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Rechtsprechung
   AG Suhl, 27.05.2003 - 5 C 1120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24805
AG Suhl, 27.05.2003 - 5 C 1120/02 (https://dejure.org/2003,24805)
AG Suhl, Entscheidung vom 27.05.2003 - 5 C 1120/02 (https://dejure.org/2003,24805)
AG Suhl, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 5 C 1120/02 (https://dejure.org/2003,24805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachzahlung von Betriebskosten; Einbehaltung von in Rechnung gestellten Hausmeisterkosten; Abwälzung der durch eine Beauftragung entstandenen Hausmeisterkosten auf den Mieter bei mietvertraglich vereinbarter Umlagefähigkeit ; Darlegung der Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Wetzlar, 25.03.2004 - 39 C 2607/03

    Anspruch auf Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung; Position des …

    Wird noch die zweite Position "Hauswartlohn/Reinig." der Abrechnung mit 76, 49 EUR hinzugenommen, ergibt sich sogar ein Betrag von 0, 38 EUR, der weit über den nach den dortigen Mietspiegeln vergleichbaren Werten für Frankfurt a. M. Leipzig oder vergleichbare Großstädte liegt (vgl. AG Suhl, WuM 2003, S. 452 f. [AG Suhl 27.05.2003 - 5 C 1120/02] und AG Leipzig, WuM 2003, S. 452 [AG Leipzig 17.06.2003 - 18 C 2588/03] ; jeweils zit. nach juris).
  • AG Köln, 06.05.2008 - 221 C 30/08

    Berechnung der Höhe der fälligkeitsbegründenden Kosten der Hausreinigung, des …

    Übersteigen nämlich die von dem Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Kosten die durchschnittlichen Kosten, so trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass gleichwohl das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt worden ist (AG Frankfurt, WuM 2002, 376; AG Suhl, WuM 2003, 452; AG Düren, WuM 2003, 153).
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