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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.02.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1665
BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,1665)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BVFG § 6 a. F.
    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen Elternteilen; Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses; sowjetisches Paßrecht

  • Judicialis

    BVFG § 6 a.F.

  • Wolters Kluwer

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion - Abstammung von zwei deutschen Elternteilen - Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses - Sowjetisches Paßrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 6 (a. F.)
    Vertriebenenrecht - Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen Elternteilen; Angabe der deutschen Nationalität bei Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses; sowjetisches Paßrecht.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (…Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.; Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

    Wie im Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - (…a.a.O. S. 377) ausgeführt, wird durch ein einem Bekenntnis zum deutschen Volkstum ähnliches Verhalten (bekenntnisähnliches Verhalten) des Spätgeborenen in der Regel der Nachweis erbracht, daß er sich zuvor mit dem Volkstumsbewußtsein eines volksdeutschen Elternteils identifiziert hat.

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (…Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.; Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.;… Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).

    Läßt sich dies aufgrund von Tatsachen unmittelbar positiv feststellen, reicht als objektive Bestätigung der Bekenntnisüberlieferung die Abstammung sogar von nur einem volksdeutschen Elternteil aus (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.;… Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - a.a.O.;… Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Vielmehr ist - wie es der Regel entspricht - davon auszugehen, daß bei Angabe der deutschen Nationalität anläßlich der Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses dem äußeren Erklärungsinhalt auch ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 110.95 - BVerwGE 101, 205 ).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 110.95

    Vertriebenenrecht: Bekenntnis zum deutschen Volkstum, Umsiedlung und …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Vielmehr ist - wie es der Regel entspricht - davon auszugehen, daß bei Angabe der deutschen Nationalität anläßlich der Ausstellung des ersten sowjetischen Inlandspasses dem äußeren Erklärungsinhalt auch ein entsprechendes inneres Bewußtsein zugrunde gelegen hat (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ; Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 110.95 - BVerwGE 101, 205 ).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (…vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Das Berufungsgericht ist in seinem rechtlichen Ansatz allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß der Kläger zu 1, der als nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen Geborener (sogenannter Spätgeborener) im maßgebenden Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein - durch objektive Merkmale bestätigtes - Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Sinne des § 6 BVFG a.F. nicht ablegen konnte, in analoger Anwendung dieser Vorschrift nur dann deutscher Volkszugehöriger sein kann, wenn ein - an die Stelle eines eigenen Bekenntnisses tretender - durch Überlieferung volksdeutschen Bewußtseins hergestellter Bekenntniszusammenhang zwischen ihm und seinen unstreitig volksdeutschen Eltern bzw. Großeltern in der Weise gegeben ist, daß er sich mit deren Volkstumsbewußtsein identifiziert hat und sich selbst als Angehöriger des deutschen Volkes ansieht und fühlt (vgl. Urteile vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298; vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47; vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; vom 13. Juni 1995 - BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses - …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (…vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 199.61

    Anrechnung der ostzonalen Rente des Ehegatten auf die Versorgungsbezüge des …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99
    Diese Tatsache ist bei dem erkennenden Senat gerichtskundig und außerdem zwischen den Beteiligten unstreitig, so daß sie auch ohne berufungsgerichtliche Feststellung revisionsgerichtlich berücksichtigt werden kann (…vgl. RG JW 1933, S. 1655 ; BGHSt 6, 292 ; Urteil vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 2 C 199.61 - NDBZ 1966, 108; Urteil vom 14. Februar 1968 - BVerwG 6 C 53.65 - BVerwGE 29, 127 ).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 40.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Stimmen im Zeitpunkt der Erklärung (äußerer) Erklärungsinhalt und (inneres) Volkstumsbewusstsein überein, fehlt dieser Erklärung der "Bekenntnischarakter" nicht deswegen, weil objektiv keine Wahlmöglichkeit bestanden hat (vgl. auch - für den umgekehrten Fall der Erklärung des Abkömmlings zweier deutscher Volkszugehöriger - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) oder ein der Erklärung entgegenstehender Wille deswegen nicht gebildet werden konnte, weil das erklärungsrelevante Bewusstsein auf der Grundlage verfolgungsbedingt unzureichender Informationen über die eigene Abstammung gebildet worden ist.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 5 C 13.04

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, durchgängiges; Bekenntnis zum deutschen …

    Stimmen im Zeitpunkt der Erklärung (äußerer) Erklärungsinhalt und (inneres) Volkstumsbewusstsein überein, fehlt dieser Erklärung der 'Bekenntnischarakter' nicht deswegen, weil objektiv keine Wahlmöglichkeit bestanden hat (vgl. auch - für den umgekehrten Fall der Erklärung des Abkömmlings zweier deutscher Volkszugehöriger - BVerwG, Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93) oder ein der Erklärung entgegenstehender Wille deswegen nicht gebildet werden konnte, weil das erklärungsrelevante Bewusstsein auf der Grundlage verfolgungsbedingt unzureichender Informationen über die eigene Abstammung gebildet worden ist.
  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00

    Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens, …

    Nach dem vom Vertreter des Bundesinteresses vorgelegten statistischen Material über durchgeführte Kuren von Beamten im In- und Ausland, das als solches von den Beteiligten nicht angezweifelt worden ist und deswegen im Revisionsverfahren als unstreitige Tatsache berücksichtigt werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 5 C 14.99 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93 S. 8 m.w.N.; stRspr), ist auch bei einer Wahlfreiheit zwischen Inlands- und Auslandskur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht zu befürchten, dass das deutsche Kurwesen infolge eines künftigen Ausbleibens beihilfeberechtigter Beamter in existentielle Schwierigkeiten geraten könnte.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2000 - 5 PKH 6.00, 5 C 14.99   

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BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2000 - 5 PKH 6.00, 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,30440)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 5 PKH 6.00, 5 C 14.99 (https://dejure.org/2000,30440)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Revisionsverfahren

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