Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Abs 1 Nr 1 HHG, § 2 Abs 1 Nr 2 HHG, § 10 Abs 4 HHG, § 16 Abs 2 StrRehaG, § 17 StrRehaG
Rücknahme von Leistungsbewilligungen nach dem Häftlingshilfegesetz; politisch Inhaftierter in der DDR; Mitarbeit für das MfS während der Haftzeit - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
HHG §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 10 Abs. 4; StrRehaG §§ 16 Abs. 2, 25 Abs. 2
Ausschlussgründe für Leistungen nach HHG und StrRehaG; Zusammenarbeit mit Ministerium für Staatssicherheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einziehung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG aufgrund der Kontakte eines ehemaligen DDR-Häftlings zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit in der Zeit nach seiner Ausreise aus der DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einziehung der Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG aufgrund der Kontakte eines ehemaligen DDR-Häftlings zum DDR-Ministerium für Staatssicherheit in der Zeit nach seiner Ausreise aus der DDR
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 20.11.2012 - 10 K 472/10
- OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13.Z
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 699
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 7.02
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Ausschlussgründe …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13
Die Ausschlussvorschrift des § 16 Abs. 2 StrRehaG ist in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG - Leistungen an Personen, die im Besitz einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG sind - nicht anwendbar (wie BVerwG, Urt. v. 24.10.2002, BVerwG 3 C 7.02).Rn. 23 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerwG 3 C 7.02, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1;… bestätigt im Urt. v. 19.1.2006, BVerwG 3 C 11.05, Buchholz a.a.O. Nr. 2) entschieden, dass § 16 Abs. 2 StrRehaG in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG nicht anwendbar ist.
- BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft; …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.04.2013 - 5 Bf 23/13
Rn. 23 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 2002 (BVerwG 3 C 7.02, Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 1; bestätigt im Urt. v. 19.1.2006, BVerwG 3 C 11.05, Buchholz a.a.O. Nr. 2) entschieden, dass § 16 Abs. 2 StrRehaG in den Fällen des § 25 Abs. 2 StrRehaG nicht anwendbar ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.07.2024 - 11 B 3.19
Einziehung einer Häftlingshilfebescheinigung
Rn. 18 1. Der Gesetzgeber stellt im Wortlaut der Ausschließungsgründe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Hs. 1 HHG mit der Verwendung des Perfekts ("Vorschub geleistet haben" und "verstoßen haben") auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt ab (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z - juris Rn. 8-10).Die alleinige Verwendung des Perfekts im Absatz 1 derselben Vorschrift und die nur dort auf den Handlungsort bezogene Formulierung rechtfertigen den Umkehrschluss, dass die Ausschließungsgründe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Hs. 1 HHG auf Handlungen in den Gewahrsamsgebieten vor der Übersiedlung beschränkt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z - juris Rn. 11).
Diese Beschränkung auf die Ausschließungsgründe gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG spricht bei systematischer Betrachtung dafür, dass Handlungen, die nach der Ausreise aus der DDR begangen wurden und unter § 2 Abs. 2 und/oder Abs. 3 HHG fielen, nicht auch zugleich Ausschließungsgründe nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG sein sollten (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z - juris Rn. 17).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2018 - 11 S 84.17
Widerruf einer HHG-Bescheinigung
Mit Blick auf die - vor allem mit dem Wortlaut dieser Regelungen, insbesondere im Vergleich mit § 2 Abs. 2 HHG, und mit einer Betrachtung der Entstehungsgeschichte der Ausschließungsgründe in § 2 HHG begründeten - Ausführungen im Beschluss des OVG Hamburg vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z. - (…juris Rz. 7 ff.) spreche jedoch Überwiegendes dafür, dass eine nach Übersiedlung in die Bundesrepublik und Ausstellung der HHG-Bescheinigung erfolgte Spitzeltätigkeit für das MfS hiervon nicht erfasst werde und eine analoge Anwendung dieser Normen nicht in Betracht komme.Denn unabhängig von der Verwendung der Zeitform "Perfekt" in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HHG "… Vorschub geleistet haben", "… verstoßen haben" (vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z, juris Rz. 8 ff.), ergibt sich dies bereits aus dem eindeutigen Ortsbezug des in diesen Normen beanstandeten Verhaltens.
- OVG Thüringen, 19.08.2014 - 2 KO 400/14
Insolvenzbefangenheit einer öffentlich-rechtlichen Kapitalentschädigung - § 17 …
Der Senat folgt in dieser Frage der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Obergerichte, soweit dies mit einer entsprechenden Anwendung des § 14 Abs. 1 StrRehaG in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 4 StrRehaG begründet wird, und zwar auch für die Fälle, in denen nicht das Landgericht gemäß § 8 StrRehaG, sondern gemäß § 25 Abs. 2 Satz 5 StrRehaG das Verwaltungsgericht entscheidet (vgl. OVG NW…, Beschluss vom 25. Oktober 1999 - 14 E 91/98 -, Juris, Rn. 3 ff.; OVG Nds…, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 OA 58/14 - Juris, Rn. 2; HessVGH…, Beschluss vom 20. August 2009 - 3 A 1852/09.Z - Juris, Rn. 17; i. E. ebenso, jedoch unter Bezugnahme auf § 188 VwGO BayVGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 12 ZB 10.1611 - Juris, Rn. 12;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. Februar 2009 - 7 A 11155/08, 7 D 10888/08 - Juris, Rn. 18; OVG HH, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z - Juris, Rn. 25; Sächs. OVG…, Beschluss vom 27. September 2012 - 5 A 417/09 - Juris, Rn. 2;… OVG Saarl., Urteil vom 12. Januar 2010 - 3 A 325/09 - Juris, Rn. 64; Gebührenfreiheit verneinend wohl OVG BB…, Beschluss vom 3. November 2011 - OVG 11 N 70.10 - Juris, Rn. 7). - VG Berlin, 01.11.2017 - 9 L 228.17
Vorläufiger Rechtsschutz wegen Einziehung der Häftlingshilfebescheinigung
Dies dürfte aber nicht für ausschließlich nach der Übersiedelung in die Bundesrepublik und nach Ausstellung der HHG-Bescheinigung erfolgte Spitzeltätigkeiten gelten (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z. -, juris Rn. 7 ff.; anders wohl noch Beschluss des Einzelrichters der 9. Kammer vom 1. Oktober 2012 - VG 9 K 109.12 -). - VG Berlin, 28.11.2018 - 9 K 241.17 Nach der Ausreise aus der DDR kann dieser Ausschließungsgrund nicht mehr erfüllt werden (Beschluss der Kammer vom 1. November 2017 - VG 9 L 228.17 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2018 - OVG 11 S 84.17 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. April 2013 - 5 Bf 23/13.Z -, juris Rn. 7 ff.).
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