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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.04.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3177
BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04 (https://dejure.org/2004,3177)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 C 25.04 (https://dejure.org/2004,3177)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 C 25.04 (https://dejure.org/2004,3177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • lexetius.com

    BSHG § 67, § 97 Abs. 2 Satz 1, § 103
    Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - bei stationärer Hilfe; stationäre Unterbringung, Zuständigkeit für Blindenhilfe bei -; Zusammenhangskosten, Zuständigkeit für Übernahme von - bei stationärer Unterbringung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 67, § 97 Abs. 2 Satz 1, § 103
    Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - bei stationärer Hilfe; Zusammenhangskosten, Zuständigkeit für Übernahme von - bei stationärer Unterbringung; stationäre Unterbringung, Zuständigkeit für Blindenhilfe bei

  • Judicialis

    BSHG § 67; ; BSHG § 97 Abs. 2 Satz 1; ; BSHG § 103

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für die Gewährung von Blindenhilfe - Erforderlichkeit der Heimunterbringung eines Blinden - Verpflichtung zur Gewährung von Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz in gesetzlicher Höhe - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Hilfeempfängers im Zeitpunkt der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 67 § 97 Abs. 2 Satz 1 § 103
    Zuständigkeit für Hilfe in einer Anstalt; Blindenhilfe, Zuständigkeit für Blindenhilfe bei stationärer Hilfe; stationäre Unterbringung; Zuständigkeit für Übernahme von Zusammenhangskosten bei stationärer Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 417
  • DVBl 2005, 783
  • DÖV 2005, 618
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91

    Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
    In dem anhängig gebliebenen Umfang, nämlich bezogen auf die Zeit ab dem 1. Mai 2003, ab dem infolge der darlehensweisen Hilfegewährung durch die Beklagte eine Vererblichkeit des Blindenhilfeanspruchs in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 96, 18), sind die Revisionen der Beigeladenen zwar zulässig, aber nicht begründet, so dass sie nach § 144 Abs. 2 VwGO zurückzuweisen sind.
  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
    Das Gesetz unterscheidet bei diesem Merkmal nicht danach, ob der betreffende Sozialleistungsträger (fern-) mündlich oder schriftlich mit dem Leistungsbegehren befasst worden ist (vgl. auch BVerwGE 91, 177 ).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 5 C 20.02

    - Einrichtungsorte, Schutz der - durch Kostenerstattung bei Verlassen der …

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
    Dieses schon durch den Wortlaut der Vorschrift nahe gelegte Ergebnis folgt auch daraus, dass die - ebenfalls dem Schutz der Anstaltsorte dienende - Regelung des § 103 Abs. 3 Satz 1 BSHG generell weit auszulegen ist (Urteil des Senats vom 2. Oktober 2003 - BVerwG 5 C 20.02 - ).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 26.06

    Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; …

    Die anknüpfend an die Wohneinrichtung als Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 BSHG begründete örtliche Zuständigkeit erfasst jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht nur die Hilfe in dieser Einrichtung, sondern auch so genannte Zusammenhangskosten, also Sozialhilfekosten, die mit der Hilfe in der Wohneinrichtung zwar im zumindest zeitlichen Zusammenhang stehen, aber in einer anderen Einrichtung als der Wohneinrichtung selbst anfallen (zum Streitstand s. Nachweise in BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = DVBl 2005, 783 = NVwZ-RR 2005, 417).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 2 BSHG 1993 ausgeführt, dass diese Vorschrift auch dahin verstanden werden kann, dass sie eine umfassende Zuständigkeitsregelung für alle Hilfearten nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Fall darstellt, dass diese während der Unterbringung in einer der dort genannten Einrichtungen anfallen.

    Das wäre nicht stimmig, wenn dieser Träger nicht bereits für die Dauer der Unterbringung in der Einrichtung für diese Hilfen zuständig gewesen wäre (Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 5 C 29.05

    Eingliederungshilfe in Einrichtungen; Einrichtung, Eingliederungshilfe in -en; …

    Die anknüpfend an die Wohneinrichtung als Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 BSHG begründete örtliche Zuständigkeit erfasst jedenfalls in Fällen der vorliegenden Art nicht nur die Hilfe in dieser Einrichtung, sondern auch sog. Zusammenhangskosten, also Sozialhilfekosten, die mit der Hilfe in der Wohneinrichtung zwar im zumindest zeitlichen Zusammenhang stehen, aber in einer anderen Einrichtung als der Wohneinrichtung selbst anfallen (zum Streitstand s. Nachweise im Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = DVBl 2005, 783 = NVwZ-RR 2005, 417).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 (a.a.O.) in Auseinandersetzung mit der Entstehungsgeschichte des § 97 Abs. 2 BSHG 1993 ausgeführt, dass diese Vorschrift auch dahin verstanden werden kann, dass sie eine umfassende Zuständigkeitsregelung für alle Hilfearten nach dem Bundessozialhilfegesetz für den Fall darstellt, dass diese während der Unterbringung in einer der dort genannten Einrichtungen anfallen.

