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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3328
BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85 (https://dejure.org/1988,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1988 - 5 C 15.85 (https://dejure.org/1988,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1988 - 5 C 15.85 (https://dejure.org/1988,3328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Abschluß - Berufsqualifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 86
  • FamRZ 1989, 218
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 49.80

    Ausbildungsförderung - Förderungsart - Fachrichtungswechsel - Zivildienst - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - FamRZ 1982, 739/740>).
  • BVerwG, 20.07.1978 - 5 C 43.77

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung als Zuschuss - Qualifizierung …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
    Ob ein derartiger Abschluß vorliegt, ist, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 9) ausgesprochen hat, nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
  • BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 60.77

    Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Postschaffners als …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1988 - 5 C 15.85
    Demzufolge ist nach der Rechtsprechung des Senats ein berufsqualifizierender Abschluß gegeben, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat (Beschluß vom 27. Dezember 1977 - BVerwG 5 B 60.77 - <FamRZ 1978, 540> und Urteil vom 14. Januar 1982 - BVerwG 5 C 49.80 - FamRZ 1982, 739/740>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2007 - 4 A 2168/05

    Gewährung einer Ausbildungsförderung für das Studium der Rechtswissenschaften ab …

    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 15/85 -, FamRZ 1989, 218.

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 15.85 -, NVwZ-RR 1988, 86, 87.

  • OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18

    Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer …

    Rn. 22 Zwar ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG der durch Satz 1 der Vorschrift vermittelte Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung bei fehlender anderweitiger Verfügbarkeit der für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel (§ 1 BAföG) auch dann als ausgeschöpft anzusehen, wenn Anspruchsteller - wie hier der Kläger - bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss(vgl. zum Begriff etwa BVerwG, Urteil vom 19.4.1988 - 5 C 15.85 -, NVwZ-RR 1988, 86, Beschluss vom 8.10.2012 - 5 B 25.12 -, juris) im Ausland erworben hat, der ihn dort zur Berufsausübung befähigt.
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 33.85

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung nach Abschluss einer vorangegangenen …

    Das ist stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlußprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung eines Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die hierfür tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden sind(Urteile vom 20. Juli 1978 - BVerwG 5 C 43.77 - undvom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.85 - ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 18 AS 1272/08

    Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für den Auszubildenden bei BAföG; …

    Insofern trifft es zwar zu, dass ein berufsqualifizierender Abschluss erst nach Absolvierung des an den Besuch der Schule anschließenden Berufspraktikums erlangt wird, weil erst dadurch (vgl. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4 MPhG) der Zugang zum Beruf der Masseurin und medizinischen Bademeisterin ermöglicht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 15/85 -, juris;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, 4.Auflage 2005, § 7 Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 12.11.2003 - 4 Bs 352/03

    Hinreichende Aussicht auf Erfolg für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; …

    Ein Ausbildungsabschluss ist im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BAföG berufsqualifizierend - und der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung damit erfüllt -, wenn dieser Abschluss die Aufnahme eines Berufs in dem Staat ermöglicht, in dem er erworben worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.4.1988, FamRZ 1989 S. 218, 219;… siehe auch Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. § 7 Rdnr. 10. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …

    Zum Begriff des berufsqualifizierenden Abschlusses hat das Bundesverwaltungsgericht sich in seinem Urteil vom 19. April 1988 - BVerwG 5 C 15.88 - (FamRZ 1989, 218) geäußert.
  • VG Saarlouis, 27.10.2017 - 3 K 853/15

    Ausbildungsförderung: Anspruch auf Ausbildungsförderung; im Ausland erworbener …

    Das sei stets dann der Fall, wenn durch eine Abschlussprüfung die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Berufes erfüllt oder beim Fehlen solcher Rechtsvorschriften die tatsächlich erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt worden seien.(BVerwG, Urteil v. 19.04.1988 - 5 C 15.85 - FamRZ 1989, 218; Buter in Rothe/Blanke;… BAföG § 7 Rdnr. 16).
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden …

    Rn. 20 Die Kammer vermag auch nicht zu ersehen, dass mit diesem Abschluss eine ausreichende Lebensgrundlage im Allgemeinen nicht erzielt werden könnte (vgl. zu diesem Kriterium: BVerwG, Urt. v. 19. April 1988 - 5 C 15.85 -, NVwZ-RR 1988, 86).
  • VG Sigmaringen, 01.08.2007 - 1 K 950/05

    Ausbildungsförderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens

    Rn. 20 Ein berufsqualifizierender Abschluss liegt vor, wenn der Auszubildende eine als Zugangsvoraussetzung für einen Beruf durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Staates oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft vorgesehene Prüfung bestanden hat oder wenn er am Ende der Ausbildungsveranstaltungen einer Ausbildungsstätte Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ihn auch ohne Prüfungsnachweis zur Aufnahme eines Berufs befähigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.04.1988 - 5 C 15/85 -, FamRZ 1989, 218).
  • VG Gelsenkirchen, 13.07.2021 - 15 K 126/20

    Ausbildungsförderung

    Rn. 49 Vgl. zum Begriff BVerwG, Urteil vom 19. April 1988 - 5 C 15.85 -, juris, Rn. 10.
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