Rechtsprechung
| BSG, 12.07.1990 - 5 BJ 113/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - …
Von einer Rechtsanwältin wird verlangt, dass sie für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit trifft (BSG vom 12.7.1990 - 5 BJ 113/89). Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn die Rechtsanwältin - wie hier - ihre Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbstständigen Handeln befähigtes Kanzleipersonal verfügt (vgl BGH vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85 = VersR 1985, 1189) . - LAG Hamm, 12.11.1996 - 4 Sa 1283/96
Rechtsanwalt: Fristenkontrolle - Organisationsverschulden
An Auszubildende können noch nicht die gleichen Erwartungen gestellt werden wie an Angestellte, deren Zuverlässigkeit gewährleistet ist (BSG vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89, BSG-Intern RegNr. 19366). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 KR 114/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung- Versäumung der Berufungsfrist - …
Von einem Rechtsanwalt ist nämlich zu verlangen, dass er für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge für den Fall plötzlicher eintretender Arbeitsunfähigkeit trifft (BSG, Beschluss vom 12. Juli 1990 - 5 BJ 113/89, zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2013 - L 19 AS 1507/12 Eine derartige Verpflichtung ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt seine Kanzlei allein betreibt und nicht ständig über eingearbeitetes, zum selbständigen Handeln befähigtes Personal verfügt (BSG Beschluss vom 16.02.2010 - B 2 U 318/09 B; Urteil vom 12.07.1990 - 5 BJ 113/89; BGH Urteil vom 24.10.1985 - VII ZB 16/85).
- BSG, 13.11.2013 - B 6 KA 40/13 B Von einem Rechtsanwalt wird verlangt, dass er für die Wahrung laufender Fristen rechtzeitig Vorsorge auch für den Fall einer plötzlichen Arbeitsunfähigkeit trifft (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2010 - B 2 U 318/09 B - unter Hinweis auf BSG vom 12.7.1990 - 5 BJ 113/89).
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