Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.1981 - 8 A 26/79
- BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
- BVerwG, 09.09.1982 - 5 B 93.81
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74].Daß das Berufungsurteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juni 1965 (BVerwGE 21, 208) abweichen soll, machen die Kläger zwar geltend.
- BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74].Der Sonderfall, daß der Hilfesuchende vorhandene eigene Mittel nicht für seinen Lebensunterhalt, sondern zur Erfüllung des Anspruchs eines gesteigert Unterhaltsberechtigten verwendet und aufgrund dessen (teilweise) hilfebedürftig wird (siehe dazu BVerwGE 55, 148), liegt hier offensichtlich nicht vor.
- BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Auch dann, wenn - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - die Kaufpreisraten von 750 DM monatlich, auf die der Kläger aufgrund des Vertrages vom 2. August 1972 über den Verkauf zweier mit Mehrfamilienhäusern bebauten Grundstücke vom 1. Oktober 1972 an (bis zum 31. März 1976) Anspruch hatte, nicht als Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, sondern als Vermögen begriffen werden würden, weil sie - wie die Kläger meinen - ihren Grund in einer Vermögensumschichtung haben (vgl. dazu das Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978 [BSGE 46, 271]), änderte dies nichts an dem Ergebnis der Entscheidung des Berufungsgerichts; denn Hilfe zum Lebensunterhalt ist nur dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht (oder nicht ausreichend) aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen kann (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG).In bezug auf das von den Klägern angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978 (a.a.O.) braucht dies nicht näher dargelegt zu werden.
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
An dieser Voraussetzung fehlt es ebenso in bezug auf die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1980 (BVerwGE 59, 294). - BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74]. - BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64
Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74]. - BVerwG, 01.06.1965 - I C 34.63
Erlaubnispflicht für den Betrieb von Fahrschulen - Inhaltliche Ausgestaltung der …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74]. - BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71
Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Beides ist aber (regelmäßig) nicht Aufgabe der Sozialhilfe (siehe einerseits BVerwGE 20, 188; 21, 208 [BVerwG 01.06.1965 - I C 34/63]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]und Urteil vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 5 C 39.78 - [Buchholz 436.0 § 29 BSHG Nr. 6]; andererseits BVerwGE 41, 22; 48, 182) [BVerwG 23.04.1975 - VIII C 38/74]. - BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Bei Beachtung dieser dem Sozialhilferecht eigenen Besonderheiten, die sich aus seiner Aufgabenstellung ergeben, insbesondere aus dem Nachrang der Sozialhilfe - wodurch sie sich von sonstigen Sozialleistungen wesensmäßig unterscheidet (vgl. dazu BVerwGE 60, 367 und 61, 276) -, ist daher der Hinweis der Kläger auf das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978, wonach die Bedürftigkeit im Sinne des § 137 Abs. 1 AFG unter Berücksichtigung jeglicher Schulden des Anspruchstellers zu beurteilen ist, nicht geeignet, unter dem Aspekt der Identität einer Rechtsfrage in beiden Sozialleistungsbereichen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen. - BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 2.80
Rechtsfolge bei irrtümlich erfolgter Übernahme von Anstaltspflegekosten und …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81
Bei Beachtung dieser dem Sozialhilferecht eigenen Besonderheiten, die sich aus seiner Aufgabenstellung ergeben, insbesondere aus dem Nachrang der Sozialhilfe - wodurch sie sich von sonstigen Sozialleistungen wesensmäßig unterscheidet (vgl. dazu BVerwGE 60, 367 und 61, 276) -, ist daher der Hinweis der Kläger auf das erwähnte Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 1978, wonach die Bedürftigkeit im Sinne des § 137 Abs. 1 AFG unter Berücksichtigung jeglicher Schulden des Anspruchstellers zu beurteilen ist, nicht geeignet, unter dem Aspekt der Identität einer Rechtsfrage in beiden Sozialleistungsbereichen die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen. - BVerwG, 30.10.1979 - 5 C 39.78
Unterbringung eines psychisch Kranken in einem Landeskrankenhaus auf Grund von …
- BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 46.76
Abfindungsgrundstücke - Dauernde Beeinträchtigungen - Minderung der Landnutzung - …
- BVerwG, 23.04.1975 - VIII C 38.74
Erwerb der Eigenschaft als Vertriebener durch Abstammung - Voraussetzungen der …
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Wert des Gegenstandes anwaltlicher Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren
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