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| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1986 - 5 B 985/86 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. Juli 1986 - 5 B 985/86 (https://dejure.org/1986,24867)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 15 A 900/90
Auflösung einer Hauptschule; Ersatzvornahme; Klage von Eltern und Schülern
Denn die Grundrechte und die in der Landesverfassung niedergelegten Rechte garantieren nicht den Bestand und die ständige Bildung neuer Eingangsklassen einer konkreten Schule (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24.10.1980 - 1 BvR 471/80 -, NVwZ 1984, 89; OVG NW, Urteile vom 24.10.1984 - 5 A 1278/84 - vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, NVwZ 1984, 806; vom 03.05.1991 - 19 A 2515/89 - Beschlüsse vom 07.07.1986 - 5 B 985/86 - vom 27.04.1987 - 5 B 348/87 - vom 20.10.1992 - 19 B 3957/92). - VG Köln, 02.02.2010 - 10 L 110/10
Eilantrag gegen Gesamtschule Sankt Augustin abgelehnt
Rn. 23 vgl. zur unterbliebenen Anhörung von Schulen insoweit ausdrücklich OVG NRW, Beschluss vom 07.07.1986 - 5 B 985/86 - . - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1987 - 5 B 328/87 Eine weitergehende Gewährleistung enthält die Vorschrift nicht (vgl. Beschluß vom 07.07.1986 - 5 B 985/86 - Urteil vom 01.06.1984 - 5 A 736/84 -, NVwZ 1984 806). Die B.-Schule, die in Zukunft auch den Einzugsbereich der A.-Schule versorgen soll, liegt nur etwa 300 m von der A.-Schule entfernt.
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