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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24087
VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16 (https://dejure.org/2016,24087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.07.2016 - 5 B 908/16 (https://dejure.org/2016,24087)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 5 B 908/16 (https://dejure.org/2016,24087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 HessKAG, StrBS der Stadt Kassel
    Straßenausbaubeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HessKAG § 11; StrBS der Stadt Kassel
    ERSCHLOSSEN; GEWERBEGRUNDSTÜCK; HERANFAHREN; HERAUFFAHREN; NATÜRLICHE BETRACHTUNGSWEISE; STRAßENAUSBAUBEITRAG; STRAßENBEITRAG; VORAUSLEISTUNG; VORTEILHAFTE INANSPRUCHNAHMEMÖGLICHKEIT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenausbaubeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit des Heranfahrens an Grundstück genügt für vorteilhafte Inanspruchnahmemöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 916
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11

    Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild - etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung, aber auch weitere Indizien - abzustellen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 893/11 -, HSGZ 2013, 99 = ZKF 2012, 213, m.w.N., zum Erschließungsbeitragsrecht; Beschlüsse vom 7. November 2008 - 5 B 2178/08 -, und vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56, zum Ausbaubeitragsrecht, sämtlich auch Juris).

    Aber auch wenn man davon ausgeht, dass bei gewerblich nutzbaren Grundstücken grundsätzlich die Möglichkeit des Herauffahrens auf das Grundstück für eine Erschließung erforderlich ist (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 13. Juni 2012, a.a.O.), würde dies hier zu keinem anderen Ergebnis führen.

  • VGH Hessen, 07.11.2008 - 5 B 2178/08
    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild - etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung, aber auch weitere Indizien - abzustellen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 893/11 -, HSGZ 2013, 99 = ZKF 2012, 213, m.w.N., zum Erschließungsbeitragsrecht; Beschlüsse vom 7. November 2008 - 5 B 2178/08 -, und vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56, zum Ausbaubeitragsrecht, sämtlich auch Juris).

    Eine so genannte "punktförmige Erschließung " - wie vom Bevollmächtigten der Antragstellerin angeführt - liegt angesichts der Länge der Grenze zwischen dem Grundstück und dem trapezförmigen Fußgängerbereich bereits tatsächlich nicht vor (vgl. für eine derartige Situation: Beschluss des Senats vom 7. November 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Erschließungsbeitragsrecht (vgl. Urteil vom 1. März 1991 - 8 C 59.89 -, BVerwGE 88, 70 = HSGZ 1991, 260 = Juris), der der Senat auch für das Straßenausbaubeitragsrecht folgt, kann an ein Grundstück im Sinne seiner Erreichbarkeit herangefahren werden, wenn auf der Fahrbahn einer öffentlichen Straße bis zur Höhe dieses Grundstücks mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen gefahren und von da ab - gegebenenfalls über einen Gehweg und/oder Radweg - das Grundstück betreten werden kann.
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16
    {RN: 7} Das Verwaltungsgericht hat dabei aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Erschließungsbeitragsrecht zur Frage der erforderlichen Erschließung durch die abzurechnende Anlage hergeleitet, dass aufgrund des Charakters des Gebiets, in dem das Grundstück der Antragstellerin liegt, für die erforderliche Erschließung - hier: vorteilhafte Inanspruchnahmemöglichkeit - ein Heranfahrenkönnen ausreicht, wobei es nicht auf die konkrete gegenwärtige Nutzung des Grundstücks ankommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. September 2006 - 9 C 4.05 -, BVerwGE 126, 378 = NVwZ 2007, 81 = Juris).
  • VGH Hessen, 06.12.2005 - 5 TG 1729/05

    Straßenbaubeitrag; Anlagenbegriff; Verzweigung eines Hauptstraßenzuges

    Auszug aus VGH Hessen, 01.07.2016 - 5 B 908/16
    Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild - etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung, aber auch weitere Indizien - abzustellen (vgl. Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 893/11 -, HSGZ 2013, 99 = ZKF 2012, 213, m.w.N., zum Erschließungsbeitragsrecht; Beschlüsse vom 7. November 2008 - 5 B 2178/08 -, und vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56, zum Ausbaubeitragsrecht, sämtlich auch Juris).
  • VG Düsseldorf, 09.08.2023 - 5 K 8166/22
    Das klägerseits angeführte Urteil des Hessischen VGH vom 1. Juli 2016 - 5 B 908/16 - sei nicht einschlägig.

    Rn. 81 Vgl. in diesem Sinne für einen Straßenausbaubeitragsfall, in dem ein Gebäude das "Hindernis" bildete: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 20; vgl. mit einem entsprechenden Ergebnis in einem Straßenausbaubeitragsfall, der eine "Abschließung" mit einem Gebäuderiegel gegenüber der Möglichkeit des Hinauffahrens auf das Grundstück betraf: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 5 B 908/16 -, veröffentlicht unter anderem in juris, siehe dort insbesondere Rn. 7; s.a. Driehaus in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 8, Rdnr. 396b (Stand: September 2021) mit weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung.

  • VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17

    Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …

    Hier ist es in der Regel notwendig, dass die Anbaustraße die uneingeschränkte Möglichkeit des Herauffahrens - hier namentlich mit Traktoren, Mähdreschern und anderen landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen - eröffnet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 11 B 10/00 -, juris Rn. 4; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 5 B 908/16 -, juris Rn. 7 ;… Urteil vom 13. Juni 2012 - 5 A 893/11 -, juris Rn. 27 ;… Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 5 TG 528/04 -, juris Rn. 5 ).
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