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| BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 10.11.1965 - V VG Nr. 398/65
- BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 24, 175
- MDR 1966, 952
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63
Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Diese Verschleppung erfolgte im Gegensatz zu der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch aus Sicherheitserwägungen der sowjetischen Besatzungsmacht (vgl. u.a. Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1964 [BVerwGE 19, 204]). - BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Das hat der erkennende Senat u.a. im Urteil vom 15. Mai 1957 (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] [68]) entschieden. - BVerwG, 26.05.1961 - IV C 337.59
Umfang der Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Das von der Revision in Bezug genommene Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 337.59 - ist jedenfalls für das Kriegsgefangenenentschädigungsrecht nicht einschlägig.
- BVerwG, 13.03.1962 - V B 75.61
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Gerade der Verschleppungstatbestand ist im Heimkehrergesetz anders geregelt als im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, da nach § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes ein Verschleppter auch dann Heimkehrer ist, wenn er aus dem Inland in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden ist, ohne daß ein ursächlicher Zusammenhang mit den Kriegsereignissen und Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht vorzuliegen braucher (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - und Beschluß vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 -). - BVerwG, 11.05.1960 - V C 364.58
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Gerade der Verschleppungstatbestand ist im Heimkehrergesetz anders geregelt als im Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, da nach § 1 Abs. 3 des Heimkehrergesetzes ein Verschleppter auch dann Heimkehrer ist, wenn er aus dem Inland in ein ausländisches Staatsgebiet verschleppt worden ist, ohne daß ein ursächlicher Zusammenhang mit den Kriegsereignissen und Sicherheitserwägungen der Gewahrsamsmacht vorzuliegen braucher (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Mai 1960 - BVerwG V C 364.58 - und Beschluß vom 13. März 1962 - BVerwG V B 75.61 -). - BVerwG, 11.07.1958 - V B 84.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Wie der erkennende Senat entschieden hat, gleichen sich die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise im wesentlichen, decken sich aber nicht völlig (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -). - BVerwG, 08.10.1958 - V C 58.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 03.06.1966 - V C 230.65
Wie der erkennende Senat entschieden hat, gleichen sich die vom Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz und vom Heimkehrergesetz erfaßten Personenkreise im wesentlichen, decken sich aber nicht völlig (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1958 - BVerwG V B 84.58 - und Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 58.57 -).
- OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 877/11
Mutterschutzfrist, Kündigungsschutz, Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung, …
Dies ist die sich im Entscheidungssatz verkörpernde Rechtsfolge als Ergebnis der Subsumtion des Sachverhalts unter das Gesetz, nicht aber eine bloße Vorfrage (…vgl. zur Reichweite der Rechtskraft von Urteilen gemäß § 121 VwGO: BVerwG, Urt. v. 31. August 2011 - 8 C 15.10 -, juris Rn. 20 und 22; zur Bestandskraft von Bescheiden, die nicht weiter reichen kann als die Rechtskraft von Urteilen: BVerwG, Urt. v. 3. Juni 1966 - V C 230.65 -, juris Rn. 16). - BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 62.78
Gerichtskostenfreiheit in Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) - …
Diese gemeinsamen Merkmale sind, worauf das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hingewiesen hat (vgl. u.a. BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]; 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 503/56]; 8, 222 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58]; 19, 204 [BVerwG 26.08.1964 - V C 99/63]; Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 5 C 230.65 - Urteil vom 5. September 1966 - BVerwG 5 C 35.65 - BVerwGE 36, 86) und wovon auch das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend ausgegangen ist, militätische Belange und insbesondere das Sicherheitsinteresse der Gewahrsamsmacht.Solche Sicherheitserwägungen der sowjetischen Besatzungsmacht sind selbst dann nicht auszuschließen, wenn Personen, die früher der Volksdeutschen Minderheit in einem osteuropäischen Staat angehörten, nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und nach der Besetzung Mitteldeutschlands durch sowjetische Truppen festgenommen und in ihre früheren Heimatorte zurückgebracht wurden (Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG 5 C 230.65 -).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76
Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des 2. Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76
Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des 2. Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]). - BVerwG, 01.07.1975 - III C 75.73
Eintritt eines Hausratschadens durch Entziehung von Vermögen in Rumänien - …
Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gewährung von Hausratentschädigung oder auch die Schadensfeststellung von Verlusten an einem bestimmten Grund- oder Betriebsvermögen nicht die weitere Schadensfeststellung für andere Schadensobjekte oder Vermögensverluste hinsichtlich der zu fordernden allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen (z.B. Vertriebeneneigenschaft oder Eintritt des Entziehungsschadens nach Beginn ces allgemeinen Verfolgungszeitraumes pp.) präjudizieren kann, sondern daß diese allgemeinen Voraussetzungen bei jeden neuen Anspruch zu prüfen sind (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Urteile vom 2. Oktober 1959 - BVerwG IV C 317.58 - [BVerwGE 9, 187 = Buchholz 427.3 § 236 Nr. 2 und § 335 a Nr. 9], vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [BVerwGE 24, 175 = Buchholz 412.4 § 3 Nr. 3] und vom 22. Oktober 1958 - BVerwG III C 148.57 - [BVerwGE 7, 276 [BVerwG 22.10.1958 - III C 148/57] = Buchholz 427.4 § 1 Nr. 9]). - BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76
Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …
Zwar hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Fällen, in denen die Betroffenen erst nach Ende des zweiten Weltkrieges auf damals zum Deutschen Reich gehörendem Gebiet von der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und später in die Sowjetunion verbracht wurden, wiederholt angenommen, dies sei aus Sicherheitsgründen geschehen (Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG V C 66.61 - und Urteile vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - [Buchholz 412.4 § 3 KgfEG Nr. 3] und vom 5. September 1966 - BVerwG V C 35.65 - [ZLA 1966, 363]). - BVerwG, 23.08.1973 - V C 55.72
Aufbaudarlehen für den Wohnungsbau im Lastenausgleichsrecht - Berücksichtigung …
Nach § 121 VwGO binden rechtskräftige Urteile die Beteiligten aber nur insoweit, als über den Streitgegenstand entschieden worden ist (vgl. Urteil vom 3. Juni 1966 [BVerwGE 24, 175]). - BVerwG, 05.09.1966 - V C 35.65
Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung
Diese Rechtsprechung hat der erkennende Senat durch sein Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwG V C 230.65 - dahin erweitert, daß Sicherheitserwägungen der sowjetischen Gewahrsamsmacht auch dann nicht auszuschließen sind, wenn solche früher der Volksdeutschen Minderheit in einen osteuropäischen Staat angehörende Personen nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht und nach der Besetzung Mitteldeutschlands durch die sowjetische Armee dort festgenommen und in ihren früheren Heimatstaat oder in ein anderes osteuropäisches Gebiet verbracht worden sind. - BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 132.67
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Für den Bereich des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes hat der V. Senat entschieden, daß ein unanfechtbar gewordener Bescheid der zuständigen Behörde, durch den einem Antragsteller die Kriegsgefangenenentschädigung bewilligt worden ist, die Verwaltung nicht hindert, im Verfahren wegen Bewilligung der zusätzlichen Entschädigung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 KgfEG die Kriegsgefangeneneigenschaft des Antragstellers erneut nachzuprüfen und bei Nichtvorliegen dieser Eigenschaft die Gewährung der zusätzlichen Entschädigung abzulehnen (BVerwGE 24, 175). - BVerwG, 22.10.1975 - V B 19.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 3. Juni 1966 - BVerwGE 24, 175 - klargestellt, daß die Verwaltung in Verfahren der vorliegenden Art die Kriegsgefangeneneigenschaft des Antragstellers erneut nachzuprüfen und bei Nichtvorliegen dieser Eigenschaft die Gewährung der zusätzlichem Entschädigung abzulehnen hat. - BVerwG, 30.04.1969 - V C 62.68
Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung - Weiterleitung eines Antrags auf …
- BVerwG, 16.02.1967 - V B 82.66
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
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