Rechtsprechung
| BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Abkömmlings eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Verhältnis von Aufnahmeverfahren und Bescheinigungsverfahren - Grundsatz der Familieneinheit im Vertriebenenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG §§ 15 26 27 28; GG Art. 116 Abs. 1
Recht der Vertriebenen - Abkömmling, Anspruch des - eines Spätaussiedlers auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG; Familieneinheit, Grundsatz der - im Vertriebenenrecht; Kausalzusammenhang zwischen Eigenschaft als Abkömmling eines Spätaussiedlers und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.08.2000 - M 28 K 00.1565
- VGH Bayern, 02.02.2001 - 24 B 00.2990
- BVerwG, 12.06.2001 - 5 C 10.01
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 18.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 387
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Der Verwaltungsgerichtshof stützt seinen Rechtsstandpunkt zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 116 Abs. 1 GG, wonach eine Aufnahme "als Abkömmling" eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit voraussetzt, dass ein "kausaler Zusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet" besteht (BVerwGE 90, 173 ).Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ( "... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden" ) sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen" , indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (…BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen.
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung - …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ( "... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden" ) sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen" , indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen. - BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …
Auszug aus BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 10.01
Im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG soll der Zustrom von Ausreisewilligen aus den Aussiedlungsgebieten, der durch die dort eingetretenen politischen Veränderungen ausgelöst worden ist, durch eine jedenfalls vorläufige Prüfung der damals Aussiedler- bzw. jetzt Spätaussiedlereigenschaft in geordnete Bahnen gelenkt werden (…vgl. BTDrucks 11/6937, S. 6; BVerwGE 95, 311 ).
- BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
§ 4 Abs. 1 BVFG unterscheidet für die Aufnahme nicht zwischen Personen, die selbst einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG erhalten haben, und solchen, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG einbezogen worden sind (so zur gleichlautenden Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerfGE 115, 10 Rn. 12). - BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 30.14
Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …
§ 4 Abs. 1 BVFG unterscheidet für die Aufnahme nicht zwischen Personen, die selbst einen Aufnahmebescheid nach § 27 Abs. 1 Satz 1 BVFG erhalten haben, und solchen, die nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG einbezogen worden sind (so zur gleichlautenden Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 Rn. 10;… Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 30.00 - BVerfGE 115, 10 Rn. 12). - BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16
Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren; …
Denn auch die Aufenthaltnahme nach einer Einbeziehung in den Aufnahmebescheid einer Bezugsperson erfolgt im Sinne des § 4 Abs. 1 BVFG "im Wege des Aufnahmeverfahrens" (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 23; s. bereits - zur Formulierung in § 7 Abs. 2 BVFG - BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10.01 - NVwZ-RR 2002, 387 und - 5 C 30.00 - BVerwGE 115, 10 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 2923/09 Rn. 78 vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, juris, und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10, juris,.
Rn. 94 vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, juris, und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10, juris,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - 12 A 292/09
Ablehnung einer rückwirkenden Einbeziehung von Abkömmlingen in den …
BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, [...], und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10 , [...],.BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387, [...], und - 5 C 30/00 -, BVerwGE 115, 10 , [...].
