Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Ausbildungsförderung - Erbringung der üblichen Leistungen bis zum Ende des fünften Fachsemesters - Nachweis des Leistungsstandes durch Bescheinigung nach § 48 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) - Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.05.1979 - VRS X 242/78
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1979 - V 1603/79
- BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 48.81
Auslegung des Begriffs des " jeweils erreichten Fachsemesters" im Sinne des § 48 …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81
Von welchem genauen Zeitpunkt an das laufende Semester zugleich das jeweils erreichte Semester im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG ist, läßt sich im Hinblick auf das variable Ende der jeweiligen Vorlesungsperiode nicht generell bestimmen (so Urteil des Senats vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 -). - BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81
In seinem Urteil BVerwGE 62, 253 hat der Senat ferner den Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, auf den der Leistungsnachweis zeitlich zu beziehen ist, unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Vorschrift dahin ausgelegt, daß darunter in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen ist. - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 10.81
Aus der Bescheinigung nach § 48 BAföG muß ersichtlich sein, daß der Auszubildende den erforderlichen Leistungsstand schon zu Beginn des Bewilligungszeitraumes erreicht hatte (BVerwGE 57, 79 [84]).
- BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 130.81
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
Erstreckt sich die Ausbildung auf mehrere Studienfächer, besteht ein Förderungsanspruch jedenfalls dann, wenn für jedes dieser Fächer ein entsprechender Leistungsnachweis erbracht ist (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1983 - BVerwG 5 C 10.81 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 B 218/14
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs für die …
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 5 C 34.85 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11, juris, vom 13. Oktober 1983 - 5 C 10.81 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 6, juris, vom 11. August 1983. - VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385
Prozesskostenhilfe
Unter dem Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, auf den der Leistungsnachweis zeitlich zu beziehen ist, ist in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 13.10.1983 - 5 C 10/81 - juris Rn. 10;… U.v. 23.9.1982 - 5 C 93/80 - juris Rn. 15). - VG Augsburg, 15.01.2015 - Au 3 K 14.1776
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung …
Unter dem Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG, auf den der Leistungsnachweis zeitlich zu beziehen ist, ist in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 13.10.1983 - 5 C 10/81 - juris Rn. 10;… U.v. 23.9.1982 - 5 C 93/80 - juris Rn. 15).
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