Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 17.77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflegetätigkeiten - Inkrafttreten des BSHG - Pflegefall - Pflegeperson
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.06.1975 - 10 A 330/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1976 - IV A 211/75
- BVerwG, 17.03.1977 - 5 C 17.77
- BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 17.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 56, 79
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 40.86
Pflegeperson - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sozialhilfe - Alterssicherung
Von einer angemessenen anderweitigen Alterssicherung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG ist auszugehen, wenn bei prognostischer Beurteilung der im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt bekannten Umstände zu erwarten ist, daß die Pflegeperson Hilfe zum Lebensunterhalt wird nicht in Anspruch zu nehmen brauchen (Bestätigung von BVerwGE 56, 79; 56, 87 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 17/77]und 56, 96).Anders als das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 56, 79 ff.; 56, 87 ff. [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 17/77] und 56, 96 ff.) hat es andererseits eine Alterssicherung nicht schon dann für angemessen gehalten, wenn sie knapp über dem Bedarfssatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt liegend die Inanspruchnahme von Sozialhilfe wahrscheinlich entbehrlich machen werde.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 79 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 17/77]) ist eine angemessene Alterssicherung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG erreicht, wenn sichergestellt ist, daß im Alter Hilfe zum Lebensunterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden braucht.
Der Senat hält deshalb an seiner Rechtsprechung (BVerwGE 56, 79 ) fest, daß eine angemessene Alterssicherung im Sinne des § 69 Abs. 3 Satz 2 BSHG erreicht ist, wenn sichergestellt ist, daß im Alter Hilfe zum Lebensunterhalt nicht in Anspruch genommen zu werden braucht.
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99
Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …
Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so daß der Nachteil der Beweislosigkeit diejenige Prozeßpartei trifft, für die sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.99 - , Beschluß vom 31. Juli 1989 - BVerwG 7 B 104.89 - ; BVerwGE 80, 290 ; BVerwGE 56, 79 ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 SO 44/08
Sozialhilfe
Das Gericht hat am 22.06.1978 in drei Urteilen (5 C 31.77 = BVerwGE 56, 87; 5 C 17.77 = BVerwGE 56, 79; 5 C 32.77 = BVerwGE 56, 96) die Kriterien für einen Anspruch auf Leistungen an den Hilfebedürftigen für eine angemessene Alterssicherung der Pflegeperson näher umrissen:.Immerhin werde die häusliche Pflege durch nahestehende Personen gerade durch ihre Unentgeltlichkeit gekennzeichnet (BVerwGE 56, 79, 85 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 6 S 2252/88
Angemessene Alterssicherung
Eine angemessene Alterssicherung (§ 69 Abs. 3 S 2 BSHG) ist dann erreicht, wenn die Pflegepersonen im Alter dauernd von Hilfe zum Lebensunterhalt unabhängig sein werden (wie BVerwG, Urteile vom 22.6.1978, BVerwGE 56, 79 ff, 87 ff und 96 ff).Der Senat hält es daher mit dem Bundesverwaltungsgericht für gerechtfertigt, zur Auslegung des Begriffs "angemessene Alterssicherung" an die Einkommenshöhe anzuknüpfen, die vorhanden sein muß, um die Pflegepersonen im Alter dauernd von Hilfe zum Lebensunterhalt unabhängig zu machen (BVerwG, Urteile v. 22.6.1978, BVerwGE 56, 79/86, 87 ff und 96 ff, zu § 69 Abs. 3 S. 2 BSHG; ebenso Mergler/Zink, BSHG, § 69 RdNr. 56 a;… Gottschick/Giese, BSHG, 8. Aufl., § 69 RdNr. 8.5; an die Einkommensgrenze des § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BSHG wollen anknüpfen: OVG Lüneburg, Urteile v. 20.10.1978, FEVS 28, 105 u. v. 18.12.1983, FEVS 31, 288; ebenso LPK-BSHG, § 69 RdNr. 25;… Schulte/Trenk-Hinterberger, Sozialhilfe, 2. Aufl., S. 311 f).
- BVerwG, 13.08.1982 - 5 B 243.81
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Eben von dieser Voraussetzung abhängig ist auch der (eigene) Anspruch der Pflegeperson auf Erstattung der Aufwendungen für eine Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen zu einer gesetzlichen Rentenversicherung nach Art. 2 des 3. ÄndG/BSHG (BVerwGE 56, 79).Eine angemessene Altersversorgung ist anderweitig sichergestellt, wenn die Pflegeperson eine Versorgung hat oder voraussichtlich für ihr Alter zu erwarten haben wird, die die Inanspruchnahme von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) überflüssig macht (BVerwGE 56, 79 [85 f.]).
- BVerwG, 28.03.1989 - 5 ER 618.88
Rechtsmittel
Insbesondere weicht das Berufungsurteil - entgegen der Ansicht des Klägers - offensichtlich nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1956 (BVerwGE 4, 210) und vom 22. Juni 1978 (BVerwGE 56, 79, 87 [BVerwG 22.06.1978 - 5 C 17/77] und 96) ab. - OVG Saarland, 27.07.1989 - 1 R 200/87
Anspruch auf Hilfe zur Alterssicherung; Abwendung von Ausfallzeiten und des …
Angemessen im Sinne von § 14 BSHG ist eine Alterssicherung erst dann, wenn sie dazu führt, daß dem Hilfesuchenden ab Eintritt des Versicherungsfalles durch das ihm dann zustehende Altersruhegeld allein oder in Verbindung mit sonstigen Einnahmen jedenfalls Mittel in einer Höhe zur Verfügung stehen, die der Höhe des für ihn maßgeblichen Leistungssatzes der Sozialhilfe zuzüglich der um das Wohngeld verminderten Unterkunftskosten entsprechen und es ihm so ermöglichen, unabhängig von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zu leben (…Gottschick/Giese, a.a.O., § 14 Rdnr. 3; BVerwG, Urteile vom 22.6.1978 - 5 CN 30.77 und 5 C 17.77 -, FEVS 26, 409, 416 f., sowie 441, 447, zu § 69 Abs. 3 S. 2 BSHG unter Bezugnahme auf § 14 BSHG; anderer Ansicht Bayerischer VGH, Beschluß vom 8.9.1980, FEVS 31, 464, 467: im Einzelfall kann auch eine Alterssicherung angemessen sein, die die Bedarfssätze der Hilfe zum Lebensunterhalt unterschreitet).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1977 - 5 C 17.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.06.1975 - 10 A 330/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1976 - IV A 211/75
- BVerwG, 17.03.1977 - 5 C 17.77
- BVerwG, 22.06.1978 - 5 C 17.77
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 60.76
Auszug aus BVerwG, 17.03.1977 - 5 C 17.77
Durch Beschluß des Senats vom 20. Januar 1977 (BVerwG V C 60.76) - zugestellt am 6. Februar 1977 - ist der Klägerin für die formgerechte Einlegung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 30. Juni 1976 das Armenrecht bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden.
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