    Das wäre nicht stimmig, wenn dieser Träger nicht bereits für die Dauer der Unterbringung in der Einrichtung für diese Hilfen zuständig gewesen wäre (s. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2005 - 5 C 26.04

    Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben; Betreuung in …

    Die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob und inwieweit die Zuständigkeit für Hilfe in Einrichtungen nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG auch die sog. Zusammenhangsleistungen umfasst, die inner- oder außerhalb der (vollstationären) Einrichtung anfallen, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 - BVerwG 5 C 14.02 - (BVerwGE 119, 356 ff.) betreffend örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung während einer Unterbringung in einer Pflegefamilie für die Fälle einer direkten Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG ausdrücklich offen gelassen; in seinem Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 25.04 - (Buchholz 436.0 § 97 BSHG Nr. 18 = NVwZ-RR 2005, 417 f. = FEVS 56, 346 ff.) hat es für den Fall der Blindenhilfe, die einem in einer Einrichtung lebenden Blinden zu gewähren ist, unabhängig davon, ob die Heimunterbringung wegen der Blindheit oder aus einem anderen Grund erforderlich ist, die Voraussetzungen einer Hilfe in einer Einrichtung im Sinne von § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG bejaht.
  • VG Stuttgart, 17.04.2013 - 7 K 4603/11

    Geltung des VwVfG BW im Bereich der Blindenhilfe; Erstattungsanspruch eines für …

    Rn. 48 Eine andere rechtliche Beurteilung folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2004 (- 5 C 25/04 -, DVBl 2005, 783 ff.), da dieses für die Blindenhilfe nach § 67 BSHG (jetzt § 72 SGB XII) ergangen und auf § 97 BSHG gestützt ist, nicht aber für die Landesblindenhilfe nach LBlHG gilt.

    Dies ergibt sich aus einem erst nach Versendung des Rundschreibens des KVJS vom 15.04.2005 bekannt gewordenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 16.12.2004 (Az. 5 C 25.04).

  • OVG Hamburg, 01.09.2005 - 4 Bf 441/01

    Zum Erstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers, der einem Hilfeempfänger …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem o.g. Urteil vom 17. Dezember 2003 entschieden, dass jedenfalls für den Fall einer - hier über § 104 BSHG - entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 2 BSHG die Vorschrift auch für Zusammenhangskosten anzuwenden ist (vgl. auch Urt. v. 16.12.2004 - 5 C 25.04 - , juris, dort zur Zuständigkeit für die Blindenhilfe [als "Zusammenhangskosten"] bei stationäre Unterbringung).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14
    bb) Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers des Herkunftsorts - hier also der Beklagte - ist indessen nicht nur für die eigentlichen stationären Einrichtungsleistungen (…vgl. hierzu BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 (Rdnr. 16);… Senatsurteil vom 9. Juni 2016 - L 7 SO 1741/12 (juris Rdnr. 51)) gegeben, sondern auch für solche Kosten, die konzeptionell mit der stationären Maßnahme verknüpft sind bzw. als Maßnahme in engem Zusammenhang mit der stationären Leistung stehen, ohne jedoch in der stationären Einrichtung selbst anzufallen (…vgl. BSG SozR 4-5910 § 97 Nr. 1 (Rdnr. 20); Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 C 25/04 - (juris Rdnr. 12);… BVerwGE 127, 74 (juris Rdnr. 10)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2022 - L 8 SO 83/18

    Anspruch auf Erstattung der für einen schwerstbehinderten Hilfeempfänger …

    Das BVerwG hat die Erfassung von Zusammenhangskosten für das SGB XII - anders als zum BSHG - offen gelassen (Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 25/04 - juris Rn. 14, 15).
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BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2005 - 5 C 25.04 (https://dejure.org/2005,32460)
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