Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2970
BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80 (https://dejure.org/1982,2970)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1982 - 5 C 26.80 (https://dejure.org/1982,2970)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 (https://dejure.org/1982,2970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung als Zuschuss und Grunddarlehen für eine weitere Ausbildung - Qualifizierung eines Fachseminars als Höhere Fachschule und öffentliche Einrichtung - Kriterien für die Bestimmung eines Ausbildungsinhalts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 1065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 37.78

    Auszubildende - Erwerbstätigkeit - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierender …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
    Entscheidend ist allein, daß der Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG für die Ausbildung prägend ist(Beschlüsse vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 - und1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - sowieUrteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75

    Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer - …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
    Dem steht zunächst nicht entgegen, daß seine erste Ausbildung bereits vor Inkrafttreten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beendet wurde(Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - [Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 4]).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 5 C 1.80

    Ausbildungsförderung in der Förderungsart von Grunddarlehen und Zuschuss für ein …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
    Entscheidend ist allein, daß der Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG für die Ausbildung prägend ist(Beschlüsse vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 - und1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - sowieUrteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
  • BVerwG, 22.06.1979 - 5 B 61.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 26.80
    Entscheidend ist allein, daß der Besuch einer Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 BAföG für die Ausbildung prägend ist(Beschlüsse vom 22. Juni 1979 - BVerwG 5 B 61.78 - und1. Dezember 1981 - BVerwG 5 C 1.80 - sowieUrteil vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 37.78 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2016 - 4 LC 297/13

    Abendrealschule; Art und Inhalt der Ausbildung; Ausbildung in Vollzeit; …

    Maßgeblich für die Zuordnung einer Ausbildungsstätte sind vielmehr die Merkmale, die die in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG aufgeführten Arten von Ausbildungsstätten hinsichtlich der Art und des Inhalts der Ausbildung kennzeichnen und voneinander unterscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 26.80 - FamRZ 1983, 1065).

    Hinsichtlich des Ausbildungsinhalts kommen dafür vor allem die Unterscheidung nach den allgemeinbildenden und den berufsbildenden Lehrstoffen in Betracht sowie die Abgrenzung zwischen schulischer Unterrichtung und der die Hochschule kennzeichnenden wissenschaftlichen Ausbildung (BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, a.a.O.).

    Hinsichtlich der Art der Ausbildung wird die Zuordnung maßgeblich dadurch bestimmt, ob es sich um eine berufliche Erstausbildung oder wie bei der Fachschule um eine berufliche Fortbildung handelt, was seinen Ausdruck insbesondere in berufsbezogenen Zugangsvoraussetzungen findet, ob Ganztags- oder Teilzeitschulen besucht werden oder ob eine schulische Unterweisung gegeben oder ein wissenschaftliches Studium betrieben wird; weiter kommen zur Abgrenzung die Ausbildungszeiten, die Qualifikation des Lehrpersonals, die sächliche Ausstattung der Ausbildungseinrichtung sowie die durch die Ausbildung vermittelte berufliche und schulische Qualifikation in Betracht (BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, a.a.O.).

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht - wie bereits dargestellt - auch in anderen Entscheidungen ausgeführt, dass für die Zuordnung des besuchten Ausbildungsganges zu einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG genannten Schulgattungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BAföG allein Art und Inhalt der Ausbildung, deren Festlegung den Ländern obliegt, maßgeblich sind (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 2.7.1984 - 5 C 3.82 -, FamRZ 1985, 112) und die für die Zuordnung entscheidungserheblichen Kriterien benannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1065).

  • VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Dabei kommt es unbeschadet der formellen Bezeichnung der Ausbildungsstätte und der grundsätzlichen Anknüpfung an die in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG genannten Ausbildungsstättenarten auf die Besonderheiten des Ausbildungsganges an, wenn dieser nach Art und Inhalt mit dem Gattungsbegriff der Ausbildungsstätte nicht übereinstimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066;… vgl. auch die Stellungnahme des Bundesrates zur Einführung des § 2 Abs. 1 Satz 2 BAföG durch das 2. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 31.7.1974 in BT-Drucks. 7/2098, S. 26).

    Maßgeblich für die Zuordnung einer Ausbildungsstätte sind die Merkmale, die die in § 2 Abs. 1 Satz 1 BAföG aufgeführten Arten von Ausbildungsstätten hinsichtlich der Art und des Inhalts der Ausbildung kennzeichnen und voneinander unterscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).

    Hinsichtlich des Ausbildungsinhalts kommen dafür vor allem die Unterscheidung nach den allgemeinbildenden (Nr. 1 und 2) und den berufsbildenden (Nr. 3 bis 5) Lehrstoffen in Betracht sowie die Abgrenzung zwischen schulischer Unterrichtung und der die Hochschule kennzeichnenden wissenschaftlichen Ausbildung (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).

    Weiter kommen in Betracht die Ausbildungszeiten, die Qualifikation des Lehrpersonals, die sächliche Ausstattung der Ausbildungseinrichtung sowie die durch die Ausbildung vermittelte berufliche und schulische Qualifikation (BVerwG, Urteil vom 25.11.1982, - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1066).

  • BVerwG, 25.10.2024 - 5 C 2.23

    Ausbildungsförderungsrechtliche Gleichwertigkeit von Ausbildungsgängen an einer …

    Dem entsprechend ist der Senat bereits in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen, dass es nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BAföG unbeschadet der grundsätzlichen Anknüpfung an die in Satz 1 genannten Arten von Ausbildungsstätten auf die Besonderheiten des Ausbildungsgangs ankommt, wenn dieser - ausnahmsweise - nach Art und Inhalt mit dem Gattungsbegriff der Ausbildungsstätte nicht übereinstimmt, also etwa an einer Hochschule ein Ausbildungsgang angeboten wird, der als eine schulische Ausbildung an einer Fachschule zu werten ist (BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 8 S. 1, 3 f. unter Verweis auf die Stellungnahme des Bundesrates in BT-Drs. 7/2098 S. 26).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 19.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Gehobener nichttechnischer …

    Ausschlaggebend ist vielmehr, wer Träger der Einrichtung ist (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 26.80 - FamRZ 1983, 1065/1066>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1748/14

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d. …

    Rn. 62 Vgl. etwa zu dem Ausnahmefall, dass an einer Hochschule ein Ausbildungsgang angeboten wird, der als eine schulische Ausbildung an einer Fachschule zu werten ist: BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1065, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2011 - 6 S 14.11

    Berufsakademie als Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 3 BAföG - …

    Diese Vorschrift eröffnet gerade die Möglichkeit, neu entwickelte Schulgattungen, die neue Formen der allgemeinen oder beruflichen Bildung darstellen und ihrer besonderen Struktur nach den als förderungsfähig bezeichneten Ausbildungsstätten gleichwertig sind, einzubeziehen (BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, S. 1065, 1066).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1746/14

    Gewährung eines studiendauerabhängigen Teilerlasses der Darlehensschuld i.R.d. …

    Rn. 62 Vgl. etwa zu dem Ausnahmefall, dass an einer Hochschule ein Ausbildungsgang angeboten wird, der als eine schulische Ausbildung an einer Fachschule zu werten ist: BVerwG, Urteil vom 25. November 1982 - 5 C 26.80 -, FamRZ 1983, 1065, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht