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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2228
BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81 (https://dejure.org/1984,2228)
BVerwG, Entscheidung vom 08.11.1984 - 5 C 119.81 (https://dejure.org/1984,2228)
BVerwG, Entscheidung vom 08. November 1984 - 5 C 119.81 (https://dejure.org/1984,2228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Neigungsmangel - Neigungswandel - Unzumutbarkeit - Prüfungsordnung - Änderung - Wunschfach

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 623
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 4 ME 8/19

    Fachrichtungswechsel; Nichteignung; Schwerpunktverlagerung; unverzüglich; …

    Rn. 4 Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984 - 5 C 119.81 -, FamRZ 1985, 647 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20

    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

    Ein wichtiger Grund im Sinne von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG setzt voraus, dass dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nach verständigem Urteil unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (st. Rspr. des BVerwG, s. nur Urt. v. 8.11.1984, 5 C 119.81, FamRZ 1985, 647 m.w.N.;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.1.2019, 4 ME 8/19, juris Rn. 4).
  • VG Göttingen, 27.08.2020 - 2 B 141/20

    Ausbildungsförderung; Auslandsstudium; Eignungsmangel; Fachrichtungswechsel; …

    Besteht jedoch die Neigung für die bisherige Ausbildung fort, so ist ein wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel auch dann nicht anzuerkennen, wenn aufgrund veränderter Umstände ein anderes Fach, für das eine stärkere Neigung besteht, erstmals studiert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.2984 - 5 C 119/81 -, juris LS und Rn. 12;… Ramsauer/Stallbaum, a.a.O. Rn. 141).
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2026 - 2 PA 137/25

    Beklagtenwechsel; Parteiwechsel; Prozesskostenhilfe; wichtiger Grund; …

    In einem Eignungsmangel oder einem ernsthaften Neigungswandel kann ein wichtiger Grund gesehen werden, der es unzumutbar werden lässt, die bisherige Ausbildung fortzusetzen (BVerwG, Urt. v. 8.11.1984 - 5 C 119.81 -, juris Rn. 10).
  • VG München, 13.08.2013 - M 15 E 13.3132

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung; …

    Rn. 49 Auch wenn die relativ kurze Studiendauer von zwei Semestern im Fach "Anglistik, Bachelor" zu einer gewissen Verringerung der Anforderungen an einen wichtigen Grund führt (BVerwG, U. v. 08.11.1984 - 5 C 119/81 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 46; FamRZ 1985, 647 f.), überwiegen aus den oben genannten Gründen die Interessen des Förderungsträgers jene des Antragstellers an einer Förderung, zumal der Antragsteller bereits zum zweiten Mal die Fachrichtung gewechselt hat und vor Aufnahme des jetzigen Studiums insgesamt bereits vier Semester studiert hatte.
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