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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,208
BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 5 C 2.93 (https://dejure.org/1995,208)
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Abgabe einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 376
  • NJW 1995, 2369
  • MDR 1996, 107
  • NVwZ 1995, 1104 (Ls.)
  • FamRZ 1995, 802 (Ls.)
  • DVBl 1995, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 34.92

    Sozialhilfe - Einmaliger Bedarf - Lebensunterhalt - Einschulung - Schultüte

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Das setzt nicht voraus, daß derartige Kosten einer der in§ 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen zugeordnet werden können; denn die Bedarfsaufzählung in § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist nicht abschließend (BVerwGE 92, 6 (8) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 34/92]).

    Soweit der Beklagte dagegen anführt, daß der durch eine Klassenfahrt entstehende Bedarf nicht durch das Wachstum bedingt sei, läßt er außer Betracht, daß der wachstumsbedingte Bedarf in § 12 Abs. 2 BSHG nicht den einzig möglichen besonderen Bedarf bei Kindern und Jugendlichen, sondern (nur) ein mit den Worten "vor allem" herausgestelltes Beispiel für einen solchen besonderen Bedarf bezeichnet (s. BVerwGE 92, 6 (8) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 34/92]).

    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 (180) [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 (180) [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 95.80

    Zur Erstattungspflicht des Bundes hinsichtlich der Aufwendungen für die …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Damit wird aber der notwendige Lebensunterhalt nach §§ 11, 12 BSHG entgegen der Auffassung des Beklagten nicht auf das Unentbehrliche begrenzt (s. auch BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 (154) [BVerwG 12.04.1984 - 5 C 95/80]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Regelbedarf ist der ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen (BVerwGE 87, 212 (216) [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88]).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Soweit der Beklagte den notwendigen Lebensunterhalt mit den Begriffen "Grundbedürfnisse des menschlichen Lebens" und "Existenzminimum" beschreibt, ist zu beachten, daß der zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche Bedarf nicht auf das physiologisch Notwendige beschränkt ist (BVerwGE 35, 178 (180) [BVerwG 22.04.1970 - V C 98/69]; 92, 6 (7) [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).
  • BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
    Deshalb ist die einzelne Klassenfahrt ein jeweils einmaliger Bedarf (BVerwGE 91, 156 (157) [BVerwG 05.11.1992 - 5 C 15/92]).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …

    Der Anspruch war danach - selbst unter Beachtung der vom BVerwG bereits bedachten "Ausgrenzungsproblematik" (s BVerwG vom 9.2.1995 - 5 C 2/93 - BVerwGE 97, 376) - eng mit Bedarfen aufgrund des Unterrichts verknüpft und nicht zur Deckung von Aufwendungen durch außerunterrichtliche Veranstaltungen geeignet.
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung …

    Auch aus der von der Revision angeführten Entscheidung des BVerwG vom 9. Februar 1995 (BVerwGE 97, 376) kann eine solche generelle Einschränkung des Leistungsanspruchs gerade nicht entnommen werden.
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 19.97

    Sozialhilfe, einmalige Leistungen für eine Waschmaschine; Waschmaschine, …

    Nach der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, umfaßt der notwendige Lebensunterhalt nach § 12 BSHG nicht nur das physiologisch Notwendige, sondern den gesamten zu einem menschenwürdigen Leben erforderlichen Bedarf (BVerwGE 87, 212 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

    Dabei sind die herrschenden Lebensgewohnheiten und Erfahrungen zu berücksichtigen (BVerwGE 69, 146 ; 92, 6 ; 97, 376 ).

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