Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; AuslG 1990 § 35 Abs. 1 Satz 2
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; AuslG § 35 Abs. 1 S. 2; AsylVfG § 55; AuslG § 69 Abs. 3
D (A), in Deutschland geborene Kinder, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Staatsangehörigkeitsausweis, Eltern, Aufenthaltsdauer, Gewöhnlicher Aufenthalt, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltsgenehmigung, Antrag, ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Anrechnung der Dauer eines negativ abgeschlossenen Asylverfahrens
Verfahrensgang
- VG München, 12.07.2004 - M 25 K 03.2734
- VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
- BVerwG, 23.02.2006 - 5 B 63.05
- BVerwG, 30.03.2006 - 5 C 8.06
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90
Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
In Fällen eines genehmigungsbedürftigen Aufenthalts wird daher vorausgesetzt, dass die Aufenthaltsgenehmigung für einen dauernden, nicht bloß für einen vorübergehenden Aufenthaltszweck erteilt worden ist (BVerwG, U.v. 23.2.1993 - 1 C 45.90, BVerwGE 92, 116/126 f.). - BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art. …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
Diese allein durch die Antragstellung ausgelöste Vergünstigung mit dem immanent begrenzten Aufenthaltszweck könne nicht die - mit einem für den Betroffenen positiven Abschluss des Verfahrens verbundene - Wirkung einer Zustimmung zum Aufenthalt im Bundesgebiet vorwegnehmen und führe daher unter dem Blickwinkel der Einbürgerungsvorschriften nicht zu einem rechtmäßigen Aufenthalt (BVerwG, U.V. 16.10.1990-1 C 15.88, BVerwGE 87, 11/20). - BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04
Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
Zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "achtjähriger gewöhnlicher Aufenthalt" hat das Bundesverwaltungsgericht die insoweit wortgleiche Vorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG und die dazu ergangene Rechtsprechung herangezogen, da keine Gründe für die Anwendung anderer Kriterien ersichtlich seien (BVerwG, B.v. 25.11.2004 - 1 B 24.04, NVwZ 2005, 231). - VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089
Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2005 - 5 BV 04.3174
Diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (U.v. 14.4.2005 - 5 BV 03.3089), gilt gleichermaßen auch für § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StAG.
- OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06
Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag
Da das erste Asylverfahren des Klägers mit der unanfechtbaren Ablehnung der Asylberechtigung endete, ist die Zeit seines Aufenthalts, während der das erste Asylverfahren durchgeführt wurde, im Rahmen des § 10 Abs. 1 StAG nicht berücksichtigungsfähig entsprechend VGH Bayern, Urteile vom 3.5.2005 - 5 BV 04.3174 - und vom 14.4.2005 - 5 BV 03.3089 -, beide juris, im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23.2.1993 - 1 C 45/90 -, BVerwGE 92, 116 = InfAuslR 1993, 268, und vom 16.10.1990 - 1 C 15/88 -, BVerwGE 87, 11 = InfAuslR 1991, 72; ebenso zu ausländerrechtlichen Vergünstigungen: OVG Sachsen, Beschluss vom 18.11.2003 - 3 BS 430/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3.6.1997 - 1 C 1/97 -, InfAuslR 1997, 352. - VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371
Einbürgerung, Ehe, Doppelehe, Kinderehe nach pakistanischem Recht, Rücknahme, …
Der 15-jährige Zeitraum begann erst mit der Legalisierung des dauernden Aufenthalts des Klägers in Deutschland durch die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis am 16. Dezember 1986, weil der Aufenthalt zur Durchführung des (erfolglosen) Asylverfahrens ebenso wenig berücksichtigungsfähig ist wie der geduldete Aufenthalt nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylbegehrens (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - BVerwGE 87, 11/20; BayVGH, U.v.3.5.2005 - 5 BV 04.3174 - juris); er endete demnach erst im Dezember 2001, also nach dem Erlass der in Streit stehenden Bescheide. - VGH Bayern, 06.12.2011 - 5 C 11.2572
Anspruchseinbürgerung; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt
In Fällen eines genehmigungsbedürftigen Aufenthaltes wird daher vorausgesetzt, dass die Aufenthaltsgenehmigung für einen dauernden, nicht bloß für einen vorübergehenden Aufenthalt erteilt worden ist (vgl. BVerwG vom 23.2.1993 BVerwGE 92, 116/126 f.; BayVGH vom 14.4.2005 Az. 5 BV 03.3098 ; vom 3.5.2005 Az. 5 BV 04.3174 ).
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