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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.02.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3625
BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,3625)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,3625)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,3625)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    BVFG F. 2000 § 5 Nr. 2 Buchstabe b

  • Wolters Kluwer

    Deutscher Volkszugehöriger - Spätaussiedler - Ausschluss vom Erwerb des Status eines Spätaussiedlers - Ausübung einer Funktion - Aufrechterhaltung - Kommunistisches Herrschaftssystem - Mindestens dreijähriges Zusammenleben - Häusliche Gemeinschaft mit einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG (F. 2000) § 5 Nr. 2 Buchstabe b
    Vertriebenenrecht; Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines Spätaussiedlers bei Ausübung einer Funktion, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt; Spätaussiedler, Ausschluss vom Erwerb ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
    Die Statusausschlussvorschrift des § 5 Nr. 2 Buchstabe b BVFG i.d.F. des Art. 6 Nr. 1 HSanG erfasst auch deutsche Volkszugehörige, die ihren Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheides vor dem In-Kraft-Treten des Haushaltssanierungsgesetzes gestellt haben (wie BVerwGE 99, 133 [135 ff.]).

    Diese Vorschrift gilt in Ermangelung einer gesetzlichen Überleitungsvorschrift auch für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren (vgl. BVerwGE 99, 133 [135 ff.]).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
    Der allgemeine Gleichheitssatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 95, 143 [154 f.]; stRspr).

    Dabei ist der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers weiter bemessen, wenn Regelungen zur Beseitigung von Kriegsfolgelasten betroffen sind (vgl. BVerfGE 95, 143 [155]).

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
    Das Gesetz billigt damit dem deutschen Volkszugehörigen nach wie vor zu, nach seinen Kräften und Fähigkeiten auch eine herausgehobene berufliche Stellung zu erreichen, und zwar auch innerhalb der Staatsverwaltung, der Armee und der staatlich gelenkten Wirtschaftsverwaltung in der früheren Sowjetunion (vgl. BVerwGE 108, 340 [343 f.] zur Vorgängervorschrift).

    Diese waren - wie der Senat bereits zur Vorgängervorschrift hervorgehoben hat (BVerwGE 108, 340 [345 f.]) - in der früheren Sowjetunion geprägt durch die führende Rolle, die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) in Staat und Gesellschaft zukam.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 2 A 1467/98

    Beginn einer Frist bei Einordnung einer Vollmacht "für den Antrag auf Aufnahme …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
    BVerwG 5 C 26.00 OVG 2 A 1467/98.
  • BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99
    Auszug aus BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 26.00
    Nur dem letzteren Begehren aber stünde § 5 Nr. 2 Buchstabe c BVFG entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 - [Beschlussabdruck S. 3 f.]).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 B 08.1791

    Für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems bedeutsame …

    Rn. 47 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insbesondere in den fünf Urteilen vom 29. März 2001 (Az. 5 C 15.00 DVBl 2001, 1526; Az. 5 C 17.00 BVerwGE 114, 116; Az. 5 C 24.00 Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 5; Az. 5 C 26.00, Juris; Az. 5 C 28.00, einer Parallelentscheidung zu dem in der Sache 5 C 24.00 ergangenen Urteil) grundsätzlich zur Auslegung des § 5 Nr. 2 Buchst. b BVFG geäußert.

    Rn. 50 Es genügt, dass die hauptberufliche Tätigkeit als Parteifunktionär auf der untersten Ebene der Hierarchie der KPdSU ausgeübt wurde (BVerwG vom 29.3.2001 Az. 5 C 26.00, Juris, RdNr. 14 in Bezug auf den hauptberuflichen Sekretär der Parteigrundorganisation einer Sowchose).

    Denn die dauerhafte Sicherung des Machtanspruchs der KPdSU und die Durchsetzung ihres Einflusses war nur durch eine Kontrolle auch der untersten Ebenen von Staat und Gesellschaft möglich (BVerwG vom 29.3.2001, Az. 5 C 26.00, ebenda).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 2 A 4618/99
    Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2001 - 5 C 17.00 -, DVBl 2001, 1156, und 5 C 26.00 -.

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 26.00 -.

    Rn. 37 Vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - 5 C 26.00 -.

  • VG Köln, 27.11.2014 - 4 K 4230/13

    Nachträgliche Einbeziehung des Ehegatten in den Aufnahmebescheid eines …

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.3.2001 - 5 C 26.00 -, juris, Rn. 11.

    Rn. 27 BVerwG, Urteil vom 29.3.2001 - 5 C 26.00 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 9.11.2005 - 2 A 3385/04 -, juris, Rn. 29.

    Rn. 29 BVerwG, Urteil vom 29.3.2001 - 5 C 26.00 -, juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 9.11.2005 - 2 A 3385/04 -, juris, Rn. 31.

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   BVerwG, 12.02.2001 - 5 PKH 2.01, 5 C 26.00   

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https://dejure.org/2001,29397
BVerwG, 12.02.2001 - 5 PKH 2.01, 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,29397)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.2001 - 5 PKH 2.01, 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,29397)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 2001 - 5 PKH 2.01, 5 C 26.00 (https://dejure.org/2001,29397)
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