Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1970 - V C 130.69 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Verhältnis zwischen Erziehungsbeihilfe nach dem BVG und Ausbildungshilfe nach dem LAG
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 11.11.1970 - V C 50.70
Antrag auf Berufsförderung - Anforderungen an den Antrag
Diese Ausnahme wird wiederum eingeschränkt für den Fall, daß der Betroffene untätig bleibt (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG V C 130.69 -: für Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz). - BVerwG, 29.07.1982 - 5 B 27.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diesen Grundsatz hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben (BVerwGE 20, 113; 21, 274 [BVerwG 28.06.1965 - VIII C 10/65]; Beschluß vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 0193.66 - FEVS 14, 361 - Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 130.69 - BVerwGE 40, 343; Beschluß vom 25. September 1972 - BVerwG 5 ER 247.72 -). - BVerwG, 25.09.1972 - V B 60.72
Rechtsmittel
Der Kläger behauptet zwar, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der vorliegenden Sache vom 22. April 1970 - BVerwG V C 130.69 - ab. - BVerwG, 15.05.1970 - V B 34.70
Gewährung von Sozialhilfe für die Vergangenheit
Voraussetzung für diese Durchbrechung des Grundsatzes, daß Sozialhilfe nicht für die Vergangenheit gewährt wird, ist indessen, daß der Betroffene nach Ablehnung der Sozialhilfe von den gegebenen Rechtsbehelfen zügig Gebrauch macht (dazu Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG V C 130.69 -).
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