Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06, 5 C 24.06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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7. FeststellungsDV § 2; AusglLeistG § 1 Abs. 4; LAG § 359; REAO Art. 2 ff.; RepG § 15 Abs. 2; VermG § 1 Abs. 6, § 7a Abs. 3b, c
Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -, Erwerb unter Wert; Einheitswert; Entschädigungsleistungen, Ausschluss von -; jüdisches Eigentum; Kaufpreis, unangemessener; Missbrauch, schwerwiegender -, der eigenen Stellung; ... - Bundesverwaltungsgericht
7. FeststellungsDV § 2
Arisierung; Arisierungskauf; Auslegung; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -, Erwerb unter Wert; Einheitswert; Einheitswert; Entschädigung; Entschädigungsleistungen, Ausschluss von -; Erwerb; Kaufpreis; Kaufpreis, unangemessener; Missbrauch; ...
- Judicialis
7. FeststellungsDV § 2; ; AusglLeistG § 1 Abs. 4; ; LAG § 359; ; REAO Art. 2 ff.; ; RepG § 15 Abs. 2; ; VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 7a Abs. 3b; ; VermG § 7a Abs. 3c
- Wolters Kluwer
Entschädigung für den Verlust des Eigentums an einem Wohngrundstück und Geschäftsgrundstück von im Naziolansozialismus verfolgten Personen; Ausnutzung der Möglichkeit des Erwerbs von Eigentum verfolgter Personen; Erwerb unter dem Verkehrswert bei Arisierungskauf; ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
7. FeststellungsDV § 2; AusglLeistG § 1 Abs. 4; LAG § 359, REAO Art. 2 ff.; RepG § 15 Abs. 2 VermG § 1 Abs. 6, § 7 a Abs. 3 b, c
Arisierungskauf; Ausschluß von Entschädigungsleistungen; jüdisches Eigentum; Erwerb unter Wert; Einheitswert; unangemessener Kaufpreis; schwerwiegender Mißbrauch der eigenen Stellung; gravierendes Mißverhältnis von Kaufpreis und Verkehrswert; Nationalsozialistisches ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entschädigungs- und Ausgleichsrecht - Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Erwerb jüdischen Eigentum unter Wert; schwerwiegender Missbrauch der eigenen Stellung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für missbräuchlich deutlich unter Wert erworbenes jüdisches Eigentum
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für missbräuchlich unter Wert erworbenes jüdisches Eigentum
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.3.2007)
Keine Entschädigung nach Ausnutzung von Judenverfolgung // Profit aus Zwangslage ist missbräuchlich
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.01.2006 - 6 K 617/04
- BVerwG, 24.04.2006 - 8 C 5.06
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06, 5 C 24.06
Papierfundstellen
- BVerwGE 128, 257
- DVBl 2007, 579 (Ls.)
- DÖV 2007, 757
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Denn in der Rechtsprechung zu vergleichbaren Ausschlusstatbeständen ist zu Recht anerkannt, dass für einen - etwa erforderlichen - Systembezug keine dauerhafte, besondere Funktion in Staat, Partei oder Gesellschaft erforderlich ist: Gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstößt auch die Weitergabe von Informationen denunziatorischen Charakters unter den Bedingungen eines Unrechtsregimes durch Personen, die selbst keine "Funktionsträger" dieses Regimes waren, wenn dies damit verbunden war, dass dem Betroffenen unmenschliche und rechtsstaatswidrige Handlungen drohten (s. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 zu § 1 Abs. 2, § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Häftlingshilfegesetz). - BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Ein solcher "Systembezug" ist allerdings für die Fälle des "Vorschubleistens" erforderlich (§ 7a Abs. 3b Satz 2 Alt. 3 VermG), der erfüllt ist, wenn der Betreffende bewusst und mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen hat, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142; vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - juris). - BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Ein solcher "Systembezug" ist allerdings für die Fälle des "Vorschubleistens" erforderlich (§ 7a Abs. 3b Satz 2 Alt. 3 VermG), der erfüllt ist, wenn der Betreffende bewusst und mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen hat, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten (Urteile vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - BVerwGE 123, 142; vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 - juris).
- BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05
Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -; …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Inwieweit in Fällen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit (§ 7a Abs. 3b Satz 2 Alt. 1 VermG) ein Systembezug erforderlich ist, kann offen bleiben (s. zu § 5 BVFG, Urteil des Senats vom 27. März 2006 - BVerwG 5 C 30.05 - BVerwGE 125, 344 = NVwZ 2006, 945). - BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 15.05
Erbengemeinschaft; rassisch gemischte Erbengemeinschaft; Miterbenanteil; …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Bei einem Rückgriff auf diesen Hilfsmaßstab ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Einheitswert ungeachtet der anzuwendenden Bewertungsvorschriften typischerweise nicht mit dem Verkehrswert identisch ist, sondern lediglich als dessen unterste Grenze anzusehen ist (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 14; Beschluss vom 3. Mai 1982 - BVerwG 3 B 96.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 12; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 15.05 - BVerwGE 125, 359 = ZOV 2006, 150). - BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Denn in der Rechtsprechung zu vergleichbaren Ausschlusstatbeständen ist zu Recht anerkannt, dass für einen - etwa erforderlichen - Systembezug keine dauerhafte, besondere Funktion in Staat, Partei oder Gesellschaft erforderlich ist: Gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstößt auch die Weitergabe von Informationen denunziatorischen Charakters unter den Bedingungen eines Unrechtsregimes durch Personen, die selbst keine "Funktionsträger" dieses Regimes waren, wenn dies damit verbunden war, dass dem Betroffenen unmenschliche und rechtsstaatswidrige Handlungen drohten (s. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 zu § 1 Abs. 2, § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Häftlingshilfegesetz). - BVerwG, 09.11.1972 - III C 41.71
Angemessene Gegenleistung für entzogene Grundstücke - Schadensfeststellung im …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Wegen der Schwierigkeiten, die sich durch den deutlichen zeitlichen Abstand zu dem Erwerbsgeschäft für die Feststellung des Verkehrswertes ergeben, ist in den Fällen, in denen keine zuverlässigen, unstrittigen Angaben zum maßgeblichen Verkehrswert vorliegen, für die Bestimmung eines gravierenden Missverhältnisse bei Grundstücken in Gebieten mit durchgeführter Einheitsbewertung als Hilfsmaßstab an einen festgestellten Einheitswert anzuknüpfen (Urteil vom 9. November 1972 - BVerwG 3 C 41.71 - BVerwGE 41, 145). - BVerwG, 24.08.2000 - 7 C 85.99
Zwangsverkauf; Vermutung der Verfolgungsbedingtheit; Widerlegung der Vermutung; …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Bei einem Rückgriff auf diesen Hilfsmaßstab ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Einheitswert ungeachtet der anzuwendenden Bewertungsvorschriften typischerweise nicht mit dem Verkehrswert identisch ist, sondern lediglich als dessen unterste Grenze anzusehen ist (Urteil vom 20. Januar 1972 - BVerwG 3 C 98.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 14; Beschluss vom 3. Mai 1982 - BVerwG 3 B 96.81 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 12; Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7; Urteil vom 29. März 2006 - BVerwG 8 C 15.05 - BVerwGE 125, 359 = ZOV 2006, 150). - BVerwG, 25.02.1971 - III C 129.68
Vermögensverlust durch Ausweisung - Entschädigung für den Erwerb von …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
So ist für die Frage der Angemessenheit der Gegenleistung die Herkunft der Kaufpreismittel grundsätzlich bedeutungslos (Urteil vom 25. Februar 1971 - BVerwG 3 C 129.68 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 13). - BVerwG, 07.12.1972 - III C 65.70
