Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 17.10.2011 - 5 C 149/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,46041
AG Ludwigslust, 17.10.2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17.10.2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 5 C 149/11 (https://dejure.org/2011,46041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,46041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • AG Bad Segeberg, 12.04.2012 - 17a C 161/11

    Gasversorgungsvertrag: Beweislast für den Zugang einer Sperrandrohung und eine …

    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird demgegenüber die Sperrankündigung nach § 19 Abs. 3 GasGVV bzw. § 19 Abs. 3 StromGVV ohne nähere Begründung als Voraussetzung für den Anspruch auf Duldung der Versorgungsunterbrechung genannt (…s. etwa LG Hildesheim, Urt. v. 10.10.2008 - 7 S 155/08, RdE 2009, 153 f., juris Rn. 3;… SG Lüneburg, Beschl. v. 10.04.2008 - S 27 AS 410/08, juris Rn. 23;… AG Brandenburg, Urt. v. 24.06.2009 - 34 C 106/08, WuM 2010, 646 f., juris Rn. 35;… AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.08.2009 - 23 C 697/09, juris Rn. 10; AG Ludwigslust, Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, RdE 2012, 74 f.;… ebenso Hartmann in Danner/Theobald, Energierecht, § 19 StromGVV Rn. 12, der Abs. 3 als "Sperrvoraussetzung" bezeichnet).
  • AG Bad Segeberg, 18.09.2013 - 17a C 163/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflicht im einseitigen …

    In diesem Fall kann der Kunde die von ihm für rechts- bzw. vertragswidrig erachtete Sperrung der Versorgungsleistung bereits dadurch verhindern, dass er dem Versorgungsunternehmen den Zutritt verweigert und dieses darauf angewiesen ist, gegen den Kunden einen entsprechenden gerichtlichen Duldungstitel zu erwirken (Anschluss AG Ludwigslust, 17. Oktober 2011, 5 C 149/11, RdE 2012, 74).

    Dass der Antragssteller sich damit dem Risiko aussetzt, selbst in einem von der Antragsgegnerin angestrengten gerichtlichen Verfahren in Anspruch genommen zu werden, gehört nicht zu den Gefahren, die durch einen einstweiligen Rechtsschutz abgewendet werden sollen (s. zum Ganzen AG Ludwigslust, Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, RdE 2012, 74 f.).

  • OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 10 W 2/21

    Durchführung einer Stromsperre; Kostenverteilung bei offenem Ausgang eines …

    In einem derartigen Fall fehlt es regelmäßig am Verfügungsgrund und der Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt nicht in Betracht (LG Hamburg…, Beschluss vom 28. März 2011 - 313 T 38/11 -, Rn. 5, juris; AG Bad Segeberg…, Beschluss vom 18. September 2013 - 17a C 163/13 -, Rn. 11, juris; AG Ludwigslust, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 5 C 149/11 -, Rn. 8, juris).
  • LG Augsburg, 17.09.2021 - 85 O 3309/21

    Erfolgloser Antrag eines Eigentümers die Grundversorgung für die ihm gehörende, …

    Maßgebend hierfür waren die geschätzten, dem Strom- und Gasverbrauch des Antragstellers für den Zeitraum einer vorläufigen Regelung der Versorgung von sechs Monaten äquivalenten Kosten der Energielieferung, die mit den in der Anlage B4 angegebenen 585 EUR + 44 EUR = 629 EUR angenommen wurden (vgl. AG Ludwigslust Beschl. v. 17.10.2011 - 5 C 149/11, BeckRS 2012, 3802, beck-online).
  • LG Dessau-Roßlau, 30.09.2013 - 1 T 146/13

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Streitwert des Antrags auf Wiederanschluss der …

    In der Rechtsprechung wird das Interesse des Antragstellers an der Wiederaufnahme der Stromversorgung überwiegend geringer bemessen (vgl. AG Ludwigslust, Beschluss vom 17.10.2011, 5 C 149/11; zitiert nach juris: 300, 00 EUR), oder ohne Begründung auf 1.000,00 EUR festgesetzt (AG Marienberg, Beschluss vom 03.03.2005, 2 C 121/05, AG Ravensburg, Beschluss vom 05.04.2002, 12 C 459/02; jeweils zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht AG Ludwigslust
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht