Rechtsprechung
| ArbG Hannover, 04.06.2008 - 5 BV 13/08 |
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 27.03.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 27.05.2008 - 4 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 5 BV 13/08
- ArbG Hannover, 04.06.2008 - 4 BV 13/08
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08
Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren; …
zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 4. Juni 2008 - 5 BV 13/08 - abgeändert und die Anträge des Konzernbetriebsrats und Bet.Im Verfahren 5 BV 13/08 ist die Einigungsstelle mit demselben Einigungsstellenvorsitzenden und 3 Beisitzern von jeder Seite auf unternehmensübergreifender Ebene eingesetzt worden.
Was die Beschlussgründe der Entscheidungen beider Kammern des Arbeitsgerichts Hannover und den zu Grunde gelegten Sachvortrag der Beteiligten betrifft, wird auf Blatt 41 bis 46 der Akten - 4 BV 13/08 - und auf Blatt 100 bis 105 der Akten - 5 BV 13/08 - Bezug genommen.
Gegen den ihr am 9. Juli 2008 (Bl. 106 d. A.) zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover - 5 BV 13/08 - hat die Arbeitgeberin und Beteiligte zu 1) Beschwerde nebst Begründung zum Landesarbeitsgericht eingelegt am 21. Juli 2008 (Bl. 111 d. A.).
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hannover - 5 BV 13/08 - den Antrag des Konzernbetriebsrats zurückzuweisen.
die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover - 5 BV 13/08 - zurückzuweisen.
Von daher waren in den verbundenen Verfahren die Beschwerde des Betriebsrats und Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 27. Mai 2008 - 4 BV 13/08 - zurückzuweisen und auf die Beschwerde der Arbeitgeberin und Beteiligten zu 1) der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 4. Juni 2008 - 5 BV 13/08 - abzuändern unter gleichzeitiger Zurückweisung der Anträge des Konzernbetriebsrats und Beteiligten zu 3).
- LAG Hessen, 11.06.2008 - 18 SaGa 553/08
Suspendierung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verdachts einer Straftat
In diesem Verfahren (Aktenzeichen - 5 BV 13/08 -) ist zum Zeitpunkt der Verhandlung vor der Kammer Anhörungstermin anberaumt gewesen auf den 13. August 2008.Die Verfügungsbeklagte ist zumindest bis zum Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung im Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden (- 5 BV 13/08 -) nicht verpflichtet, den Kläger vorläufig als Schichtleiter in ihrem Restaurant in C zu beschäftigen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".