Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2004 - 5 C 04.477 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 30.06.2015 - 5 BV 15.456
Vornamensänderung
In die Abwägung einzubeziehen sind das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Führung des neuen Namens sowie die in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Grundsätze der Namensführung, zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen gehören (BVerwG, U.v. 8.12.2014 - 6 C 16.14 - FamRZ 2015, 402-404 m.w.N.;… B.v. 11.1.2011 - 6 B 65/10 u.a. - juris Rn. 5); dies gilt für die Änderung eines Vornamens ebenso wie für die Änderung eines Familiennamens (BayVGH' B.v. 20.4.2004 - 5 C 04.477 - juris m.w.N.), denn auch ihm kommt eine erhebliche Ordnungsfunktion zu.
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