siehe BVerwGE 59, 138 [BVerwG 15.11.1979 - 5 C 4/79]).Das Berufungsgericht ist nicht von dem vom Beklagten angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 4.79 - abgewichen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung (BVerwGE 59, 138 [BVerwG 15.11.1979 - 5 C 4/79] = DVBl. 1980, 640) klargestellt, daß § 8 der Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1481; BGBl. III 303-12-1), was die Sachkunde und Eignung des Erlaubnisbewerbers anbelangt, gesetzeskonform nicht bloßes theoretisches Wissen auf den in Frage kommenden Rechtsgebieten genügen läßt, sondern eine durch entsprechende Ausbildung und berufliche Tätigkeit erworbene Sachkunde verlangt.
- BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes - …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82
Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang damit stellen, haben jedoch regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen, nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschluß vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82
Ferner ist anzugeben, warum sich dem Tatsachengerichtet gerade diese Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil im einzelnen auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1968 - II A 1032/67
Auszug aus BVerwG, 08.02.1984 - 5 B 87.82
In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, daß vom Erlaubnisbewerber nicht das Wissen und die Kenntnisse eines Rechtsanwalts gefordert werden können (OVG Münster, Urteil vom 27. November 1968 - II A 1032/67 -, OVGE 24, 203 ; VG Köln, Urteil vom 13. November 1970 - 4 K 2204/68 -, GewArch 1971, 115 ;… Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Aufl. 1983, Rdnr. 746).
- BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 139.83
Klage eines Steuerbevollmächtigten auf die Erteilung der unbeschränkten Erlaubnis …
Eine Situation, wie sie dem Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1965, 841; vgl. auch Beschluß vom 5. Juni 1973 - BVerwG 4 B 142.72 - ) zugrunde lag, ist hier nicht gegeben, weil die mit der Abweichungsrüge angesprochenen Fragen durch den Beschluß des beschließenden Senats vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - (Rbeistand 1984, 42), auf den sich der Kläger in seinem Schriftsatz vom 17. August 1984 bezieht, nicht geklärt worden sind. - BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 5.83
Voraussetzungen für die Erteilung der Rechtsberatungserlaubnis für das Gebiet des …
Auch das Bundesverwaltungsgericht ist von dieser Rechtslage ausgegangen, wie sich aus dem Urteil vom 27. Oktober 1955 - BVerwG 1 C 139.53 - (auszugsweise abgedruckt in Buchholz 355 RBeratG Nr. 4) ergibt, in dem nicht beanstandet wurde, daß die Berufungsinstanz die persönliche Eignung des damaligen-Klägers u.a. aufgrund des in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Eindrucks bejaht hat daß die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nicht notwendig schon im Zeitpunkt der Antragstellung nachgewiesen sein mußte ist darüber hinaus auch dem Urteil vom 15. November 1979 - BVerwG 5 C 4.79 - (BVerwGE 59, 138) und dem Beschluß vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - (Rbeistand 1984, 42) zu entnehmen. - BVerwG, 08.11.1984 - 5 B 4.84
Anforderungen an einen Wirtschaftsprüfer für die Erteilung der unbeschränkten …
Genügende Sachkunde muß also in dem Zeitpunkt, in dem über die Erteilung der beantragten Erlaubnis zu entscheiden ist, aktuell vorhanden sein (BVerwG, Beschluß vom 8. Februar 1984 - BVerwG 5 B 87.82 - [Rbeistand 1984, 42]).
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