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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2078
BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68 (https://dejure.org/1970,2078)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1970 - V C 18.68 (https://dejure.org/1970,2078)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1970 - V C 18.68 (https://dejure.org/1970,2078)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beendigung der Kriegsgefangenschaft eines Memeldeutschen - Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 595.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
    Ist der Kläger wegen militärähnlichen Dienstes in sowjetischen Gewahrsam geraten, so beurteilt sich die Frage, wann seine Kriegsgefangenschaft ihr Ende gefunden hat, nach Völkerrecht (BVerwG, Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DÖV 1958, 472 = NJW 1958, 275]).
  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 169.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
    Ist der Kläger wegen militärähnlichen Dienstes in sowjetischen Gewahrsam geraten, so beurteilt sich die Frage, wann seine Kriegsgefangenschaft ihr Ende gefunden hat, nach Völkerrecht (BVerwG, Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DÖV 1958, 472 = NJW 1958, 275]).
  • BVerwG, 08.05.1963 - V C 154.62

    Relvanz der Dauer der Festhaltung als eine durch bestimmte äußere Merkmale …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
    Von einer Beendigung der Verschleppung kann nämlich dann keine Rede sein, wenn der Verschleppte in ein Gebiet zurückgebracht wird, in dem er vor seiner Festnahme seinen Wohnsitz in erkennbarer Weise, insbesondere durch Flucht, aufgegeben hat und wenn es ihm gelungen ist, ein zum Deutschen Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gehörendes Gebiet zu erreichen (BVerwGE 16, 79).
  • BVerwG, 18.10.1960 - V C 115.59
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. u.a. Urteil vom 15. April 1959 - BVerwG V C 9.57 -: Urteil vom 18. Oktober 1960 [BVerwGE 11, 161]).
  • BVerwG, 11.01.1961 - V C 156.59

    Anspruch auf Heimschaffung eines in echte Kriegsgefangenschaft geratenen …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1970 - V C 18.68
    Zwar ist, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 156.59 - (DÖV 1961, 717) entschieden hat, ein deutscher Staatsangehöriger, der in Litauen (einschließlich Memelgebiet) beheimatet war, nach Deutschland heimzuschaffen.
  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 150.90
    Aus diesen Erwägungen hat der früher für das Gebiet des Kriegsgefangenenentschädigungsrechts zuständige 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - im Anschluß an die Wiedergabe seiner Rechtsprechung, nach welcher ein deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland heimzuschaffen sei, festgestellt, daß das "gleiche ... für diejenigen Kriegsgefangenen (gelte), die ... nur deutsche Volkszugehörige waren".

    Aus den zuvor angeführten Gründen hat der nunmehr für das Recht der Kriegsgefangenenentschädigung zuständige erkennende Senat an der im Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - zum Ausdruck gebrachten neueren Rechtsauffassung des 5. Senats festgehalten (Senatsurteil vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 41).

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93

    Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - Begriff des …

    Aus diesen Erwägungen hat der früher für das Gebiet des Kriegsgefangenenentschädigungsrechts zuständige 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - im Anschluß an die Wiedergabe seiner Rechtsprechung, nach welcher ein deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland heimzuschaffen sei, festgestellt, daß das "gleiche ... für diejenigen Kriegsgefangenen (gelte), die ... nur deutsche Volkszugehörige waren".

    Aus den zuvor angeführten Gründen hat der nunmehr für das Recht der Kriegsgefangenenentschädigung zuständige erkennende Senat an der im Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - zum Ausdruck gebrachten neueren Rechtsauffassung des 5. Senats festgehalten (Senatsurteil vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 4 1).

  • BVerwG, 04.01.1991 - 9 B 155.90

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatz- bzw. die Divergenzrüge - …

    Soweit sich der Kläger auf eine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG in Gestalt einer Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des beschließenden Senats vom 22. September 1986 - BVerwG 9 C 13.86 - (Buchholz 412.4 § 2 KgfEG Nr. 41) berufen hat, hat das Verwaltungsgericht mit Recht darauf hingewiesen, daß der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in diesem Urteil keine Rechtsprechungsänderung vorgenommen, sondern sich der im Urteil des früher für das Kriegsgefangenenentschädigungsrecht zuständigen 5. Senats vom 25. November 1970 - BVerwG 5 C 18.68 - zum Ausdruck gebrachten Rechtsauffassung zur Heimschaffung Volksdeutscher Kriegsgefangener ausdrücklich angeschlossen hat.
  • BVerwG, 03.11.1972 - V B 76.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Betroffene aufgrund eigenen Willensentschlusses in einen Ort außerhalb des Gebiets des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 entlassen worden ist und dadurch auf seine Heimschaffung nach Deutschland verzichtet hat (BVerwG, Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG V C 18.68 -).
  • BVerwG, 25.08.1972 - V B 71.71

    Einordnung einer Unterstellung der Reichsbahn als militärähnlicher Dienst unter …

    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 1970 - BVerwG V C 18.68 - liegt ebenfalls nicht vor.
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