Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anspruch einer russischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAÄndG); Einhaltung der Nacherklärungsfrist zum Erwerb der deutschen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 10 K 1874/04
- VG Köln - 10 K 2115/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 19 A 2465/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - 19 A 1597/05
- BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 1.06
- BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 119.05
- BVerwG, 12.05.2006 - 5 PKH 12.06
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 19.06
- BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07
- BVerfG, 24.02.2009 - 2 BvR 1924/07
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.06.1998 - 1 C 6.96
Erklärungserwerb; Optionsrecht; Erklärungsberechtigter; Erwerbserklärung; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
Diese Fristbestimmung zur Ausübung des Erklärungsrechts i.S.v. Art. 3 Abs. 6 i.V.m. Art. 6 RuStAÄndG 1974 ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wobei für einen zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alten Erwerbsberechtigten die Erklärung durch den nach Art. 3 Abs. 5 RuStAÄndG 1974 Erklärungsberechtigten abgegeben werden musste und die Erklärungsfrist mit Erreichen der Volljährigkeit durch den Erwerbsberechtigten nicht neu in Lauf gesetzt wird (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 29.94 - BVerwGE 99, 341; vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6.96 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 2).Anlass, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen und soweit erforderlich Rechtsauskünfte einzuholen, besteht bereits dann, wenn der Erwerbsberechtigte aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stammt (…Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O. S. 343 f., S. 344, S. 345 ff. und S. 351; vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 14 f.); denn Voraussetzung für das Erwerbsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 ist die Abstammung von einer Mutter, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutsche Staatsangehörige (oder Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG) war.
Vielmehr muss auch in Fällen einer ungeklärten deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter von dem Erklärungsberechtigten grundsätzlich erwartet werden, dass er innerhalb der einschlägigen Frist eine Erwerbserklärung "vorsorglich" abgibt, soll nicht der Verlust des Erwerbsrechts zu gewärtigen sein (Urteil vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 14 sowie Leitsatz 2).
Rn. 16 Bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes - feststehenden und ohne weiteres (etwa aufgrund von Dokumenten) ermittelbaren deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter kommt dies in Betracht, wenn eine deutsche Behörde eine falsche Auskunft erteilt (…Urteile vom 24. Oktober 1995 a.a.O. S. 350 und vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 17) und dadurch den Rechtsirrtum hervorgerufen oder bestärkt hat, dass eine Möglichkeit eines Erklärungserwerbs nicht besteht.
Rn. 17 Sachlich wird eine umfassende Auskunftspflicht nicht erst durch ein gezieltes Auskunftsbegehren mit Bezug auf die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit oder durch Verlautbarungen von Erklärungsberechtigten ausgelöst, die entweder bereits für sich gesehen als staatsangehörigkeitsrechtlich beachtliche Erklärungen zu verstehen waren (vgl. Urteil vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 15 f. und Beschluss vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 73.98 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 3 S. 19 f.) oder zumindest einen Willen erkennen ließen, staatsangehörigkeitsrechtlich erhebliche Schritte zu erwägen.
- BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 29.94
Staatsangehörigkeit - Erklärungsrecht - Nacherklärungsfrist - Frist - …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
Diese Fristbestimmung zur Ausübung des Erklärungsrechts i.S.v. Art. 3 Abs. 6 i.V.m. Art. 6 RuStAÄndG 1974 ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wobei für einen zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alten Erwerbsberechtigten die Erklärung durch den nach Art. 3 Abs. 5 RuStAÄndG 1974 Erklärungsberechtigten abgegeben werden musste und die Erklärungsfrist mit Erreichen der Volljährigkeit durch den Erwerbsberechtigten nicht neu in Lauf gesetzt wird (Urteil vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 29.94 - BVerwGE 99, 341; vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998 - BVerwG 1 C 6.96 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 2).Anlass, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen und soweit erforderlich Rechtsauskünfte einzuholen, besteht bereits dann, wenn der Erwerbsberechtigte aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stammt (Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O. S. 343 f., S. 344, S. 345 ff. und S. 351;… vgl. auch Urteil vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 14 f.); denn Voraussetzung für das Erwerbsrecht nach Art. 3 RuStAÄndG 1974 ist die Abstammung von einer Mutter, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutsche Staatsangehörige (oder Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG) war.
Rn. 10 a) Diese Pflicht (bzw. Obliegenheit) zur Nachforschung und ggf. vorsorglichen Erwerbserklärung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen eine zum Zeitpunkt der Geburt eines Erwerbsberechtigten vorliegende deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unstrittig ist (so der dem Urteil vom 24. Oktober 1995 a.a.O. zu Grunde liegende Sachverhalt).
