Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.2008 - 5 B 9.07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstückes im Zeitpunkt einer späteren eigentumsentziehenden Maßnahme bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Entschädigung für Grundvermögen nach § 3 Entschädigungsgesetz (EntschG) - Eigentumsverlust durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 22.11.2006 - 5 A 395/05
- BVerwG, 25.03.2008 - 5 B 9.07
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 5 B 9.07 |
Zitiervorschläge
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 5 B 9.07 (https://dejure.org/2006,94130)
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Verfahrensgang
- VG Berlin - 12 R 446.96
- VG Berlin - 8 B 3.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 5 B 9.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 5 B 8.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 8 B 2.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2006 - 8 B 3.04
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
1. ob § 2 Abs. 8 Satz 2 erster Satzteil des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 5. Oktober 1995 (GVBl S. 728), geändert durch Art. 11 § 3 des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1996 - HStrG 96) vom 15. April 1996 (GVBl S. 126), durch Art. IX des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1997 - HStrG 97) vom 12. März 1997 (GVBl S. 69) und durch Art XI des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Haushalts (Haushaltsstrukturgesetz 1998 - HStrG 98) vom 19. Dezember 1997 (GVBl S. 686) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 DM pro Semester erhoben werden, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2006 - OVG 8 B 3.04 - (alt) - OVG 5 B 9.07 - (neu) -.
dejure.org
Übersicht OVG Berlin-Brandenburg
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