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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.09.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,325
BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 5 C 19.97 (https://dejure.org/1998,325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BSHG § 12 Abs. 1; ; BSHG § 21 Abs. 1 a Nr. 6

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sozialhilfe für Anschaffung einer Waschmaschine

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Waschmaschine - Einmalige Leistung der Sozialhilfe für eine Waschmaschine - Einmalige Leistung für eine Waschmaschine

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 12 Abs. 1 § 21 Abs. 1 a Nr. 6
    Sozialhilferecht - Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine, einmalige Leistung der Sozialhilfe für eine -; einmalige Leistung für eine Waschmaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 107, 234
  • NJW 1999, 664
  • NVwZ 1999, 423 (Ls.)
  • NJ 1999, 158
  • FamRZ 1999, 379
  • DVBl 1999, 457
  • DÖV 1999, 258
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Zwar ist das Gericht nach dem Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 83, 24 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Die Gerichte sind demgegenüber durch das Gebot rechtlichen Gehörs nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 87, 363 ).
  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sich der Hilfesuchende, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfegewährung rechtswidrig ablehnt, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen (BVerwGE 94, 127 ; 96, 152 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91

    Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darf sich der Hilfesuchende, wenn der Sozialhilfeträger die Hilfegewährung rechtswidrig ablehnt, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen (BVerwGE 94, 127 ; 96, 152 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).
  • BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95

    Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Der Zuerkennung einer einmaligen Beihilfe zur Beschaffung eines Gebrauchsgutes von längerer Gebrauchsdauer und höherem Anschaffungswert steht - wie der erkennende Senat in seinem für die Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 18. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 7.95 - (NJW 1998, 1967) im Einzelnen näher ausgeführt hat - das geschlossene Regelsatzsystem bereits wegen der Einfügung des § 21 Abs. 1 a BSHG durch Art. 7 Nr. 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG - vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) nicht entgegen.
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 70.86

    Sozialhilfe Gebrauchtmöbel

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97
    § 7 Abs. 3 Satz 2 des oben genannten Arbeitsentwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit weist weiter zutreffend darauf hin, daß Kosten für neue Gebrauchsgüter nicht übernommen zu werden brauchen, wenn sie in gebrauchtem Zustand zumutbar (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 70.86 ) und in angemessener Qualität preisgünstiger erwerbbar sind.
  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74

    Form und Umfang der Hilfsmaßnahmen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse

  • OVG Niedersachsen, 23.04.1997 - 4 L 7050/95

    Alleinstehender Sozialhilfeempfänger; Notwendiger Bedarf; Waschmaschine; …

  • BVerwG, 09.03.1992 - 5 B 12.92

    Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt - Darlegung der grundsätzlichen …

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 64/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Erstausstattung der Wohnung nach Trennung - …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat unter diese Vorschrift zwanglos die Beschaffung einer Waschmaschine subsumiert (BVerwGE 107, 234).
  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …

    Dieses System pauschalisierter Regelleistungen nach dem SGB II beinhaltet ausweislich der Gesetzesbegründung somit eine grundlegend neue Konzeption gegenüber dem BSHG, welches gemäß §§ 3, 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG dem Individualisierungsgrundsatz als tragendem Grundsatz verpflichtet war und stets die individuelle Bedarfsprüfung mit der Konsequenz der detaillierten justitiellen Überprüfung mit entsprechenden materiellen Entscheidungsspielräumen im Instanzenweg ermöglichte (vgl. z. B. BVerwGE 107, 234, 236 - Waschmaschine; 106, 99, 104 f. - Fernseher; 92, 6, 7 - Schultüte; 92, 109, 111 -Tauffeier).
  • LSG Hessen, 13.11.2015 - L 9 AS 44/15

    Auch in einer Bedarfsgemeinschaft bleiben die Ansprüche den einzelnen Mitgliedern …