Rn. 16 Bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Geburt des Kindes - feststehenden und ohne weiteres (etwa aufgrund von Dokumenten) ermittelbaren deutschen Staatsangehörigkeit der Mutter kommt dies in Betracht, wenn eine deutsche Behörde eine falsche Auskunft erteilt (Urteile vom 24. Oktober 1995 a.a.O. S. 350 …und vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 17) und dadurch den Rechtsirrtum hervorgerufen oder bestärkt hat, dass eine Möglichkeit eines Erklärungserwerbs nicht besteht.
- BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98
Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
Rn. 17 Sachlich wird eine umfassende Auskunftspflicht nicht erst durch ein gezieltes Auskunftsbegehren mit Bezug auf die Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit oder durch Verlautbarungen von Erklärungsberechtigten ausgelöst, die entweder bereits für sich gesehen als staatsangehörigkeitsrechtlich beachtliche Erklärungen zu verstehen waren (…vgl. Urteil vom 25. Juni 1998 a.a.O. S. 15 f. und Beschluss vom 17. Juli 1998 - BVerwG 1 B 73.98 - Buchholz 130.0 RuStAÄndG Nr. 3 S. 19 f.) oder zumindest einen Willen erkennen ließen, staatsangehörigkeitsrechtlich erhebliche Schritte zu erwägen.Denn der isolierte Aufnahmeantrag, der mangels staatsangehörigkeitsrechtlichen Erklärungsgehalts weder ausdrücklich noch sinngemäß i.S.d. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 RuStAÄndG 1974 als an eine Einbürgerungsbehörde gerichtete Erwerbserklärung gewertet werden kann (s. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1998 a.a.O.), knüpft an die deutsche Volkszugehörigkeit und eine hieran anknüpfende Einreisemöglichkeit an und ist in Zielrichtung und hierdurch bewirktem Prüfungs- und Aufklärungsumfang auf die vertriebenenrechtliche Dimension beschränkt.
- BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 3.05
Beweisnotstand; Deutsche Volksliste der Ukraine; Einbürgerung; …
Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
Rn. 2 Nachdem der Bescheid vom 29. September 2003, der Widerspruchsbescheid vom 2. Februar 2004 und das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9. März 2005 zu Ungunsten der Klägerin noch darauf abgestellt hatten, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der im Jahre 1943 erlassenen Volkslistenverordnung Ukraine (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 3.05 -) nicht vorgelegen hätten und demzufolge ein klägerischer Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit über die Großeltern (mütterlicherseits) und die 1949 geborene Mutter der Klägerin nicht erfolgt sei, wobei das Urteil des Verwaltungsgerichts im Schwerpunkt den Beleg einer (tatsächlichen) Aufnahme des Großvaters in die Volksliste vermisst, hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2005 entscheidungstragend darauf abgestellt, dass die Klägerin - erstens - bis zum 31. Dezember 1977 eine Erklärung nicht abgegeben habe, welche die Voraussetzungen i.S.v. Art. 3 Abs. 6 i.V.m. Art. 6 RuStAÄndG 1974 erfüllt habe, und - zweitens - die sog. "Nacherklärungsfrist", d.h. die Frist von sechs Monaten nach Fortfall des Hindernisses (Art. 3 Abs. 7 Satz 1 RuStAÄndG 1974), zu Beginn des Jahres 2002, dem Zeitpunkt der erstmaligen Erklärung, deutsche Staatsangehörige werden zu wollen, bereits abgelaufen gewesen sei.Zwar ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2006 - BVerwG 5 C 3.05 - ein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit infolge der Volkslistenverordnung Ukraine nur dann in Betracht zu ziehen, wenn eine Eintragung in die Deutsche Volksliste erfolgt war.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2007 - 12 E 1475/06
Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises; Anforderungen an die Abgabe einer …
Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06, 5 C 16.06 und 5 C 14.06 -, jeweils in Juris veröffentlicht.Rn. 10 BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06, 5 C 16.06 und 5 C 14.06 -, a. a. O.
Rn. 14 vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06, 5 C 16.06 und 5 C 14.06 -, a. a. O.,.
Rn. 18 - BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06, 5 C 16.06 und 5 C 14.06 -, a. a. O. -.
Rn. 21 BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06, 5 C 16.06 und 5 C 14.06 -, a. a. O.
