Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 17.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bezirksschornsteinfegermeister - Streichung in Bewerberliste - Berufsaufgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 28.11.1979 - 3 K 1602/77
- BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 17.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.04.1980 - 5 C 17.79
Bewerberliste für Schornsteinfegermeister - Mindestzeit praktischer Tätigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 23.09.1982 - 5 C 17.81
In seinem Urteil vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 17.79 - (Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 26; GewArch 1980, 301) hat das Bundesverwaltungsgericht den mit der Anlegung und Führung einer Bewerberliste verfolgten Zweck darin gesehen, eine Rangfolge bei der Bestellung der Bewerber nach der Dauer ihrer Eintragung festzulegen und damit eine gerechte und gleiche Behandlung aller Bewerber zu gewährleisten.
- BVerwG, 27.02.1992 - 1 B 177.90
Bezirksschornsteinfegermeister, Streichung aus Bewerberliste, Berufsaufgabe
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Berufsaufgabe im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchfV vor, wenn nach dem nach außen hin erkennbaren Verhalten des Betroffenen deutlich wird, daß er - dauernd oder vorübergehend - nicht mehr beabsichtigt, seinen Beruf als Schornsteinfeger auszuüben (Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 17.79 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 26, vom 27. September 1982 - BVerwG 5 C 17.81 - GewArch 1983, 71).Sein nach objektiven Gesichtspunkten zu bewertendes Verhalten erlaubt dann grundsätzlich nicht den Schluß auf eine Berufsaufgabe (vgl. Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 17.79 - a.a.O., vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 17.81 - a.a.O.).
Ein Bewerber, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, daß er endgültig oder vorübergehend nicht mehr als Schornsteinfeger tätig sein will, steht der Behörde zur Besetzung eines Kehrbezirks nicht uneingeschränkt zur Verfügung (Urteile vom 17. April 1980 - BVerwG 5 C 17.79 - a.a.O., vom 23. September 1980 - BVerwG 5 C 17.81 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.07.1987 - 1 B 74.87
Schornsteinfeger - Berufsaufgabe
Das Berufungsurteil weicht entgegen der Ansicht der Beschwerde nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 17.81 - (GewArch 1983, 71) und vom 24. April 1986 - BVerwG 1 C 43.84 - (GewArch 1986, 304) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).Zu Unrecht meint die Beschwerde, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1982 (a.a.O.) enthalte dem widersprechende Rechtssätze.
- BVerwG, 24.04.1986 - 1 C 43.84
Zurückverlegung des Rangstichtags - Studium des Maschinenbaus - Technische …
Darunter können nur solche Veranstaltungen verstanden werden, die einen engen Bezug zum Schornsteifegerhandwerk aufweisen und die nach dem Inhalt ihres Ausbildungs- oder Lehrangebots dazu geeignet sind, die berufsspezifischen Kenntnisse für dieses Handwerk zu erweitern und zu vertiefen (BVerwG, Urteil vom 23. September 1982 - BVerwG 5 C 17.81 -, GewArch. 1983 S. 71 ). - VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 14 S 2401/92
Verbesserung des Rangstichtages für die Bestellung zum …
Bei den in § 11 Abs. 3 und 4 VOSch aufgezählten Tatbeständen handelt es sich um eine abschließende Aufzählung von Ausnahmen vom Anciennitätsprinzip zur Vermeidung besonderer Härten (§ 6 Abs. 2 SchfG), die eng auszulegen und einer Analogie nicht zugänglich sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.04.1986, aaO; BVerwG, Urteil vom 23.09.1982, GewArch 1983, 71, 72; BVerwG, Beschluß vom 07.04.1964, GewArch 1965, 83;… ferner Musielak- Cordt-Manke, aaO, § 6 RdNr. 13).
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