Rechtsprechung
| BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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BAföG § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3
- Wolters Kluwer
Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten - Ausländische Leistungsnachweisen - Vergleichbarkeit - Gleichwertigkeit - Anrechnung von im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten - Berücksichtigung einer Ausbildung im Ausland - Fachrichtungswechsel - Gleichwertigkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 7 Abs. 1 S. 2, Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 106, 5
- NVwZ 1998, 1079
- FamRZ 1998, 710
- DVBl 1998, 478
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.04.1997 - 5 C 15.96
Ausbildungsförderung für Ausländer bei Fortführung - einer im Herkunftsland …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
§ 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht entsprechend anwendbar (wie Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 15.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117).Der Senat hat bereits durch Urteil vom 17. April 1997 - BVerwG 5 C 15.96 - (Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117) entschieden, daß diese Neuregelung auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht entsprechend angewendet werden kann.
Dies verbietet sich, weil Ausbildungszeiten, die (noch) nicht zu einem Abschluß geführt haben, von dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht erfaßt werden und dieser Regelung eine über die Gleichstellung in- und ausländischer berufsqualifizierender Abschlüsse hinausweisende normative Aussage auch sonst nicht zu entnehmen ist (Urteil des Senats vom 17. April 1997, a.a.O.).
Ist es mithin hinsichtlich der förderungsrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit von im Ausland verbrachten Studienzeiten nicht berufsqualifizierend abgeschlossener Ausbildungen bei der bisherigen Gesetzeslage verblieben (s. dazu Urteil des Senats vom 17. April 1997, a.a.O.), so ist doch deren Beurteilung durch das Berufungsgericht - das sich hierbei allerdings auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts berufen konnte - mit Bundesrecht nicht vereinbar.
- BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79
Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Auf die Frage, in welchem Umfang Zeiten einer Auslandsausbildung auf eine inländische Ausbildung angerechnet werden können, kann es in diesem Zusammenhang nur im Sinne eines Indizes für die Vergleichbarkeit der Ausbildungsstätten ankommen (Modifikation von BVerwGE 62, 174 ).Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist eine an einer außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gelegenen Ausbildungsstätte aufgenommene, aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung förderungsrechtlich als bisherige Ausbildung anzusehen, wenn der Auszubildende die bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes in einem vergleichbaren Ausbildungsgang sich hätte zunutze machen können (BVerwGE 62, 174 = Buchholz, a.a.O., Nr. 21, S. 14).
Im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten sind - wie der Senat in BVerwGE 62, 174 (177) entschieden hat und woran festzuhalten ist - förderungsrechtlich dann als Ausbildung, in bezug auf einen Fachrichtungswechsel als mögliche bisherige Ausbildung, zu berücksichtigen, wenn und soweit der Auszubildende dort eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung absolviert hat und die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluß "vergleichbar" ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätten im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG "gleichwertig" ist.
- BVerwG, 27.10.1986 - 5 B 83.85
Bestimmung des betroffenen Personenkreises durch die Vorschriften zur Förderung …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Diese Vorschrift gilt für ausländische wie für deutsche Auszubildende gleichermaßen; denn für einen unterschiedlichen personellen Geltungsbereich finden sich keine Anhaltspunkte im Gesetz (vgl. auch Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1986 - BVerwG 5 B 83.85 - ). - BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gleichwertigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Daran anknüpfend, hat er klargestellt, daß Auslandsstudienzeiten nur dann für eine Inlandsausbildung berücksichtigt werden können, wenn "mehr als die Hälfte" der im Ausland verbrachten Studienzeit angerechnet werden kann (Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ). - BVerwG, 02.06.1988 - 5 B 18.88
Auszug aus BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97
Daran anknüpfend, hat er klargestellt, daß Auslandsstudienzeiten nur dann für eine Inlandsausbildung berücksichtigt werden können, wenn "mehr als die Hälfte" der im Ausland verbrachten Studienzeit angerechnet werden kann (Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
- VG Hannover, 25.08.2021 - 3 A 314/19
Anabin; Anrechenbarkeit von Leistungen; Ausbildungsförderung; Auslandsausbildung; …
Der Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Ausbildungszeiten und Leistungsnachweisen kommt dabei eine wichtige Indizwirkung für die Vergleichbarkeit zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - Az. 5 C 28/97 - juris Rn. 18)..Rn. 32 Die im Beschluss des OVG Lüneburg vom 27. September 2019 (4 ME 202/19 - juris) vertretene Ansicht, nach der es für die Frage, ob im Ausland verbrachte vorherige Ausbildungszeiten förderungsrechtlich als Ausbildung zu werten sind, auf eine institutionelle Gleichwertigkeit ankommen soll, überzeugt nicht, da sie im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berücksichtigung ausländischer Ausbildungszeiten (BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28/97 - juris) steht.
