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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,979
OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24.Z (https://dejure.org/2025,979)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.01.2025 - 5 Bf 241/24.Z (https://dejure.org/2025,979)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Januar 2025 - 5 Bf 241/24.Z (https://dejure.org/2025,979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Rundfunkbeitrag; Begünstigung der Einrichtung einer Betriebsstätte in einer Wohnung

  • VG Hamburg PDF

    Zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge für eine Wohnung, in der sich eine Betriebsstätte befindet, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet wurden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RBStV § 5 Abs. 5 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    RBStV § 5 Abs. 5 Nr. 3

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2022 - 2 S 3368/21

    Rundfunkbeitragspflicht und Tilgungsbestimmung in Fürzahlerfällen

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Welcher Beitragsschuld die Zahlung eines Beitragspflichtigen zuzuordnen ist, richtet sich danach, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers - der Rundfunkanstalt - zu /beurteilen ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris LS 2, Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

    Rn. 12 Wenn der Kläger dem im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens entgegenhält, er sei fortwährend davon ausgegangen, dass die vom Beklagten vergebene Beitragsnummer ausschließlich seine Wohnung betroffen habe und er seine Zahlungen nur in Bezug auf die dafür geltende Beitragspflicht geleistet habe, kann er hiermit schon deshalb nicht durchdringen, weil es auf den bei ihm tatsächlich bestehenden inneren Leistungs- bzw. Tilgungswillen insoweit nicht ankommt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

  • VG Saarlouis, 18.09.2019 - 6 K 1219/17

    Erfüllung der eigenen Rundfunkbeitragspflicht oder derjenigen eines anderen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Welcher Beitragsschuld die Zahlung eines Beitragspflichtigen zuzuordnen ist, richtet sich danach, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers - der Rundfunkanstalt - zu /beurteilen ist (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris LS 2, Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22; VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

    Rn. 12 Wenn der Kläger dem im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens entgegenhält, er sei fortwährend davon ausgegangen, dass die vom Beklagten vergebene Beitragsnummer ausschließlich seine Wohnung betroffen habe und er seine Zahlungen nur in Bezug auf die dafür geltende Beitragspflicht geleistet habe, kann er hiermit schon deshalb nicht durchdringen, weil es auf den bei ihm tatsächlich bestehenden inneren Leistungs- bzw. Tilgungswillen insoweit nicht ankommt (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris Rn. 32;… VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22; VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

  • VG Cottbus, 10.07.2020 - 6 K 1829/18
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Eine die - quasi "umgekehrte" - Anwendung der Norm dahingehend rechtfertigende planwidrige Regelungslücke, dass für den Fall der Entrichtung des Rundfunkbeitrags für eine solche Betriebsstätte die Beitragspflicht der Wohnung entfiele, ist daher nicht anzunehmen (vgl. auch VG Cottbus, Urt. v. 10.7.2020, 6 K 1829/18, juris Rn. 39 ff.;… Schneider/Siekmann, in: Binder/Vesting, Rundfunkrecht, 5. Aufl. 2024, § 5 RBStV Rn. 57).

    Lediglich die mehrfache Heranziehung einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag ist unzulässig (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 10.7.2020, 6 K 1829/18, juris Rn. 44), was im Falle des Klägers aber gerade nicht geschehen ist.

  • VG München, 14.03.2023 - M 26a K 21.2901

    Rundfunkbeitrag, Fürzahler-Thematik, Maßgeblichkeit des objektiven …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Welcher Beitragsschuld die Zahlung eines Beitragspflichtigen zuzuordnen ist, richtet sich danach, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers - der Rundfunkanstalt - zu /beurteilen ist (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris LS 2, Rn. 32; VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

    Rn. 12 Wenn der Kläger dem im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens entgegenhält, er sei fortwährend davon ausgegangen, dass die vom Beklagten vergebene Beitragsnummer ausschließlich seine Wohnung betroffen habe und er seine Zahlungen nur in Bezug auf die dafür geltende Beitragspflicht geleistet habe, kann er hiermit schon deshalb nicht durchdringen, weil es auf den bei ihm tatsächlich bestehenden inneren Leistungs- bzw. Tilgungswillen insoweit nicht ankommt (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 1.8.2022, 2 S 3368/21, juris Rn. 32; VG München, Urt. v. 14.3.2023, M 26a K 21.2901, juris Rn. 22;… VG Saarlouis, Urt. v. 18.9.2019, 6 K 1219/17, juris Rn. 27).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Rn. 7 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils in diesem Sinne sind regelmäßig dann begründet, wenn gegen dessen Richtigkeit angesichts der Begründung des Zulassungsantrags nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon etwa auszugehen ist, wenn durch die Begründung des Zulassungsantrags ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163, 1164; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 S. 7, 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 124 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 09.07.2024 - 5 Bf 33/24