Voreigentum rassisch Verfolgter Nichtdeutscher
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Auch ist eine vom Erwerber abzuführende sog. "Arisierungsabgabe" bei Prüfung der Angemessenheit der Gegenleistung des Erwerbers zu dessen Gunsten nicht zu berücksichtigen (Urteile vom 26. Februar 1970 - BVerwG 3 C 125.68 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 9; vom 7. Dezember 1972 - BVerwG 3 C 65.70 - Buchholz 427.207 § 2 7. FeststellungsDV Nr. 20). - BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84
Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen …
- BVerwG, 20.01.1972 - III C 98.70
Vertreibungsschäden an Grundvermögen - Anspruch auf Kriegslastenausgleich
- BVerwG, 22.07.1987 - 3 CB 60.86
Rückerstattungsschaden an Betriebsvermögen - Prüfung der Angemessenheit einer …
- BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 73.87
- BVerwG, 17.10.1969 - III C 56.68
Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Verlust eines Hausgrundstücks
- BVerwG, 03.05.1982 - 3 B 96.81
Einheitswert als Hilfsmaßstab für die Ermittlung des Verkehrswertes
- BVerwG, 18.06.1980 - 3 CB 73.78
Begriff des Wegnahmeschadens - Erwerb durch den jüdischen Vorbesitzer ohne …
- BVerwG, 06.04.1972 - III CB 105.70
Schadensfeststellung an entzogenem Vermögen zugunsten des Erwerbers - Erwerb …
- BVerwG, 23.09.1982 - 3 C 20.81
- BVerwG, 26.02.1970 - III C 125.68
- VG Gera, 28.06.2022 - 6 K 777/19
Ausgleichsleistungen für die entschädigungslose Enteignung seines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem grundlegenden Urteil vom 29. März 2007 zu dem § 1 Abs. 4 AusglLeistG nachgebildeten § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG ausgeführt, dass bereits dem Wortsinn nach der Begriff der "Stellung" nicht auf eine institutionelle Stellung im staatlichen oder gesellschaftlichen Bereich, die mit gewissen Machtbefugnissen ausgestattet ist, beschränkt ist (- 5 C 22/06 -, BVerwGE 128, 257-271, juris Rn. 19).Dass die Stellung von Personen, die aus nationalsozialistischer Sicht Juden waren, seit dem 30. Januar 1933 von einer fundamentalen Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes und einer zunehmenden Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung geprägt war, liegt nicht zuletzt § 1 Abs. 6 VermG und dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz zu Grunde und bedarf als allgemeinkundige Tatsache der Zeitgeschichte keiner näheren Darlegung (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O.).
Rn. 165 Da § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG, wonach ein Entschädigungsanspruch u. a. nicht besteht, "wenn der Verfügungsberechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, (…) in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer mißbraucht (…)", sowohl in der Sache als auch entstehungsgeschichtlich an den gleichlautenden Ausschlusstatbestand des § 1 Abs. 4 AusglLeistG anschließt, sind beide Normen systematisch aufeinander bezogen und im Kern identisch auszulegen (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O. Rn. 23).
Für eine "Stellung" des Erwerbers ist daher auch nicht erforderlich, dass er zu Lasten des Verkäufers oder zu seinem eigenen Vorteil zusätzlich im Einzelfall gezielt gestaltenden Einfluss auf die Verkaufsentscheidung des Verkäufers oder die Modalitäten des Verkaufs genommen hat (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O. Rn. 19 m. w. N.).
Dass die Rechtsordnung den Erwerb jüdischen Eigentums unter Wert rechtlich missbilligt, ergibt sich nicht zuletzt aus § 1 Abs. 6 VermG und wird durch § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b, Satz 4 RepG bestätigt (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 25).