Diese Beurteilung setzt mithin einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und den unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätten andererseits angeboten und vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, BVerwGE 106, 5).".
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt (Urt. v. 4. Dezember 1997 - 5 C 28/97 - juris Rn. 18):.
Rn. 38 Dass es nicht auf eine rein institutionelle Gleichwertigkeit ankommen kann, zeigt sich auch daran, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 konkret für den dort entschiedenen Fall festgestellt hat, dass das vorherige Auslandsstudium der Klägerin des dortigen Falles jedenfalls in dem Umfang als gleichwertig anzusehen ist, soweit ihr erbrachte Leistungen des Auslandsstudiums für ihr Inlandsstudium anerkannt worden wären (BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 1997 - 5 C 28/97 - juris Rn. 19-20):.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit lediglich seine alte Rechtsprechung aufgegeben, wonach Auslandsstudienzeiten nur dann für eine Inlandsausbildung berücksichtigt werden konnten, wenn "mehr als die Hälfte" der im Ausland verbrachten Studienzeit angerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 1997 - 5 C 28/97 - juris Rn. 16).
Zur Aufgabe dieser bisherigen Rechtsprechung führt das Bundesverwaltungsgericht weiter aus (BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 1997 - 5 C 28/97 - juris Rn. 17-18):.
Rn. 56 Für eine Übertragbarkeit der in § 5 Abs. 4 BAföG geregelten institutionellen Gleichwertigkeit auf die vorliegende Konstellation lässt sich auch nicht anführen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 1997 (5 C 28/97 - juris) auf die Vorschrift des § 5 Abs. 4 BAföG verwiesen hat.
- OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 LB 326/22
Förderungsfähige Ausbildung; Auslandsausbildung; Berufsqualifikation; …
Es liege eine institutionelle Gleichwertigkeit der Al-Furat Universität in Deir ez-Zor mit dem hiesigen Studiengang der Rechtswissenschaften vor (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v.12.7.2012 - 5 C 14.11 -, juris sowie v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris; NdsOVG, Beschl. v. 27.9.2019 - 4 ME 202/19 -, juris).Beide Voraussetzungen folgen aus der Rechtsprechung des s. Danach sind im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten förderungsrechtlich dann als Ausbildung zu berücksichtigen, wenn und soweit die oder der Auszubildende dort (erstens) eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung absolviert hat und (zweitens) die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss "vergleichbar" ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den in § 2 Abs. 1 und 2 BAföG bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätten im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG "gleichwertig" ist (so BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 -, juris Rn. 18;… vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 30.4.1981 - 5 C 36/79 -, juris Rn. 23).
Hierbei ist die Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten und Leistungsnachweisen ein gewichtiges Indiz für die Gleichwertigkeit (vgl. zur dem Aspekt der Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten und Leistungsnachweisen jeweils die Subsumtion bei BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 -, juris Rn. 19 f. sowie 5 C 3/96, juris Rn. 15 f.).
Eine gleich gelagerte Prüfung müsse bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von im Ausland ohne Abschluss verbrachten Studienzeiten erfolgen (unter Verweis auf die zuvor zitierten Maßgaben in BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 -, juris Rn. 18).
Denn die Entscheidung des Senats fußt insbesondere auf § 7 Abs. 3 BAföG in der damaligen Fassung sowie auf den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1997 (- 5 C 28/97 -, juris).
