Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.2004 - 5 C 16.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Klage und Erledigterklärung der Widerklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 23.01.2002 - 2 A 2438/99
- OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LC 291/02
- BVerwG, 18.06.2004 - 5 C 16.03
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 12 A 1155/07 Das vom Kläger angeführte - nach Klagerücknahme und Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen hinsichtlich der Widerklage für wirkungslos erklärte (vgl. BverG, Beschluß vom 18. Juni 2004 (5 C 16.03)) - Urteil des OVG Lüneburg vom 19. Mai 2003 - 12 LC 291/02 - (NDV-RD 2003, 106) ist insoweit nicht einschlägig und besagt für den Fall eines Auseinanderfallens der Kostenlast für die Jugendhilfe einerseits und die Sozialhilfe andererseits zur Erstattungsfrage im Gegenteil, dass "eine gesetzliche Regelung etwa dahingehend, dass Kosten für nach BSHG erforderliche Eingliederungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Jugendhilfe entstehen, vom Träger der Jugendhilfe zu tragen oder zu erstatten sind, fehlt.
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