Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Abbruch einer allgemeinbildenden Ausbildung - Anerkennung eines wichtigen Grundes - wichtiger Grund für den
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.02.1981 - 3 K 531/80
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1981 - 7 S 740/81
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
- BVerwG, 05.05.1986 - 5 C 127.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74
Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
Ein wichtiger Grund für einen Abbruch der Ausbildung oder für einen Fachrichtungswechsel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann gegeben, wenn unter Berücksichtigung aller im Rahmen der Ausbildungsförderung erheblichen Umstände, die sowohl durch die am Ziel der Ausbildungsförderung orientierten öffentlichen Interessen als auch durch die Interessen des Auszubildenden bestimmt werden, dem Auszubildenden die Fortsetzung der bisherigen Ausbildung nicht mehr zumutbar ist (BVerwGE 50, 161 [164]).In einem solchen Eignungsmangel liegt ein wichtiger Grund für den Abbruch der Ausbildung (BVerwGE 50, 161 [164 f.]).
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 122.81
Antrag auf Ausbildungsförderung - Mehrfacher Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
Denn hat ein Auszubildender vor der Ausbildung, für die er Förderungsleistungen begehrt, mehrmals eine förderungsfähige Ausbildung abgebrochen, so können Förderungsleistungen nur dann bewilligt werden, wenn für jeden Ausbildungsabbruch ein wichtiger Grund gegeben ist (BVerwGE 67, 250 für den in gleicher Weise zu behandelnden Fachrichtungswechsel). - BVerwG, 27.03.1980 - 5 C 52.78
Anspruch auf Ausbildungsförderung nach einem Fachrichtungswechsel - Wichtiger …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
Selbst wenn man die Verpflichtung des Auszubildenden beachtet, seine Ausbildung umsichtig zu planen und zielstrebig durchzuführen (Urteil vom 27. März 1980 - BVerwG 5 C 52.78 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 15), kann dem Vorgehen des Klägers nicht abgesprochen werden, daß es verständlich und sachlich berechtigt erscheint. - BVerwG, 24.09.1981 - 5 C 84.79
Ausbildungsförderung - Förderungsfähigkeit - Ausbildungsabschnitt - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 24. September 1981 - BVerwG 5 C 84.79 - (BVerwGE 64, 124) für den Abbruch einer Ausbildung an einer Höheren Handelsschule entschieden.
- BVerwG, 18.10.1990 - 5 C 67.86
Ausbildungsförderung: Förderungsrechtliche Rechtfertigung eines Wechsels vom …
Ist der Ausbildung, für die der Auszubildende Förderungsleistungen begehrt, mehrmals ein Fachrichtungswechsel oder ein Abbruch der Ausbildung vorausgegangen, so können grundsätzlich Leistungen nur dann bewilligt werden, wenn für jeden Fachrichtungswechsel oder Abbruch ein wichtiger Grund gegeben ist (vgl. BVerwGE 67, 250 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 122/81] sowie Urteil vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 127.81 - ). - BVerwG, 08.03.1990 - 5 C 30.87
Wichtiger Grund für einen Fachrichtungswechsel - Parkstudium
Dies gilt, wie inzwischen geklärt ist, selbst dann, wenn dem Wechsel in das Wunschstudium ein weiterer Fachrichtungswechsel aus einem Parkstudium vorausgegangen ist (Urteil vom 2. Juli 1987 - BVerwG 5 C 17.85 -FamRZ 1988, 110/111>), sofern, worauf mit Recht schon die Vorinstanz hingewiesen hat, für jeden Fachrichtungswechsel ein wichtiger Grund gegeben ist (dazu s. bereits BVerwGE 67, 250 [BVerwG 09.06.1983 - 5 C 122/81] sowie Urteile vom 28. November 1985 - BVerwG 5 C 7.83 - , vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 56.82 - FamRZ 1986, 731/732> und vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 127.81 - ).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1986 - 5 C 127.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Höhe des Wertes einer anwaltlichen Tätigkeit
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 04.02.1981 - 3 K 531/80
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1981 - 7 S 740/81
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 127.81
- BVerwG, 05.05.1986 - 5 C 127.81
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