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| ArbG Frankfurt/Main, 26.09.1985 - 5 BV 14/85 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 (https://dejure.org/1985,20204)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.09.1985 - 5 BV 14/85
- LAG Hessen, 24.06.1986 - 4 TaBV 144/85
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
a) Eine in diesem Sinne hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht bereits für Mitbestimmungsrechte nach § 99 BetrVG unter dem Gesichtspunkt der Einstellung eingegliederter "freier Mitarbeiter" (s. auch ArbG Frankfurt, Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5).Der geltend gemachte Unterrichtungsanspruch ist daher zur Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats im Sinne des § 80 Abs. 2 BetrVG erforderlich (vgl. auch ArbG Frankfurt Beschluß vom 26. September 1985 - 5 BV 14/85 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 5; zum Unterrichtungsanspruch hinsichtlich von Mitarbeitern von Fremdfirmen s. Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972).
- LAG Hessen, 24.06.1986 - 4 TaBV 144/85
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Arbeitnehmerüberlassung
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