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| VGH Hessen, 24.06.2009 - 5 C 2678/07.N |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 24.06.2009 - 5 C 2678/07.N
- BVerwG, 10.06.2010 - 9 BN 3.09
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10
Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer; Berechnung der Spielapparatesteuer; …
Hierzu hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N - ausgeführt, dass die Höchstbetragsregelung eine auf die einzelne Geräteeinheit bezogene Kappungsgrenze darstellt, mit der erreicht wird, dass die steuerliche Gesamtbelastung, die auf das Spielen an den einzelnen Geräten entfällt, nicht unbegrenzt ansteigen kann, sondern bei einem bestimmten Betrag, der "höchstens" erhoben wird, halt macht.Innerhalb dieses Rahmens sind der betriebswirtschaftlichen Planung und Kalkulation des Unternehmers jedoch hinreichende Spielräume eröffnet; gegebenenfalls hat er im Rahmen seiner Kalkulation auch die Möglichkeit von Einsparungen durch kostengünstigere Organisation und von Mehreinnahmen als Folge eines veränderten Spielangebots zu nutzen (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 -, NVwZ 2009, 968 mit weiteren Nachweisen; Senatsbeschluss vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -).
- VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18 Unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen überwiegen auch nicht diejenigen der Antragstellerin, denn der Zeitraum für einen offenkundig ohnehin zwingenden Geräteaustausch betrug im Zeitpunkt der Steuererhöhung lediglich noch anderthalb Jahre, während die Umstellung des Besteuerungssystems vom Stückzahlmaßstab zum Maßstab des Bruttokasseninhalts durch die Antragsgegnerin als sachnäherer und wirklichkeitsgetreuerer Maßstab auf Grund der Gefahr einer gerätebezogenen Pauschalbesteuerung bereits seit längerem geboten war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5/04 -, a.a.O.; und Beschluss vom 10. Juni 2010 - 9 BN 3/09 -, HFR 2011, 218; Beschlüsse des Senats vom 4. Januar 2011 - 5 A 847/10 -, juris; und vom 24. Juni 2009 - 5 C 2678/07.N -, juris).
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