    Verrechnung von Rundfunkbeiträgen bei abweichender Tilgungsbestimmung durch den …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide kann eine solcher Anspruch daher schon deshalb nicht entgegenstehen, weil zum insoweit entscheidungsrelevanten Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung - hier dem Erlass des Widerspruchsbescheids des Beklagten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.7.2024, 5 Bf 33/24.Z , juris Rn. 20 ) - noch keine Aufrechnungslage hinsichtlich der damit festgesetzten Beitragsforderungen des Beklagten bestand (vgl. § 387 BGB).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 11 S 39.20

    Rundfunkbeitrag für Wohnung; vorläufiger Rechtsschutz gegen Festsetzungsbescheid; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Es spricht nichts dafür, weshalb ein Wohnungsinhaber, der in der Wohnung nicht nur wohnt, sondern dort auch eine Betriebsstätte (mit maximal acht Beschäftigten) unterhält, gegenüber einem "reinen Wohnungsinhaber", der dem Regelfall entsprechend den vollen Rundfunkbeitrag zu leisten hat, in der Weise privilegiert werden sollte, dass er es sich quasi aussuchen könnte, nur den auf ein Drittel reduzierten Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten zu entrichten, indem er nur die Betriebsstätte, nicht aber die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.3.2022, 5 Bf 65/21.Z, n.v.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 7.5.2020, 11 S 39/20, juris Rn. 3).
  • OVG Hamburg, 26.07.1999 - 3 Bf 92/99
    Auszug aus OVG Hamburg, 09.01.2025 - 5 Bf 241/24
    Rn. 22 Hierunter sind nur solche Schwierigkeiten zu verstehen, die das Maß des in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten Üblichen erheblich übersteigen (OVG Hamburg, Beschl. v. 26.7.1999, 3 Bf 92/99, NordÖR 1999, 444; Beschl. v. 7.1.2016, 5 Bf 279/13.Z, n.v.).
  • VGH Bayern, 11.12.2025 - 7 ZB 24.56

    Rundfunkbeitrag im privaten und nicht privaten Bereich, Wohnsitzmeldung unter …

    Aus dem Umkehrschluss aus § 5 Abs. 5 Nr. 3 RBStV und der Existenz von § 3 Abs. 2 RBStV ergibt sich damit, dass Wohnungen in Betriebsstätten grundsätzlich der Rundfunkbeitragspflicht im privaten Bereich nach § 2 Abs. 1 RBStV unterfallen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.1.2025 - 5 Bf 241/24.Z - Rn. 15;… OVG NW B.v. 24.7.2019 - 2 A 3345/18 - juris Rn. 22;… VG Cottbus, U.v. 10.7.2020 - 6 K 1829/18 - juris Rn. 42;… Schneider/Siekmann in Bindung/Vester, Beck´scher Kommentar zum Rundfunkrecht, RBeitrStV, 5. Aufl. 2024, § 5 Rn. 57).

    Es ist kein Grund dafür ersichtlich, warum ein Wohnungsinhaber, der in der Wohnung nicht nur wohnt, sondern dort auch eine Betriebsstätte unterhält, gegenüber einem "reinen Wohnungsinhaber", der dem Regelfall entsprechend den vollen Rundfunkbeitrag zu leisten hat, in der Weise privilegiert werden sollte, dass er frei wählen könnte, nur den - bei maximal acht Beschäftigten - auf ein Drittel reduzierten Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten zu entrichten, indem er nur die Betriebsstätte, nicht aber die Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmeldet (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.1.2025 - 5 Bf 241/24.Z - juris Rn. 16;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 7.5.2020 - 11 S 39/20 - juris Rn. 3;… VG Cottbus, U.v. 10.7.2020 - 6 K 1829/18 - juris Rn. 42).

    Dazu gibt es im Übrigen auch neuere gerichtliche Entscheidungen wie die des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (B.v. 9.1.2025 - 5 Bf 241/24.Z - juris), des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (B.v. 7.5.2020 - 11 S 39/20 - juris) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (B.v. 24.7.2019 - 2 A 3345/18 - juris).

  • VG Schleswig, 17.10.2025 - 4 B 29/25
    Eine "umgekehrte" Anwendung der Norm dahingehend, dass für den Fall der Entrichtung des Rundfunkbeitrags für eine Betriebsstätte die Beitragspflicht für die Wohnung entfiele, ist bereits mangels planwidriger Regelungslücke nicht anzunehmen (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 10. Juni 2015 - 4 A 105/14 - juris Rn. 54 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 5 Bf 241/24.Z - juris Rn. 15; VGH München…, Beschluss vom 31. März 2025 - 7 CS 25.216 - juris Rn. 18).
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