- VGH Bayern, 29.07.2004 - 5 B 02.1224
Statusdeutscher; Aufnahme; Abkömmling; Vertriebener; Aussiedler; Spätaussiedler
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 (Az. 5 C 10.01, NVwZ-RR 2002, 387) ergibt sich nichts anderes: Der in dieser Entscheidung enthaltene Rechtssatz, dass der Begriff des "Verlassens der Aussiedlungegebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens" alle nach § 27 BVFG möglichen Verfahrensgestaltungen erfasse, bezieht sich explizit nur auf § 7 Abs. 2 BVFG und wird vom Bundesverwaltungsgericht dem Kausalitätserfordernis des Art. 116 Abs. 1 GG gerade als andere Regelung gegenübergestellt. - BVerwG, 18.07.2008 - 5 B 61.08
Wirksamkeit einer akzessorischen Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen nach …
Die Behauptung der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 10.01 - abgewichen, stellt sich vor diesem Hintergrund der Sache nach als Vorwurf dar, das Bundesverwaltungsgericht sei mit seiner (späteren) Rechtsprechung zum Unwirksamwerden von Einbeziehungsbescheiden als Folge des Todes der Bezugsperson auch von dem (früheren) Urteil vom 12. Juli 2001 abgewichen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07
Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines …
Rn. 26 Vgl. BVerwG, Urteile vom 13.9.2007 - 5 C 38.06 -, juris Rdn. 23, vom 12.7.2001 - 5 C 10.01 -, juris Rdn. 11 f. und vom 19.6.2001, a. a. O., Rdn. 13 f. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - 19 A 1960/02
Anforderungen an die Substantiierung eines Berufungszulassungsgrundes im …
Rn. 23 BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 5 C 10/01 -, NVwZ-RR 2002, 387 (387 f.); OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2002 - 19 A 467/01 -, Beschlussabdruck S. 11,. - VG Köln, 21.02.2002 - 10 K 3934/99
Voraussetzungen des Vorliegens der Spätaussiedlereigenschaft; Ausgestaltung der …
Rn. 39 vgl. BVerwG, Urteil vom 12.07.2001 - 5 C 10.01 -,. - OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03
Abkömmling; Angehöriger; Aufnahmebescheid; Ausschlussgründe; Bescheinigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 19 E 592/02
- VG Minden, 07.05.2003 - 11 K 408/03
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Abkömmling eines Spätaussiedlers - Familieneinheit - Vertriebenenrecht - Aufnahme im Bundesgebiet - Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler - Spätaussiedlerbescheinigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- VG München, 23.08.2000 - M 28 K 00.1565
- VGH Bayern, 02.02.2001 - 24 B 00.2990
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- BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 18.00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 54.89
Deutscher; Statusdeutscher, Statusdeutscheneigenschaft; Vertriebener; Aufnahme; …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 5 C 10.01
Der Verwaltungsgerichtshof stützt seinen Rechtsstandpunkt zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 116 Abs. 1 GG, wonach eine Aufnahme "als Abkömmling" eines Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit voraussetzt, dass ein "kausaler Zusammenhang zwischen der Eigenschaft als Abkömmling eines vertriebenen Volksdeutschen und der Aufnahme im Bundesgebiet" besteht (BVerwGE 90, 173 ).Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ("... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden") sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen", indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (…BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen.
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80
Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung - …
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Diese Rechtsprechung, die sich auf den Wortlaut des Art. 116 Abs. 1 GG ("... als Abkömmling ... Aufnahme gefunden") sowie Sinn und Zweck dieser Regelung stützt, "das aufgrund der Folgen des Zweiten Weltkrieges ungewisse staatsangehörigkeitsrechtliche Schicksal vertriebener Volksdeutscher einschließlich ihrer Familienangehörigen aufzufangen", indem ihnen "familieneinheitlich ein angemessener, ihre Eingliederung ermöglichender Status verschafft wird, der sie den deutschen Staatsangehörigen weitgehend gleichstellt und sie zu einem Teil des deutschen Staatsvolkes macht" (BVerwGE 90, 173 mit weiteren Nachweisen), und daraus herleitet, dass die nichtdeutschen Familienangehörigen vertriebener Volksdeutscher "mit ihnen" in Deutschland Aufnahme gefunden haben müssen, was bedeute, dass ihre Aufnahme "in Zusammenhang mit der des vertriebenen Volksdeutschen erfolgt" sein müsse (BVerwG, a.a.O. S. 179 unter Bezugnahme auf BVerwGE 68, 220 ), lässt sich auf § 15 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 BVFG nicht übertragen. - BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93
Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 5 C 10.01
Im Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG soll der Zustrom von Ausreisewilligen aus den Aussiedlungsgebieten, der durch die dort eingetretenen politischen Veränderungen ausgelöst worden ist, durch eine jedenfalls vorläufige Prüfung der damals Aussiedler- bzw. jetzt Spätaussiedlereigenschaft in geordnete Bahnen gelenkt werden (…vgl. BTDrucks 11/6937, S. 6; BVerwGE 95, 311 ).
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