Denn entgegen dem Beschwerdevorbringen des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Abgabe einer Erwerbserklärung durch Aufnahmeantrag nicht bejaht; es hat seine Entscheidung in dem sinngemäß von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss vom 7. April 2006 - 5 B 1.06 (5 C 14.06) -,die Entscheidung des OVG NRW über die Nichtzulassung der Revision in seinem Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 19 A 1597/05 - aufzuheben und die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, vielmehr mit der Begründung versehen, das Revisionsverfahren könne zur Klärung der Frage beitragen, ob bei einem im Ausland lebenden Erklärungsberechtigten ein unverschuldetes Hindernis im Sinne des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 vorliegt, wenn er zwar keine konkreten Hinweise auf eine bei seiner Geburt deutsche Staatsangehörigkeit seiner Mutter hat, sie aber für eine deutsche Volkszugehörige im Sinne des § 6 BVFG hält.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08
Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 …
Rn. 135 vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris,.Rn. 152 - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a. a. O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a. a. O. -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4704/05
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Beibehaltung der deutschen …
Rn. 163 vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris,.Rn. 186 - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 12 A 1098/06
Anspruch auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises eines nichtehelich …
Rn. 80 vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris,.Rn. 97 - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 4705/05
Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit eines in der ehemaligen UdSSR bzw. …
Rn. 134 vgl. demgegenüber zur Beachtlichkeit der Nachforschungsobliegenheit im Falle konkreter Anhaltspunkte, die die Möglichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit begründen, im Rahmen des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris,.Rn. 157 - anders als im Rahmen des Erklärungserwerbs nach dem zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG: BVerwG, Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, a.a.O., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, a.a.O. -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 12 A 1974/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 12 A 2694/07
- BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07
Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften …
Rn. 6 Die Beschwerdebegründung meint unter 3. (S. 8 ff.), vom Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 16. November 2006 - BVerwG 5 C 14.06 - (Parallelentscheidung zu BVerwG 5 C 18.06 - NVwZ-RR 2007, 203), dass Anlass, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit oder Möglichkeiten zu ihrem Erwerb Gedanken zu machen, bereits dann bestehe, wenn der Erwerbsberechtigte aus einer gemischt-nationalen Ehe mit einem deutschen Elternteil stamme, weiche die Berufungsentscheidung dadurch ab, dass es bereits bei beidseitiger Abstammung von deutschen Eltern einen hinreichenden Anlass für die Anstellung von Nachforschungen sehe. - BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 1.06
Grundsätzlicher Bedeutung der Frage über das Vorliegen eines unverschuldeten …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 14.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 12 A 1497/06
Anforderungen an die Einhaltung der Nacherklärungsfrist durch einen russischen …
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, NVwZ-RR 2007, 2003 ff., - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, beide in Juris.Rn. 21 Vgl. BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 18.06 -, - 5 C 14.06 - und - 5 C 16.06 -, jeweils a.a.O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2007 - 12 A 1923/06
- BVerwG, 28.11.2006 - 5 C 17.06
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Revision
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2008 - 12 A 1564/08
Anforderungen an eine hinreichende Erwerbserklärung bezüglich des Erwerbs der …
- BVerwG - 5 C 15.06 (anhängig)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2008 - 12 A 2152/08
Ablehnung eines Antrages auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2008 - 12 A 2151/08
Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft; Rückführung der Nationalität auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 12 A 4636/06
Darlegung eines hypothetischen Geschehensablaufs; Ausstellung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2011 - 12 A 751/10
Möglichkeit der Umdeutung eines isolierten Aufnahmeantrags nach BVFG als einen …
- VG Köln, 16.08.2017 - 10 K 7452/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 12 A 5157/05
Ausgestaltung der Einhaltung der vertriebenenrechtlichen Nacherklärungsfrist für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2007 - 12 A 5165/05
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07 (5 C 14.06) |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Berücksichtigung der Erwägungen der Beteiligten im Rahmen der Entscheidungsfindung eines Gerichts als Ausprägung der Verfahrensgarantie
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln - 10 K 1874/04
- VG Köln - 10 K 2115/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 - 19 A 2465/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2005 - 19 A 1597/05
- BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 1.06
- BVerwG, 07.04.2006 - 5 B 119.05
- BVerwG, 12.05.2006 - 5 PKH 12.06
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 19.06
- BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07 (5 C 14.06)
- BVerfG, 24.02.2009 - 2 BvR 1924/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.11.2006 - 7 C 10.06
Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals; …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07
Diese Verfahrensgarantie verpflichtet das Gericht, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 - Rn. 6).
- BVerwG, 15.07.2016 - 5 P 4.16
Anhörungsrüge zu Überraschungsentscheidung
Zum einen verpflichtet die Verfahrensgarantie der Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht dazu, das Vorbringen der Beteiligten bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sie verlangt jedoch nicht, dass es bei der Würdigung des Vorbringens den Vorstellungen der Beteiligten folgt (…BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 2006 - 7 C 10.06 - juris Rn. 6 und vom 27. Juni 2007 - 5 C 7.07 - juris Rn. 3). - BVerwG, 08.06.2010 - 5 B 53.09
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, bei der Würdigung des Vorbringens den (tatsächlichen und rechtlichen) Vorstellungen eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 - 1 BvR 179/03 - NVwZ 2005, 204; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - BVerwG 5 C 7.07 - juris).
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| BVerwG, 12.05.2006 - 5 PKH 12.06, 5 C 14.06 |
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- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 14.06
- BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 19.06
- BVerwG, 27.06.2007 - 5 C 7.07
- BVerfG, 24.02.2009 - 2 BvR 1924/07
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