Die Maßgaben sind jedoch durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 -, juris;… BVerwG, Urt. v. 8.8.2019 - 5 C 6.18 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2023 - 12 A 1659/21
Erstausbildung; Auslandsausbildung; institutionelle Gleichwertigkeit; …
Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 18.Rn. 38 Vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Dezember 1997- 5 C 28.97 -, juris Rn. 14, und vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 -, juris Rn. 11 ff.
Rn. 40 Soweit das in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 - auch darauf abstellt, dass der Auszubildende im Ausland "eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung absolviert hat" (…juris Rn. 18), kommt es dabei auf die Frage der Berufsqualifizierung in Deutschland nicht an.
Eine gleich gelagerte Prüfung muss bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von im Ausland ohne Abschluss verbrachten Studienzeiten erfolgen (vgl. BVerwG 5 C 28/97, Rn 18 m.w.N.).
- BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07
Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …
§ 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG regelt, wovon auch das angefochtene Urteil ausgeht, nur die Gleichstellung in- und ausländischer Abschlüsse; darüber hinausweisende normative Aussagen - etwa dahingehend, dass die Studien- und Ausbildungszeiten im Ausland nicht anzurechnen seien - sind ihr nicht zu entnehmen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ).Grundsätzlich sind im Ausland verbrachte Ausbildungszeiten bei einer Inlandsausbildung förderungsrechtlich zu berücksichtigen, wenn die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss vergleichbar bzw. gleichwertig ist (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 3.96 - BVerwGE 106, 1 und - BVerwG 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ).
- OVG Niedersachsen, 27.09.2019 - 4 ME 202/19
Fachrichtungswechsel; gleichwertige Ausbildung; Gleichwertigkeit; institutionelle …
Diese Beurteilung setzt mithin einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich des Ausbildungsgangs und der durch diesen vermittelten Berufsqualifikation voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und den unter jene Vorschrift fallenden inländischen Ausbildungsstätten andererseits angeboten und vermittelt werden (BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, BVerwGE 106, 5).Vielmehr sprechen auch systematische Gründe für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildungsstätte nach abstrakt-institutionellen Kriterien anstelle von konkret-inhaltlichen Kriterien wie der Anrechenbarkeit von im Ausland verbrachten Ausbildungszeiten und dort erbrachten Leistungsnachweisen auf die angestrebte Inlandsausbildung (so aber BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, a.a.O.).
Dem entspricht auch die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 5 C 28.97 -), dass es auf die Frage, in welchem Umfang Auslandsausbildungszeiten auf eine inländische Ausbildung angerechnet werden können, für die rechtliche Beurteilung eines Fachrichtungswechsels nicht unmittelbar ankomme.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG stellt eine Sonderregelung für im Ausland abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildungen dar, die auf eine im Ausland begonnene, aber dort nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, a.a.O.).
- VG Ansbach, 16.11.2022 - AN 2 K 21.00383
Anspruch auf Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium der …
Denn § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG gilt seinem Wortlaut nach lediglich für eine im Ausland berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung, nicht aber für Ausbildungszeiten, die (noch) nicht zu einem Abschluss geführt haben (…BVerwG, U.v. 17.4.1997 - 5 C 15/96 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 - juris).Auf die Frage, in welchem Umfang Auslandsausbildungszeiten auf eine inländische Ausbildung von der Ausbildungsstätte angerechnet werden können, kommt es in diesem rechtlichen Kontext daher nicht unmittelbar an (vgl. hierzu im Ganzen BVerwG, U.v. 4.12.1997 - 5 C 28/97 - juris).
Auch das Bundesverwaltungsgericht selbst spricht in seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 (5 C 28/97 - juris) materielle Aspekte an, indem es darauf abstellt, dass eine Vergleichbarkeit nach "Art und Inhalt der Ausbildung" gegeben sein müsse und die Anrechenbarkeit von Ausbildungszeiten und Leistungsnachweisen ein gewichtiges Indiz für die Gleichwertigkeit darstelle (…so auch VG Hannover, U.v. 25.8.2021 - 3 A 314/19 - juris Rn. 33 ff.).
Verweist demnach das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 1997 (5 C 28/97 - juris) auf eine Gleichwertigkeit "im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG", ist auf Grund der ausdrücklichen Bezugnahme des § 5 Abs. 4 BAföG auf § 5 Abs. 2 BAföG eine Berücksichtigung der materiellen Gleichwertigkeit nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr geboten (…vgl. hierzu im Ganzen VG Hannover, U.v. 25.8.2021 - 3 A 314/19 - juris Rn. 47 ff.).
- BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 3.96
Gleichwertigkeit der Ausbildungsstätte bei Auslandsausbildung.
Denn Ausbildungszeiten, die (noch) nicht zu einem Abschluß geführt haben, werden von § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG nicht erfaßt (BVerwG…, Urteil vom 17. April 1997, a.a.O.; Urteil vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 28.97 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).Förderungsrechtlich als Ausbildung zu berücksichtigen sind Auslandsausbildungszeiten dann (vgl. das bereits genannte Urteil des Senats vom 4. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 28.97 - mit weiteren Nachweisen), wenn und soweit der Auszubildende dort eine auf die Qualifikation zu einem Beruf ausgerichtete Ausbildung betrieben hat und die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluß "vergleichbar" ist, was jedenfalls dann der Fall ist, wenn die Ausbildungsstätte einer in § 2 Abs. 1 und 2 BAföG bezeichneten oder nach § 2 Abs. 3 BAföG bestimmten Ausbildungsstätte im Sinne von § 5 Abs. 4 BAföG "gleichwertig" ist.
- OVG Niedersachsen, 24.02.2025 - 2 LC 99/24
Abbruch; BAföG; Fachrichtungswechsel; institutionelle Gleichwertigkeit; …
Eine im Ausland aufgenommene, aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung ist förderungsrechtlich als bisherige Ausbildung anzusehen, wenn und soweit der Auszubildende dort eine auf die Qualifikation zu einem Beruf (auch in Deutschland) ausgerichtete Ausbildung absolviert hat und die ausländische Ausbildungsstätte den inländischen Ausbildungsstätten nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie dem vermittelten Ausbildungsabschluss "vergleichbar" ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 18;… OVG NRW, Urt. v. 25.9.2023 - 12 A 1659/21 -, juris Rn. 26;… NdsOVG, Urt. v. 17.8.2023 - 14 LB 326/22 -, juris Rn. 41).Auf die Frage, in welchem Umfang Auslandsausbildungszeiten auf eine inländische Ausbildung angerechnet werden können, kommt es in diesem rechtlichen Zusammenhang daher nicht unmittelbar an (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 18 m.w.N.).
Dem entspricht auch die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 4. Dezember 1997 (- 5 C 28.97 -), dass es auf die Frage, in welchem Umfang Auslandsausbildungszeiten auf eine inländische Ausbildung angerechnet werden können, für die rechtliche Beurteilung eines Fachrichtungswechsels nicht unmittelbar ankomme (…NdsOVG, Beschl. v. 27.9.2019 - 4 ME 202/19 -, juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 12 E 200/23
Bewilligung von Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung; Vorliegen eines …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 14, m. w. N.Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 18, m. w. N.
Eine gleich gelagerte Prüfung muss bereits nach der bisherigen Rechtsprechung zur Berücksichtigung von im Ausland ohne Abschluss verbrachten Studienzeiten erfolgen (vgl. BVerwG 5 C 28/97, Rn 18 m.w.N.).
- BVerwG, 08.08.2019 - 5 C 6.18
Abbruch; Abbruch der Ausbildung; Aufenthalt; Aufenthaltserlaubnis; …
Denn § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG ist auf eine im Ausland begonnene, dort aber nicht berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht anwendbar (BVerwG, Urteile vom 17. April 1997 - 5 C 15.96 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 117 und vom 4. Dezember 1997 - 5 C 28.97 - BVerwGE 106, 5 ). - VGH Bayern, 27.07.2009 - 12 B 06.847
Ausbildungsförderungsrecht; berufsqualifizierender Abschluss; …
- VG Gelsenkirchen, 02.03.2020 - 15 K 2516/19
Ausbildungsförderung kein Fachrichtungswechsel keine Unterbrechung Abbruch …
- VG Schwerin, 31.08.2011 - 6 A 915/08
Ausbildungsförderungsrechtlichen Anrechenbarkeit von Zeiten einer …
- BVerwG, 27.05.1999 - 5 C 23.98
Ausbildungsförderung für Kinder von Auslandsdeutschen; Schülerförderung für …
- VG Karlsruhe, 23.06.2016 - 5 K 2654/16
Besuch eines Deutschintensivkurses durch syrischen Flüchtling; Unterbrechung des …
- VG Hamburg, 15.12.2006 - 8 K 3047/05
Ausbildungsförderung; berufsqualifizierender Ausbildungsabschluss im Ausland im …
- VG Gelsenkirchen, 07.11.2022 - 15 K 3063/21
Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Abbruch, Flucht
- OVG Saarland, 18.03.2019 - 2 A 295/18
Ausbildungsförderung; materielle Gleichwertigkeit inländischer und ausländischer …
- BVerwG, 14.08.2008 - 5 B 22.08
Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Magnitogorsk im Zusammenhang …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 126/07
Vorabentscheidung nach § 7 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz über das …
- VG Braunschweig, 26.01.2023 - 3 A 287/19
Ausbildungsförderung; ausländisches Fernstudium; Bachelor of Medicine; …
- BVerwG, 11.08.2008 - 5 B 16.08
Möglichkeit einer Verweisung auf einen Abschluss in Tscheljabinsk im Zusammenhang …
- VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13
Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung
- VGH Hessen, 15.08.2013 - 10 A 1255/13
Ausbildungsförderung/Berücksichtigung von Auslandssemestern
- VG Hamburg, 22.09.2014 - 2 K 2118/14
Ausbildungsförderung; Anerkennung eines ukrainischen Abschlusses; Eheschluss mit …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 632/98
Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines …
- VG Gelsenkirchen, 09.11.2016 - 15 K 400/15
Ausländischer Studienabschluss; Ehegatte; teleologische Reduktion
- VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 4825/13
Ausbildungsförderung; Förderungsfähigkeit nach Erwerb eines ausländischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2015 - 12 B 357/15
Berücksichtigung einer Ausbildung im Ausland für die Frage der BAföG -Bewilligung …
- VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 3678/18
- VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 906/19
- VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 209/03
Abschluss; Approbation; Auslandsausbildung; berufsqualifizierender Abschluss; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 7 S 1139/98
Wiederaufleben eines abgeänderten Verwaltungsaktes; Zulassung der Berufung wegen …
- VG Gera, 27.02.2024 - 6 K 250/23
Studienabbruch bei Aufgabe des Studiums im Ausland; Flucht vor dem syrischen …
- VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20
Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule
- VG Gera, 14.12.2021 - 6 K 220/21
BAföG nach abgebrochenem Studium an einen kanadischem College
- VG Halle, 22.12.2014 - 6 B 259/14
Fachrichtungswechsel - Zur Förderung eines ausländischen Studenten nach dem BAföG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 12 A 373/12
Anspruch auf Förderung des Medizinstudiums als weitere Ausbildung
- VG Frankfurt/Main, 25.06.2003 - 10 G 2209/03
Gewährung von Ausbildungsförderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2018 - 12 E 234/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Ausbildungsförderung
- VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 3 K 11.1865
Ausbildungsförderung; ausländische Ausbildung; ausländischer Ehegatte eines …
- VG Bayreuth, 01.03.2018 - B 3 K 17.740
Anspruch auf Berufsausbildungsförderung bei doppelter Staatsangehörigkeit
- VG München, 12.11.2009 - M 15 K 09.1788
Ausländische Ehegatten deutscher Staatsbürger; (keine) Anerkennung des …
- VG Gera, 20.06.2024 - 6 K 520/23
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