Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BSHG § 111 Abs. 2 Satz 1
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe, Umfang der -; Sozialhilfe, Umfang der Kostenerstattung zwischen Trägern der- - Judicialis
BSHG § 111 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Bagatellgrenze - Kostenerstattung - Sozialhilfe - Umfang
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 28.09.1999 - 4 K 978/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 10403/00
- BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 30.99
Bagatellgrenze" bei der Kostenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe; …
Auszug aus BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00
Bei Überschreitung der Bagatellgrenze von 5 000 DM in § 111 Abs. 2 Satz 1 BSHG ist der gesamte Kostenbetrag voll zu erstatten (wie BVerwG 5 C 30.99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).Bei Überschreiten der Bagatellgrenze bereits in den ersten zwölf Monaten des Leistungszeitraums ist für die Erstattung der nachfolgend aufgewendeten Kosten ein erneutes Erreichen der Bagatellgrenze nicht erforderlich (wie BVerwG 5 C 30.99, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 10403/00
Auszug aus BVerwG, 19.12.2000 - 5 C 23.00
BVerwG 5 C 23.00 OVG 12 A 10403/00.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 455/01
"Förderung der Familie" gezahltes Kindergeld; Frage der Weitergabe des Geldes an …
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