Rechtsprechung
| BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weitergewährung einer Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz - Nachrücken einer allein stehenden Tochter in die von der Mutter inne gehabte Berechtigtenstellung für den Erhalt einer Unterhaltsbeihilfe und einer Entschädigungsrente - Aufgabe einer eigenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 28.10.1969 - 3 K 430/69
- BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 36, 25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 206.65
Nachrücken einer sog. allein stehenden Tochter in die Anspruchsberechtigung ihrer …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69
Abzustellen ist insoweit auf den letztlebenden Elternteil, hier also die Mutter der Klägerin (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1967 - BVerwG V C 206.65 - [ZLA 1967, 378]).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Nebentätigkeit nur dann unschädlich, wenn die bestimmende Tätigkeit die hauswirtschaftliche Arbeit für die Mutter war (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1967 - BVerwG V C 206.65 -).
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69
Die alleinstehende Tochter, die auf eigenen Arbeitsverdienst und die damit erzielbare eigene Altersversicherung zugunsten der Eltern verzichtet, soll durch die Weitergewährung der Kriegsschadenrente belohnt werden (Urteil vom 6. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 212 [214]]). - BVerwG, 18.10.1967 - V C 3.66
Bestimmung des unmittelbar Geschädigten beim Verlust obligatorischer Ansprüche - …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69
Die Regelung in §§ 272 Abs. 2 Satz 4, 285 Abs. 3 LAG berücksichtigt solche Töchter unmittelbar Geschädigter im Bereich der Kriegsschadenrente, die in Erwartung einer späteren Versorgung aus dem Nachlaß ihrer Eltern diese an Stelle eigener Erwerbstätigkeit bis zum Tode betreut haben (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1967 - BVerwG V C 3.66 - [ZLA 1968, 72]). - BVerwG, 04.07.1961 - IV C 15.57
Anspruch auf Gewährung einer Kriegsschadenrente wegen des Todes der Mutter - …
Auszug aus BVerwG, 08.07.1970 - V C 123.69
Von der Unterhaltshilfe sind allerdings alle diejenigen Fälle auszunehmen, in denen eine alleinstehende Tochter noch vor dem Tode ihrer Eltern aus eigenem Entschluß die Betreuung ihrer Angehörigen aufgab, um künftig erwerbstätig zu sein (vgl. Urteil vom 4. Juli 1961 - BVerwG IV C 15.57 - [ZLA 1961, 296]).
- BVerwG, 17.02.1986 - 3 B 99.85 BAA 71, 85] und vom 8. Juli 1970 - BVerwG 5 C 123.69 - [BVerwGE 36, 25 = Buchholz 427.3 § 285 Nr. 2]; Beschlüsse vom 14. August 1967 - BVerwG 5 B 12.67 - [ZLA 67, 320] und vom 9. Juni 1972 - BVerwG 5 CB 37.71 -).
Aus Mitteln des Lastenausgleichs soll dagegen nicht unterhalten werden, wer auf eigenen Arbeitsverdienst und die damit erzielbare eigene Altersversorgung nicht zugunsten der Eltern verzichtet hat (vgl. Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 5 C 123.69 - a.a.O.).
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