    Hingegen sind die Kosten für die Anschaffung eines (gebrauchten) Staubsaugers (20,00 Euro) und einer (gebrauchten) Waschmaschine (50,00 Euro) grundsätzlich zu berücksichtigen, da diese Gegenstände für eine geordnete Haushaltsführung unabdingbar sind (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Oktober 2007 - L 20 AS 12/07; BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 19/97 - BVerwGE 107, 234 zur Waschmaschine; BSG…, Urteil vom 19. August 2008 - B 14 AS 64/07 R - SozR 4-4200 § 23 Nr. 2 zur Waschmaschine;… Blüggel in: Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 24 Rn. 102;… Hengelhaupt in: Hauck/Noftz, SGB II, § 24 Rn. 294, Stand Oktober 2011). Insoweit folgt der Senat nicht der vom Beklagten vertretenen Rechtsauffassung.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 7 SO 501/07
    Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist zunächst das Vorhandensein eines Bedarfs, der anderweitig nicht gedeckt ist; darüber hinaus muss der Bedarf für die Gebrauchsgüter, die nicht kurzlebig und von geringem Anschaffungswert sein dürfen, sozialhilferechtlich notwendig sein, also als hauswirtschaftliche Hilfe erforderlich sein, um einer sozialen Ausgrenzung des Hilfebedürftigen (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 BSHG) zu begegnen (vgl. BVerwGE 107, 234; ferner BVerwGE 106, 99).

    Dabei ist die Ausstattungsdichte mit Geräten auch in Haushalten mit geringem Einkommen nicht allein entscheidend; sie kann aber ein gewichtiges Indiz für die in der Gesellschaft herrschenden Auffassungen darüber sein, welche Gebrauchsgegenstände für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind (vgl. BVerwGE 107, 234, 236 f.).

    Aber selbst bei notwendiger Hilfe kann nur ein Haushaltsgerät mit ausreichender Leistung in der niedrigsten Ausstattungskategorie beansprucht werden (vgl. BVerwGE 107, 234, 239).

    Darüber hinaus kommt eine Kostenübernahme für die Beschaffung von Hausratsgegenständen - wie bereits ausgeführt - nur in Betracht, wenn die Gebrauchsgüter zum "notwendigen" Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Satz 1 BSHG gehören und ferner keine Alternativen zur Bedarfsdeckung (etwa durch den Vermieter, Verwandte, karitative Vereinigungen) bestehen, wobei als Alternative grundsätzlich auch gebrauchte Geräte ins Auge zu fassen sind (vgl. nochmals BVerwGE 107, 234, 237 f.).

    Nach den aufgezeigten Maßstäben rechnet die Ausstattung eines Haushalts mit Herd, Kühlschrank, Staubsauger und Waschmaschine zwar grundsätzlich zum sozialhilferechtlich Notwendigen (vgl. zur Waschmaschine BVerwGE 107, 234;… ferner Wenzel in Fichtner/Wenzel, BSHG, 2. Auflage, § 21 Rdnr. 16;… Hofmann in LPK-BSHG, 6. Auflage, § 21 Rdnrn. 49, 50;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Auflage, § 12 Rdnr. 32 (alle m.w.N.)).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft - …

    Eine (unabänderliche) betragsmäßige Fixierung des Existenzminimums aus verfassungsrechtlicher Sicht verbietet sich schon deshalb, weil die Bemessung des Existenzminimums von den sich wandelnden gesellschaftlichen Anschauungen der Rechtsgemeinschaft sowie den sich wandelnden Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten, der technologischen Entwicklung und den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der schwankenden Leistungskraft des modernen Sozialstaats, abhängig ist (vgl BVerfGE 87, 153, 170 f; BVerwGE 107, 234, 236;… Höfling aaO Rdnr 25 zu Art. 1; Martínez Soria, Das Recht auf Sicherung des Existenzminimums, JZ 2005, 644, 648 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - L 20 AS 12/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Hierzu zählt auch eine Waschmaschine (Sozialgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.07.2005, S 11 AS 75/05 ER;… Lang, a.a.O., RdNr. 99;… Behrend, a.a.O., RdNr. 80;… Münder, a.a.O., RdNr. 30 siehe aber auch RdNr. 29; vgl. zur verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes BVerwGE 107, 234ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 3819/99

