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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.11.2000

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00   

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https://dejure.org/2001,783
BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00 (https://dejure.org/2001,783)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 C 15.00 (https://dejure.org/2001,783)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 C 15.00 (https://dejure.org/2001,783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BVFG § 5 Nr. 2 Buchstabe b

  • Wolters Kluwer

    Spätaussiedler - Ausschluss vom Erwerb des Status eines Spätaussiedlers - Ausübung einer Funktion - Aufrechterhaltung - Kommunistisches Herrschaftssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG § 5 Nr. 2 Buchstabe b
    Vertriebenenrecht; Spätaussiedler, Ausschluss vom Erwerb eines - bei Ausübung einer Funktion, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum kommunistischen Herrschaftssystem

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft wegen Nähe zum kommunistischen Herrschaftssystem

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Auch hohe Funktionäre können als Spätaussiedler anerkannt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1526
  • DÖV 2002, 440
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00
    Das Gesetz billigt damit dem deutschen Volkszugehörigen nach wie vor zu, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion (vgl. BVerwGE 108, 340 zur Vorgängervorschrift).

    Diese waren - wie der Senat bereits zur Vorgängervorschrift hervorgehoben hat (BVerwGE 108, 340 ) - in der früheren Sowjetunion geprägt durch die führende Rolle, die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in Staat und Gesellschaft zukam.

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 15.00
    Diese Vorschrift gilt in Ermangelung einer gesetzlichen Überleitungsvorschrift auch für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren (vgl. BVerwGE 99, 133 ).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791

    Für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame …

    Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.

    Rn. 49 Nicht ausschlaggebend ist es demgegenüber, ob die Ausübung einer Funktion in der Regel an die Parteimitgliedschaft gebunden war (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526).

    § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG stellt vielmehr auf eine konkret ausgeübte Funktion und nicht auf die gesamte Einrichtung ab, in der die Funktion ausgeübt wird (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526).

    Rn. 52 Darüber hinaus können grundsätzlich alle Funktionen, die auch in anderen, nichtkommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen erforderlich sind und ausgeübt werden, nicht als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam geltend angesehen werden (BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526/1527).

    Rn. 75 Die "systemstabilisierende" Wirkung der erstgenannten Komponente der von Herrn … ausgeübten Tätigkeit scheidet als Anknüpfungspunkt für die in § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG bezeichnete Rechtsfolge deshalb aus, weil alsdann jeder deutsche Volkszugehörige, der in der Sowjetunion eine dem Fortbestehen dieses Staates dienliche Aufgabe wahrnahm, vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus ausgeschlossen wäre; das aber entspricht gerade nicht dem Willen des Gesetzes (vgl. BVerwG vom 29.3.2001 DVBl 2001, 1526 f.).

  • BVerwG, 23.01.2004 - 5 B 6.03

    Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems als bedeutsam geltende …

    Die Beklagte macht geltend, durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 u.a. - und 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - sei "noch nicht abschließend geklärt, welche beruflichen Funktionen außer hauptamtlichen Parteifunktionen geeignet (seien), den Ausschlusstatbestand des § 5 Nr. 2 b BVFG zu erfüllen.

    Diese Fragen sind jedoch - namentlich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - , welches eine Tätigkeit als "Staatsanwalt-Kriminalist" im Justizsystem der früheren Sowjetunion betrifft - auf rechtsgrundsätzlicher Ebene geklärt.

    Dass die Aussage, "Funktionen, die auch in anderen, nicht kommunistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen erforderlich sind und ausgeübt werden, (dürften) vom Grundsatz her" nicht als für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich bedeutsam gewertet werden, "nicht dahingehend verstanden werden (darf), dass der Ausschlusstatbestand ausnahmslos nur dann angenommen werden kann, wenn der Aufnahmebewerber hauptamtliche Parteifunktionen ausgeübt hat", ergibt sich sodann schon aus dem bereits angeführten Urteil des Senats vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - (…a.a.O.); dort wurde klargestellt, dass einerseits "Parteifunktionen mit der Aufgabe, den Willen der Partei in staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen durchzusetzen, für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galten", dass dies (andererseits aber) "nicht gleichermaßen für alle Funktionen in den staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Einrichtungen (gilt), auf die die Partei Einfluss nehmen konnte und genommen hat".

    Auf der Grundlage der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - besteht auch kein Anlass, wegen der generellen Durchlässigkeit des sowjetischen Systems für politische Einflussnahmen eine Beweislastumkehr zu Lasten des Aufnahmebewerbers in Betracht zu ziehen.

  • BVerwG, 21.01.2004 - 5 B 96.03

    Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als …

    Was das Grundsätzliche angeht, ist in der auch von der Beschwerde angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass solche Funktionen unter den Ausschlusstatbestand fallen können ; denn der Senat hat insbesondere in seinem Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - (Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 3 = DVBl 2001, 1526) klargestellt, dass Funktionen mit Entscheidungs- und Leitungskompetenz, "insbesondere soweit sie gelenkt von der KPdSU ausgeübt wurden, für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems als bedeutsam in Betracht kommen können".

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von der Beschwerde herangezogenen Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 15.00 - (…a.a.O.), das das Berufungsgericht wegen der Beurteilungsmaßstäbe für die Anwendung und Auslegung des § 5 Nr. 2 b BVFG zugrunde gelegt hat, - wie bereits unter 1. ausgeführt - gerade nicht dahin erkannt, dass - so das Beschwerdevorbringen - "nur hauptamtliche Parteifunktionäre bzw. diejenigen, die diesen hauptamtlichen Parteifunktionären gleichzustellen sind, unter § 5 Nr. 2 b BVFG fallen".

    Im Übrigen bezeichnet die Beschwerde insoweit keine Aussage aus dem Berufungsurteil, die den vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 29. März 2001 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssätzen widerspräche, sondern behauptet nur eine unrichtige Subsumtion des vom Oberverwaltungsgericht beurteilten Sachverhalts unter diese Rechtssätze.

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   BVerwG, 15.11.2000 - 5 PKH 43.00, 5 C 15.00   

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https://dejure.org/2000,28671
BVerwG, 15.11.2000 - 5 PKH 43.00, 5 C 15.00 (https://dejure.org/2000,28671)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 5 PKH 43.00, 5 C 15.00 (https://dejure.org/2000,28671)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 5 PKH 43.00, 5 C 15.00 (https://dejure.org/2000,28671)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Revisionsverfahren

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