Hinreichend war das vorliegend zu bejahende Handeln "unter dem Schutz" des Systems, wenn der Einzelne sich, ohne hierzu gezwungen zu sein, die überlegene Stellung, die er durch die vom System geschaffene Verfolgungslage erlangt hat, beispielsweise durch den Erwerb jüdischen Eigentums zu Nutze machte und damit zugleich objektiv zur Verwirklichung des erklärten politischen Ziels des nationalsozialistischen Systems beitrug, das jüdische Vermögen zu "arisieren" (vgl. BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 21).
Dann kann ein für den Ausschlusstatbestand hinreichendes, schwer wiegendes Gewicht des kaufpreisindizierten Missbrauchs allein aus dem Grad der Unterschreitung des angemessenen Kaufpreises, dem Maß oder Gewicht des Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert folgen (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 28).
Das Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Verkehrswert ist vorliegend nicht derart gravierend, dass das für den Ausschlusstatbestand hinreichend schwerwiegende Gewicht des kaufpreisindizierten Missbrauchs allein aus dem Gewicht des Missverhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert folgt (vgl. BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 28).
Rn. 194 Da der "Leitlinie" des Bundesverwaltungsgerichts gerade eine orientierende Bedeutung zukommt, sind daneben die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 28 f.;… Urteil vom 15. Mai 2008, a. a. O., Rn. 15).
Dies bedarf als allgemeinkundige Tatsache der Zeitgeschichte, der auch die Kläger nicht widersprechen, keiner näheren Darlegung (vgl. BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 19).
Vielmehr hat das Bundesverwaltungsgericht dieser Ansicht direkt widersprochen, indem es für die Einordnung des Verhaltens als missbilligungswürdig auf die Wert- und Beurteilungsmaßstäbe eines demokratischen Rechtsstaats abstellt (BVerwG - 5 C 22/06 -, a. a. O., Rn. 25).
- BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 17.07
Eigentum, jüdisches -, Erwerb unter Wert; Einheitswert; Entschädigungsleistungen, …
Eine Unterschreitung des in Anknüpfung an den Einheitswert geschätzten Verkehrswertes um mehr als 25 v.H. begründet dann keinen schwerwiegenden Missbrauch einer Stellung im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG bzw. § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG, wenn der Kaufpreis besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt (hier: vom Käufer in seiner früheren Funktion als Mieter vorgenommene werterhöhende Investitionen; Fortführung des Urteils vom 29. März 2007 BVerwG 5 C 22.06 BVerwGE 128, 257).Das Verfahren betrifft im Anschluss an die Urteile des Senats vom 29. März 2007 (- BVerwG 5 C 22.06 -, BVerwGE 128, 257 und - BVerwG 5 C 24.06 -) die Frage, unter welchen Umständen der Erwerb eines in jüdischem Eigentum stehenden Grundstücks zu einem unter dem Verkehrswert bzw. Einheitswert liegenden Kaufpreis einen schwerwiegenden Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG begründet.
Mit seiner Revision macht der Beklagte unter Bezugnahme auf das - zwischenzeitlich ergangene - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 22.06 - a.a.O. geltend, bei einem Kaufpreis von 325 000 RM und einem Einheitswert von 400 100 RM liege ein schwerwiegender Missbrauch vor.
Es beruht - unter Berücksichtigung der Grundsätze des Urteils des Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 22.06 - BVerwGE 128, 257 - auf einer fehlerhaften Anwendung von § 1 Abs. 4 Alt. 2 AusglLeistG.
Zu der Frage, wann ein schwerwiegender Missbrauch im Sinne der 2. Alternative dieser Bestimmung vorliegt, sind die Ausführungen in dem Urteil des Senats vom 29. März 2007 a.a.O. zur Auslegung der gleichlautenden Bestimmung in § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG heranzuziehen.
Dann läge der Grenzwert für einen erheblichen Missbrauch (Unterschreitung des Verkehrswertes um 25 % nach den Grundsätzen des Urteils vom 29. März 2007 a.a.O.) bei 333 416, 67 RM, so dass vorliegend an sich die Missbrauchsgrenze überschritten wäre.
