Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festlegung der Förderungshöchstdauer für den Studiengang Soziologie (BAFöG) - Schwerwiegende Gründe für die Überschreitung der Förderungshöchstdauer - Zusätzliches Semester zur freieren Studiengestaltung - Abweichungen und Verstöße der Ausbildungsordnungen und ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 21.07.1981 - V E 462/80
- BVerwG, 29.10.1982 - 5 C 123.81
- BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78
Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81
Der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) sei - wie ebenfalls näher ausgeführt wird - nicht zu folgen. - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77
Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81
Der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage (BVerwGE 57, 75 und Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, 730) sei - wie ebenfalls näher ausgeführt wird - nicht zu folgen.
- BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81
Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung …
Ein eigenes Prüfungsrecht steht ihm bei der Frage zu, ob es nach den jeweiligen Ausbildungsinhalten gerechtfertigt ist, entsprechend der allgemeinen Übung ein zusätzliches Semester zur freieren Studiengestaltung zuzubilligen (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung in den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 50.81 -, - BVerwG 5 C 123.81 -, - BVerwG 5 C 26.82 -).Der erkennende Senat ist deshalb in seinen Urteilen vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 50.81, BVerwG 5 C 123.81 und BVerwG 5 C 26.82 -, die sich auf Fälle bezogen, in denen für das Soziologie-Studium der Auszubildenden ebenfalls die genannte Diplomprüfungsordnung galt, zu dem Ergebnis gekommen, daß den Auszubildenden eine Förderungshöchstdauer von zehn Semestern zuzubilligen sei.
- BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 132.81
Bewilligung einer Ausbildungsförderung - Bindung des Normgebers an …
Der erkennende Senat ist deshalb in seinen Urteilen vom 23. Juni 1983 - BVerwG 5 C 50.81, BVerwG 5 C 123.81 und BVerwG 5 C 26.82 -, die sich auf Fälle bezogen, in denen für das Soziologie-Studium der Auszubildenden ebenfalls die genannte Diplomprüfungsordnung galt, zu dem Ergebnis gekommen, daß den Auszubildenden eine Förderungshöchstdauer von zehn Semestern zuzubilligen sei.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.10.1982 - 5 C 123.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Kassel, 21.07.1981 - V E 462/80
- BVerwG, 29.10.1982 - 5 C 123.81
- BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81
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