Rechtsprechung
| BVerwG, 24.09.1969 - V C 102.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines Darlehns zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Festlegung eines Höchstanschaffungspreises - Überschreitung des Grenzwertes - Schadensausgleichsfunktion der Kriegsopferfürsorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kriegsopferfürsorge - Darlehen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 19.06.1968 - 7 K 2614/67
- BVerwG, 24.09.1969 - V C 102.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 54
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 02.07.1987 - 5 C 126.83
Nachgehende Hilfe im Arbeitsleben nach SchwbG - Preisgrenze für Leistungen zur …
Für dieses Rechtsgebiet, in dem ebenfalls Leistungen zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs als erforderliches Hilfsmittel vorgesehen sind (früher in § 26 und § 27 b BVG Fassung 1976 in Verbindung mit §§ 13 Abs. 4 und 26 Nr. 2 KFürsV Fassung 1965, nunmehr in § 27 d BVG Fassung 1982 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Nr. 2 KFürsV Fassung 1979 geregelt), hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß Leistungen abgelehnt werden können, wenn der Neuwagenpreis eine Grenze überschreitet, deren Festsetzung dem Maß der erforderlichen Hilfe Rechnung trägt (Urteile vom 24. September 1969 - BVerwG 5 C 102.68 - <BVerwGE 34, 54> und vom 9. April 1981 - BVerwG 5 C 10.80 - <BVerwGE 62, 161>).Soweit der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 24. September 1969 (BVerwGE 34, 54) angenommen hat, bei dem Fahrzeug, das die Preisgrenze überschreite, handele es sich nicht mehr in erster Linie um ein Hilfsmittel zur Angleichung der Stellung des Beschädigten an die eines Nichtbeschädigten, sondern es werde eine qualitativ andere Hilfe verlangt (…a.a.O. S. 56), hält er daran nicht mehr fest.
- BVerwG, 24.11.1983 - 5 C 83.80
Anwendbarkeit des Allgemeinen Verwaltungsrechts im Rahmen der Rückforderung von …
Das Bundesverwaltungsgericht habe zwar in seiner Entscheidung BVerwGE 34, 54 unbeanstandet gelassen, daß entsprechende Hilfen von der Einhaltung einer Preisgrenze abhängig gemacht würden.Dabei kann offenbleiben, ob in diesem Falle eine qualitativ andere Hilfe, die aus dem Rahmen der grundsätzlich zulässigen Kriegsopferfürsorgeleistung fallen würde, verlangt wird (so die Entscheidung BVerwGE 34, 54), oder ob entsprechend der Kritik des Berufungsgerichts und den Ausführungen des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 11. Mai 1976 - 7 RAr 121/74 - (…FEVS 25, 245 =
;…">57%20AFG%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4100 § 57 AFG Nr. 3) zu einer vergleichbaren Hilfe nach § 57 des Arbeitsförderungsgesetzes diese Annahme nicht zutrifft. - BVerwG, 18.12.1980 - 5 C 23.78
Prüfungsbefugnis der Kriegsopferfürsorgebehörde - Wunsch des Beschädigten nach …
So hat der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 34, 54 anerkannt, daß für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen, zu der Beschädigten Hilfen nach §§ 26 und 27 b BVG in Verbindung mit §§ 26 Nr. 2 und 13 Abs. 4 KfürsV gewährt werden, bestimmte Grenzen für den Anschaffungspreis allgemein vorgeschrieben werden können.
- BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 10.80
Preisgrenzen für Hilfen zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen
Behördliche Ausführungsvorschriften, nach denen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge Hilfe zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs nicht zu gewähren ist, wenn der Neuwagenpreis eine bestimmte Grenze überschreitet, sind rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Festsetzung der Preisgrenze dem Maß der "erforderlichen Hilfe" Rechnung trägt (Fortführung BVerwGE 34, 54). - BVerwG, 04.02.1970 - V C 79.69
Vererblichkeit, Kriegsopferfürsorge
Der Beschädigte soll durch das Kraftfahrzeug beweglich gemacht werden, um die gegenüber Nichtbeschädigten bestehenden körperlichen Behinderungen auszugleichen (dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1969 - BVerwG V C 102.68 - [ZLA 1969, 365 = FEVS 16, 460]). - BVerwG, 23.12.1988 - 5 B 191.88
Kriegsopferfürsorge - Kraftfahrzeughilfe
Die zu § 27 b BVG (F: 1975) i.V.m. §§ 26 Nr. 2, 13 Abs. 4 KFürsorgeV 1965 ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß behördliche Ausführungsvorschriften für die Hilfe zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Kriegsopferfürsorge eine Höchstpreisgrenze festsetzen dürfen, wenn die Festsetzung der Preisgrenze dem Maß der erforderlichen Hilfe Rechnung trägt (BVerwGE 62, 161 in Fortführung von BVerwGE 34, 54 f.), und daß der festgelegte Anschaffungshöchstpreis wegen des die Leistungen der Kriegsopferfürsorge beherrschenden Individualisierungsgebots im Einzelfall je nach Bedarf des Berechtigten überschritten werden können muß, hat auch Gültigkeit für die Kraftfahrzeughilfe als Hilfe in besonderen Lebenslagen nach den §§ 25 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 27 d Abs. 1 Nr. 6 BVG 1982 i.V.m. § 28 Abs. 1 Nr. 2 KFürsV 1979. - BVerwG, 29.06.1978 - 5 C 32.76
Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Der Beklagte kann demgegenüber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. September 1969 - BVerwG 5 C 102.68 - BVerwGE 34, 54) verweisen, nach der die Ablehnung einer im Rahmen der Kriegsopferfürsorge beantragten Hilfe zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs rechtmäßig sein kann, wenn der Anschaffungspreis einen bestimmten Grenzwert überschreitet.
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