- BVerwG, 19.06.2013 - 5 B 6.13
Entschädigung für Vermögensverlust; unter Wert erworbenes jüdisches Eigentum; …
Rn. 4 Hierzu bezieht sich die Beschwerde zum einen auf die Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. März 2007 (BVerwG 5 C 22.06 - BVerwGE 128, 257 = Buchholz 428 § 7a VermG Nr. 9) aufgestellt hat, und zum anderen auf die Differenzierung zwischen sog. Früh- und Spätverkäufen im angefochtenen Urteil.Das Verwaltungsgericht ist in dem angefochtenen Urteil (UA S. 6) bei der Prüfung, ob in subjektiver Hinsicht ein Missbrauch im Sinne des § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG vorliegt, von den Maßstäben ausgegangen, die bereits in dem grundlegenden Urteil des Senats vom 29. März 2007 (a.a.O. jeweils Rn. 26) für die hier in Rede stehende Fälle, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, begründet worden sind und welche die Beschwerde im ersten Teil ihrer Frage benennt.
Rn. 7 Zu diesem Merkmal hat der Senat (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. jeweils Rn. 29) entschieden, dass bei einem allein am Kaufpreis ansetzenden Missbrauch dieser erst dann "schwerwiegend" ist, wenn ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert vorliegt.
Dass eine gravierende Unterschreitung des Verkehrswertes durch den Kaufpreis einen schwerwiegenden Missbrauch nicht ausnahmslos belegt, hatte der Senat der Sache nach bereits im Urteil vom 29. März 2007 (a.a.O.) mit dem Hinweis auf die zum sog. "Freundschaftskauf" ergangene Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht (Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 5 B 67.09 - ZOV 2010, 97).
- BVerwG, 19.03.2009 - 5 B 9.09
Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen Revisionszulassungsgrund; ...
Rn. 4 2. Die von der Beschwerde aufgeworfenen Grundsatzfragen führen sämtlich nicht zum Erfolg, weil sie entweder von nicht tatsachengerichtlich festgestellten Umständen ausgehen oder - gemessen an dem Grundsatzurteil vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 22.06 - (BVerwGE 128, 257) - einzelfallbezogene und damit nicht verallgemeinerungsfähig zu beantwortende Fragestellungen betreffen.Rn. 6 Nach dem zu § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG ergangenen Urteil des beschließenden Senats vom 29. März 2007 hat grundsätzlich derjenige eine missbrauchsfähige Stellung, der als Erwerber im Verhältnis zu dem Verkäufer eine überlegene, weil nicht gleiche Stellung innehat, was regelmäßig dann der Fall ist, wenn ein selbst nicht Verfolgter die Möglichkeit des Erwerbs von Eigentum (hier: rassisch) verfolgter Personen hatte (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. Rn. 18 f.).
Rn. 12 Hiernach liegt in subjektiver Hinsicht in den Fällen, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, ein Missbrauch dann vor, wenn der Käufer erkannte oder erkennen musste, dass der Verkäufer zu der Gruppe der Personen gehört hat, die von dem nationalsozialistischen Unrechtssystem verfolgt worden ist, und er auch erkannt hat oder erkennen musste, dass der von dem Verkäufer erzielte Kaufpreis unangemessen niedrig war (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. Rn. 26).
