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| VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
StAG § 40 b; StAG § 4 Abs. 3
D (A), Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Aufenthaltsdauer, Eltern, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Erlaubnisfiktion, verspäteter Antrag, rechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthaltsunterbrechung - milo.bamf.de
RuStAG, § 4 Abs 3; RuStAG, § 12b Abs 3; RuStAG, § 40b; AuslG 1990, § 89
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
- BVerwG, 09.04.2008 - 5 B 207.07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.03.2006 - 5 C 4.05
A: Aufenthalt, Rechtmäßigkeit des - als Einbürgerungsvoraussetzung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Die Beklagte hat im November 2006 das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 - 5 C 4/05, NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts von 17 Tagen nicht mehr als kurzfristig und deshalb unbeachtlich angesehen werden könne.Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, der hier in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des § 40b StAG geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999 (BGBl. I S. 1618) anzuwenden ist (BVerwG, U.v. 29.3.2006 - 5 C 4/05, NVwZ 2006, 938), erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (Nr. 1) und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (Nr. 2).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2006 (NVwZ 2006, 938) entschieden, dass für eine Einbürgerung eines Kindes nach § 40b in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Elternteils außer Betracht bleibt, wenn die Unterbrechung darauf beruht, dass der Elternteil zeitweise nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses war, und § 89 Abs. 3 Alternative 3 AuslG 1990 analog angewendet.
Auch § 40b StAG regelt nur eine Einbürgerung auf Antrag (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).
Der Sache nach handelt es sich vielmehr (zumindest auch) um eine staatsangehörigkeitsrechtliche Bestimmung; denn sie regelt nach ihrer systematischen Stellung innerhalb des Siebten Abschnitts (,Erleichterte Einbürgerung") des Ausländergesetzes 1990 für ihren sachlichen und persönlichen Geltungsbereich den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (BVerwG vom 29.3.2006 NVwZ 2006, 938/939).
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03
Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Die Beklagte hat im November 2006 das Berufungsverfahren wieder aufgenommen und unter Bezugnahme auf die mittlerweile ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vom 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199 und vom 29.3.2006 - 5 C 4/05, NVwZ 2006, 938) betont, dass eine Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts von 17 Tagen nicht mehr als kurzfristig und deshalb unbeachtlich angesehen werden könne.Die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wird durch den Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung vermittelt; darüber hinaus ist der gesetzlich erlaubte oder genehmigungsfreie wie auch der nach § 69 Abs. 3 AuslG 1990 fiktiv erlaubte Aufenthalt rechtmäßig (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199/203).
Bei dieser Zeitspanne von 16 Tagen handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 - 1 C 1.93 ).
- BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93
Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Bei dieser Zeitspanne von 16 Tagen handelt es sich nicht mehr um eine bereits normintern unschädliche Unterbrechung von nur wenigen Tagen (BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 31/03, BVerwGE 122, 199/204 ff.; U.v. 28.9.1993 - 1 C 1.93 ).
- VGH Bayern, 25.07.2007 - 5 BV 07.276
Staatsangehörigkeitsrecht: Einbürgerung // Anspruchseinbürgerung; Rechtmäßiger …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 zur Unbeachtlichkeit einer vergleichbaren Unterbrechung ausgeführt:. - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Durch die verspätete Antragstellung wurde die Wirkung des vorläufig erlaubten Aufenthalts erst an diesem Tag wieder ausgelöst (zur Fiktionswirkung eines verspätet gestellten Antrags vgl. BVerwG, U.v. 16.2.1971 - I C 43.70, BVerwGE 37, 227/230). - VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970
Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2007 - 5 BV 07.946
Dieser Anspruch richtet sich gegen die Beklagte, auch wenn diese seit dem Umzug der Klägerin zusammen mit ihrer inzwischen alleine sorgeberechtigten Mutter nach Berlin nicht mehr örtlich zuständig ist; denn die Beklagte hat mit der nunmehr örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde mit dem (konkludenten) Einverständnis der Klägerin eine zuständigkeitsbewahrende Vereinbarung nach § 27 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 StARegG (i. d. F. des Gesetzes vom 15.7.1999, BGBl. I S. 1618) geschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2007 - 5 C 06.970 ).
- VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598
Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein
Das bedeutet, dass im Zeitpunkt der Geburt eine ununterbrochene Zeitspanne rechtmäßigen Aufenthalts von acht Jahren gegeben sein muss (zur Voraussetzung des ununterbrochenen Aufenthalts vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27.9.2007, Az.: 5 BV 07.946;… Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, § 4 Rn. 77).Weiter hatte die Mutter der Klägerin den Verlängerungsantrag auch nicht nur wenige Tage verspätet gestellt, vielmehr war die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts mehr als zehn Monate unterbrochen (bereits bei einer Unterbrechung von sechzehn Tagen liegt keine unschädliche Überschreitung mehr vor, vgl. BayVGH Urteil vom 27.9.2007 5 BV 07.946 ).
- VG München, 12.05.2009 - M 25 S 09.842
Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Dies spielt jedoch keine Rolle, weil gem. § 12 b Abs. 3 StAG Unterbrechungen des rechtmäßigen Aufenthalts, die lediglich darauf beruhen, dass der Ausländer nicht rechtzeitig die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat, außer Betracht bleiben (vgl. Berlit in: GK-StAR IV-2 § 12 b Rz 3; VGH BW, U. v. 25. Juli 2008 - 13 S 1683/07 - Rz 19 ff.; BayVGH, U. v. 25. Juli 2007 - 5 BV 07.276 - Rz 21 ff. u. U. v. 27. September 2008 - 5 BV 07.946 - Rz 18 ff.; BVerwG, U. v. 29. März 2006 - 5 C 4/05 - Rz 11 ff. u. B. v. April 2008 - 5 B 207/07 - Rz 5).
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