Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 32 Abs. 2 S. 1
Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im eigenen Namen durch Prozessbevollmächtigte bei einem Widerruf von Äußerungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.06.2017 - M 16 K 16.3282
- VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 01.06.2012 - 4 C 12.374
Der Auffangstreitwert kommt auch bei einem wirtschaftlich motivierten …
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577
Da somit kein wirtschaftlich motivierter Widerrufsanspruch vorliegt, sondern ein nicht bezifferbares ideelles Interesse an dem Widerruf der Äußerung in Rede steht (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2012 - 4 C 12.374 - juris Rn. 3 m.w.N.), erscheint die Festsetzung des Auffangstreitwerts angemessen. - VGH Bayern, 05.05.2015 - 11 C 15.514
Streitwertbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577
Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich bei den aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden von Rechtsanwälten aus der Differenz zwischen der bisherigen und der nach der Beschwerdebegründung zustehenden Vergütung ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2015 - 11 C 15.514 - juris Rn. 3), die in § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG festgelegte Wertgrenze von 200 Euro. - VG München, 27.06.2017 - M 16 K 16.3282
Streitwertfestsetzung
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 27. Juni 2017 wird der Streitwert für das Verfahren M 16 K 16.3282 auf 5.000 Euro festgesetzt. - VGH Bayern, 07.05.2014 - 4 C 14.779
Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2018 - 5 C 17.2577
Bei einer zu niedrigen Streitwertfestsetzung ist regelmäßig nur der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert, der dann aus eigenem Recht gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG Beschwerde führen kann (BayVGH, B.v. 7.5.2014 - 4 C 14.779 - BayVBl 2014, 704 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 10.04.2018 - 2 W 51/17
Streitwert für Unterlassungsklage der WEG gegen Nutzung einer Wohnung als Praxis …
- VGH Bayern, 14.03.2018 - 8 C 18.285
Unzulässige Verwendung des Auffangstreitwerts
Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands, der sich bei aus eigenem Recht eingelegten Beschwerden von Rechtsanwälten aus der Differenz zwischen der bisherigen und der nach der Beschwerdebegründung zustehenden Vergütung (Gebühren und Auslagen unter Einrechnung der Umsatzsteuer) ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 5 C 17.2577 - juris Rn. 5;… B.v. 5.5.2015 - 11 C 15.514 - juris Rn. 3), die in § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG festgelegte Wertgrenze von 200 Euro.
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