- BVerwG, 07.01.2010 - 5 B 67.09
Ausgleichsleistung; Missbrauch einer Stellung im Sinne von § 1 Abs. 4 …
Rn. 4 Die Beschwerde legt zwar zutreffend dar, dass der Senat in dem herangezogenen Urteil - in Fortführung seines zurückverweisenden Urteils vom 29. März 2007 (BVerwG 5 C 22.06 ) in dem vorliegenden Verfahren - ausgeführt hat, dass eine Unterschreitung des in Anknüpfung an den Einheitswert geschätzten Verkehrswertes um mehr als 25 v.H. dann keinen schwerwiegenden Missbrauch einer Stellung im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG bzw. § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG begründet, wenn der Kaufpreis besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung trägt (in jenem Verfahren: vom Käufer in seiner früheren Funktion als Mieter vorgenommene werterhöhende Investitionen). - VG Berlin, 03.12.2012 - 4 K 300.11
Anspruch auf Entschädigung gem. § 7a Abs. 3b Satz 1 VermG; unangemessener …
Unter den damaligen Umständen prägte die allgemeine Verfolgungslage notwendig die Rahmenbedingungen des Erwerbsgeschäftes und wirkte - jedenfalls in der Zeit ab 15. September 1935, ab der von einer Kollektivverfolgung auszugehen ist - namentlich auf Tatsache, Zeitpunkt und Modalitäten der Verkaufsbereitschaft ein (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 22.06 -, BVerwGE 128, 257; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 2008 - 5 C172.07 -, ZOV 2008, 286-287).Es darf daher nicht verkannt werden, dass die "Stellung" des nichtverfolgten Käufers vor September 1935 gerade deswegen eine nicht nur unwesentlich andere war als danach, weil sie ganz wesentlich von Ausmaß und Qualität der bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt ins Werk gesetzten Verfolgungsmaßnahmen des Regimes geprägt wurde (vgl. Urteil des BVerwG vom 29. März 2007, a.a.O., Rn. 19).
- BVerwG, 05.07.2007 - 5 B 71.06
Voraussetzungen eines schwer wiegenden Missbrauchs einer Stellung i.S.d. § 1 Abs. …
Das Revisionsverfahren kann, im Anschluss an das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 22.06 -, welches den insoweit gleichlautenden § 7a Abs. 3b Satz 2 VermG betrifft, zur weiteren Klärung der Voraussetzungen eines schwerwiegenden Missbrauchs einer Stellung im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG beitragen. - BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06
Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für missbräuchlich …
Rn. 13 Die Begründung des Verwaltungsgerichts stimmt im Ergebnis mit der des Senats in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 22.06 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) überein.
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| BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06 |
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Besondere Stellung im nationalsozialistischen Unrechtssystem als Voraussetzung für eine missbrauchsfähige Stellung im Sinne des Vermögensgesetzes (VermG); Unterschreitung des damaligen Verkehrswertes um mehr als 25 vom Hundert als Hinweis auf schwerwiegenden Missbrauch ...
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für missbräuchlich deutlich unter Wert erworbenes jüdisches Eigentum
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Kein Anspruch auf Entschädigung nach dem Vermögensgesetz für missbräuchlich unter Wert erworbenes jüdisches Eigentum
Verfahrensgang
- VG Dresden, 26.04.2006 - 12 K 6/04
- BVerwG, 19.07.2006 - 5 C 24.06
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06
Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -, …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06
Rn. 13 Die Begründung des Verwaltungsgerichts stimmt im Ergebnis mit der des Senats in seinem Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 5 C 22.06 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt) überein. - BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 67.84
Anspruch auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) wegen …
Auszug aus BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06
Es bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, ob diese Gleichsetzung ohne Weiteres zulässig war oder der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellte Erfahrungssatz des Inhalts, dass bei Grundstücken der Einheitswert in der Regel die unterste Grenze des Verkehrswertes, nämlich 90 vom Hundert des gemeinen Wertes darstellt (vgl. Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 67.84 - Buchholz 427.7 § 15 RepG Nr. 14), nicht im Sinne einer Identität der beiden Werte, sondern einer entsprechenden Erhöhung des (angenommenen) Verkehrswertes im Verhältnis zum festgestellten Einheitswert zu verstehen sein könnte.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 19.07.2006 - 5 C 24.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Verfahrensgang
- VG Dresden, 26.04.2006 - 12 K 6/04
- BVerwG, 19.07.2006 - 5 C 24.06
- BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 24.06
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