Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1968 - V C 13.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.06.1968 - V C 13.68
- BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68
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Rechtsprechung
| BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Freigabe einer Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) - Auswirkungen einer Grundrente auf die Hilfe zum Lebensunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 25.06.1968 - V C 13.68
- BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 99.63
Streit über die Gewährung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe ("Hilfe zum …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68
Bestätigung von BVerwGE 19, 198.Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bereits in einem früheren Urteil für die Nichtanrechnung der Grundrente auf die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgesprochen (BVerwGE 19, 198).
BVerwGE 19, 198 stützt sich auf zwei Erwägungen: Einmal, reiche es für die Anwendbarkeit des § 77 BSHG aus, wenn das Gesetz zwar nicht positiv den Zweck der Leistung umschreibe, jedoch negativ erkennen lasse, daß die Leistung nicht demselben Zweck diene wie die Leistung des Bundessozialhilfegesetzes, auf die sie angerechnet werden solle.
Zu Unrecht beanstandet der Beklagte schließlich, in dem Urteil BVerwGE 19, 198 sei davon die Rede, welchem Zweck die Grundrente in der Hand des Beschädigten zu dienen bestimmt sei, während das Gesetz auf den konkreten Verwendungszweck abhebe.
- BVerwG, 27.03.1968 - V C 3.67
Auszug aus BVerwG, 14.05.1969 - V C 13.68
Die Überleitung nach § 90 BSHG ist, wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1968 (BVerwGE 29, 229) ergibt, für den Empfänger der Sozialhilfeleistung mit der Klage zum Verwaltungsgericht angreifbar.
- BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95
Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …
Die Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz für Beschädigte sind dagegen von Rechts wegen nicht zur Sicherung des allgemeinen Lebensunterhalts bestimmt, sondern stellen eine Entschädigung für die Beeinträchtigung der körperlichen Integrietät dar und sollen zugleich die Mehraufwendungen ausgleichen, die der Beschädigte gegenüber einem gesunden Menschen hat (…vgl. BTDrucks III/1239, S. 21; Urteile vom 26. August 1964 - BVerwGE 19, 198 (203) [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63] und vom 14. Mai 1969 - BVerwG 5 C 13.68 - Buchholz 436.0 § 90 BSHG Nr. 3 S. 1 (2)).Ein durch die Schädigung hervorgerufener Mehrbedarf läßt sich nicht generell im einzelnen auf bestimmte Bereiche festlegen (vgl. auch Urteil vom 14. Mai 1969, a.a.O. S. 2).
- BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83
Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente
Sollte aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1964 (BVerwGE 19, 198; FEVS 11, 161; NDV 1964, 607; siehe auch das Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 5 C 13.68 - Buchholz 436.0 § 90 BSNG Nr. 3) ein anderes - weiterreichendes - Verständnis des § 77 BSHG hergeleitet werden können oder sogar müssen - wie dies besonders im Schrifttum weithin angenommen und anschließend kritisiert worden ist (…siehe besonders Gottschick. Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 3. Auflage 1966, § 77 S. 309 f., und in den folgenden Auflagen; Gottschick in Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 1971, 253 ;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, Das Bundessozialhilfegesetz, Kommentar, 5. Auflage 1968, § 77 Erl. III 3 b) - so hielte das Bundesverwaltungsgericht hieran nicht fest.
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