    Ausschluss der regulären Kündigungsmöglichkeiten bei Grabpflegeverträgen; …

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 19.97 -, FEVS 49 (53); Urteil vom 2. September 1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127 (133) = FEVS 44, 322 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2003 - 12 A 5381/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Widerspruchsbescheid, isolierte Anfechtungsklage, …

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 19.87 -, FEVS 49, 49 (53).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2001 - 7 S 1662/99

    Sozialhilfe: Kinderfahrrad für Vorschulkind

    Denn mag die Ausstattungsdichte in Haushalten mit geringen Einkommen auch allein nicht entscheidend sein, so stellt sie doch ein gewichtiges Indiz für die in der Gesellschaft herrschende Auffassung dar, welche Gebrauchsgegenstände für ein menschenwürdiges Leben notwendig sind, mit der Folge, dass, wenn Mitgliedern der Gesellschaft der Zugang zu ihnen verschlossen bleibt, dies zur sozialen Ausgrenzung führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.10.1998 - 5 C 19.97 -, FEVS 49, 49).
  • VG Braunschweig, 18.02.2003 - 3 B 337/02

    Ersatzbeschaffung; Funktionsfehler; Heizungskosten; Hilfe zum Lebensunterhalt; …

    Hierfür gewährt der Sozialhilfeträger gemäß § 21 Abs. 1a Nr. 6 BSHG einmalige Beihilfen, da es sich um ein Gebrauchsgut von längerer Gebrauchsdauer und höherem Anschaffungswert handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.10.1998 - 5 C 19.97 -, wonach der Gebrauch einer Waschmaschine heute auch in einem 1-Personenhaushalt zum notwendigen Lebensunterhalt gehört).

    Da die Reparaturkosten für die Waschmaschine höher liegen als die Kosten für eine andere Waschmaschine, sei es eine neue oder auch eine gebrauchte Waschmaschine, welche keine ihre Gebrauchsfunktion beeinträchtigende Fehler aufweist (vgl. zur Zumutbarkeit einer gebrauchten Waschmaschine ebenfalls BVerwG, Urt. v. 01.10.1998 - 5 C 19.97 -), war die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, den Antragstellern eine einmalige Beihilfe zum Neuerwerb einer Waschmaschine zu gewähren.

  • OLG Zweibrücken, 06.04.2004 - 6 WF 48/04

    Nachträgliche Anordnung von Prozesskostenhilferaten: Nichtberücksichtigung von …

  • SG Nürnberg, 12.11.2020 - S 10 AS 1344/17

    Leistungen, Grundsicherung, Bescheid, Behinderung, Zuschuss, Krankheit, Umzug, …

  • SG Berlin, 20.11.2013 - S 205 AS 4714/11

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungserstausstattung - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02

    Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei …

  • VG Münster, 06.01.2004 - 5 L 1964/03

    Kein Anspruch auf Übernahme des Eigenanteils an den Kosten der gesundheitlichen …

  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 977/04

    Anspruch auf die Übernahme der Praxisgebühr ; Praxisgebühr als besondere Form der …

  • VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98

    Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum …

  • VG Bremen, 27.01.2006 - S3 K 639/05

    Regelsatzleistungen (noch) verfassungsgemäß

  • VG Münster, 27.04.2004 - 5 L 529/04

    Kein Personalcomputer vom Sozialamt

  • OVG Niedersachsen, 15.10.2001 - 4 MA 3539/01

    Couch; Couchgarnitur; Couchtisch; Gebrauchtmöbel; Gebrauchtmöbelbeschaffung; …

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 AS 2699/09
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 2530/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2003 - 12 E 618/00

    Voraussetzungen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Bewilligung von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2006 - 12 B 624/06
  • VG Hamburg, 24.09.2004 - 13 K 1721/03

    Eingliederungshilfe nach dem BSHG für die Teilnahme an einer Ferienreise.

  • VG Freiburg, 21.02.2002 - 4 K 476/01

    Sozialhilfe; Nichtverbrauch der Geldleistung; Vermögen; Anrechnung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1997 - 5 PKH 32.97, 5 C 19.97 (https://dejure.org/1997,23022)
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