Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4646
BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85 (https://dejure.org/1988,4646)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1988 - 5 C 12.85 (https://dejure.org/1988,4646)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1988 - 5 C 12.85 (https://dejure.org/1988,4646)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4646) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80

    Ausbildungsförderung - Förderungsart - Fachrichtungswechsel - Zivildienst - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraus setzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - FamRZ 1982, 739/740>).
  • BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Ob ein derartiger Abschluß vorliegt, ist, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9) ausgesprochen hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 60.77

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Postschaffners als …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 12.85
    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraus setzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - FamRZ 1982, 739/740>).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07

    Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …

    Abzustellen ist dabei nicht auf subjektive Vorstellungen des Auszubildenden, sondern allein auf die objektiven Gegebenheiten (vgl. hierzu Urteile vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 32 und vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105).
  • BVerwG, 02.02.1989 - 5 C 2.86

    Krankenpfleger - Ausbildung - Berufsfachschule - Ausbildungsförderung

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind (Urteile vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - FamRZ 1982, 739/740> und vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - ).
  • BVerwG, 08.10.2012 - 5 B 25.12

    Regelungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über den Beginn und die …

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluss gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG besucht und am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne dass dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muss, zur Aufnahme eines Berufes befähigen (stRspr, vgl. etwa Urteile vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 S. 31 f.; vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 105 S. 146 …und vom 15. Mai 2008 - BVerwG 5 C 18.07 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 124 Rn. 12; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80 S. 64 und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 650.89 - Buchholz 436.36 § 11 BAföG Nr. 18 S. 22 f.).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Er ist auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 BAföG besucht und am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne daß dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muß, zur Aufnahme eines Berufs befähigen (Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - ; Beschlüsse vom 19. Januar 1989 - BVerwG 5 B 198.88 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 5 ER 650.89 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1992 - 7 S 1615/92

    Berufsqualifizierender Ausbildungsabschluß iSv BAföG § 36 Abs 1 S 2F: 1990-05-22

    Eine Ausbildung ist im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 2 BAföG (F. 1990) berufsqualifizierend abgeschlossen, wenn der Auszubildende in dem von ihm durchlaufenen Ausbildungsgang einen Ausbildungsstand erreicht hat, der ihm die Aufnahme eines Berufs ermöglicht (im Anschluß an BVerwG, Urt v 19.04.1988, 5 C 12/85, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71).

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind...In gleicher Weise ist ein berufsqualifizierender Abschluß aber auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende... am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an der von ihm besuchten Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne daß dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muß, zur Aufnahme eines Berufes befähigen" (BVerwG, Urt. v. 19.4.1988 - 5 C 12.85 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71).

  • BVerwG, 08.02.2000 - 5 B 164.99
    Auch insoweit weist die Beklagte zutreffend darauf hin, daß das Berufungsgericht im vorliegenden Fall entscheidungstragend § 15 a Abs. 3 Satz 2 BAföG a.F. herangezogen hat, während die von der Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 12.85 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71] …und Urteil vom 25. November 1992 - BVerwG 11 C 23.92 - [Buchholz aaO. § 15 BAföG Nr. 34]) - entscheidungstragend - zu § 7 Abs. 1 BAföG (Erstausbildung) bzw. zu § 15 Abs. 3 a BAföG , nicht aber zu § 15 a Abs. 3 BAföG a.F. ergangen sind.
  • VGH Hessen, 24.07.1991 - 9 TG 3604/90

    Begehren auf Ausbildungsförderung für den Besuch eines Abendgymnasiums

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts - oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende am Ende der Ausbildungsveranstaltungen an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ihm, ohne daß dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muß, zur Aufnahme eines Berufs befähigen (BVerwG, Beschluß vom 19. Januar 1989 - 5 B 198.88 - BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 12.85 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71 m. w. N.).
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden …

    Demzufolge ist ein berufsqualifizierender Abschluss gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat, und darüber hinaus auch dann anzunehmen, wenn der Auszubildende eine Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG besucht und am Ende der Ausbildung an dieser Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die ihn, ohne dass dies in einer Prüfung nachgewiesen werden muss, zur Aufnahme eines Berufes befähigen (…BVerwG, Urt. v. 15. Mai 2008 - 5 C 18.07 -, zitiert nach juris; BVerwG, Urt. v. 19. April 1988 - 5 C 12.85 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 71; BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1989 - 5 B 198.88 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht