Rechtsprechung
| BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AusglLeistG § 6 Abs. 2; EntschG § 12 Abs. 1; VermG § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 22 ff., §§ 30 ff.
Bedingungsverbot; Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen; Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche; entsprechende Anwendung. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
AusglLeistG § 6 Abs. 2; ; EntschG § 12 Abs. 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Verbot bedingter Abtretungen vermögensrechtlicher Ansprüche im Ausgleichsleistungsrecht; Entsprechende Anwendung des Verbots bedingter Abtretungen vermögensrechtlicher Ansprüche i.R. nicht formbedürftigen Abtretungen nicht grundstücksbezogener Ansprüche auf ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AusglLeistG § 6 Abs. 2; EntschG § 12 Abs. 1; VermG §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 22 ff., 30 ff.
Bedingungsverbot; Verbot der bedingten Abtretung von Ansprüchen; Abtretung gesetzlich entstandener Ausgleichsleistungsansprüche; entsprechende Anwendung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausgleichsleistungsrecht: Verbot bedingter Abtretungen vermögensrechtlicher Ansprüche im Ausgleichsleistungsrecht; Entsprechende Anwendung des Verbots bedingter Abtretungen vermögensrechtlicher Ansprüche i.R. nicht formbedürftigen Abtretungen nicht grundstücksbezogener ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 08.01.2008 - 7 K 2544/05
- BVerwG, 18.11.2008 - 5 B 47.08
- BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 31.07
Vorausabtretung; Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08
Aus dem Ausgleichsleistungsgesetz ergeben sich hierfür keine Abtretungsbeschränkungen oder -verbote (Urteil vom 23. Oktober 2008 - BVerwG 5 C 31.07 - DVBl 2009, 320). - BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 16.07
Anspruchsberechtigung, materiellrechtliche -, nach Ausgleichsleistungsgesetz; …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08
Dies betrifft, wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 16.07 - (BVerwGE 130, 214 "enge Koppelung") dargelegt hat, auch und gerade Fragen seiner verfahrensmäßigen Einleitung sowie die Art und Weise der berechtigten Geltendmachung von Ansprüchen. - BVerwG, 25.06.2003 - 8 C 12.02
Investitionsvorrangbescheid; Widerruf eines -; Berechtigter; Wertersatz; …
Auszug aus BVerwG, 25.05.2009 - 5 C 30.08
Die Erschwerung von Abtretungen im Vermögensrecht durch die Einführung der Beurkundungspflicht dient, wovon das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 25. Juni 2003 - BVerwG 8 C 12.02 - (Buchholz 428.1 § 15 InVorG Nr. 2) unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (namentlich in BTDrucks 12/2480 S. 39 ff.) erkennbar ausgegangen ist, dem Zweck, Umgehungsgeschäften entgegenzuwirken, die die ursprünglich formfreie Abtretungsmöglichkeit vermögensrechtlicher Ansprüche (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 2 VermG i.d.F. der Bekanntmachung in BGBl. I 1991 S. 958 ff.) ermöglicht hatte, da sie für Mehrfachabtretungen missbraucht wurde, um von steigenden Grundstückspreisen zu profitieren.
- VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08
Ausgleichsleistungsrecht
So ergeben sich aus dem Ausgleichsleistungsgesetz keine Einschränkungen für die Abtretbarkeit der im Zeitpunkt der Abtretung bereits entstandenen Ausgleichsleistungsansprüche (BVerwG, Urteile v. 23. Oktober 2008 - BVerwG 5 C 31.07 - juris Rn. 10 und v. 25. Mai 2009 - BVerwG 5 C 30.08 - juris Rn. 9) und selbst die Vorausabtretung von Ansprüchen - die in diesem Zeitpunkt noch nicht entstanden waren - wird mit Blick auf den nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG in Relation zu § 2 Abs. 1 S. 1 VermG eingeschränkten Kreis der Anspruchsberechtigten, die Entstehungsgeschichte der erstgenannten Vorschrift und den Sinn und Zweck dieser Regelung dann zugelassen, wenn der Abtretungsempfänger zum Kreis der (potentiellen) gesetzlichen Erben gehört und damit noch einen hinreichenden personalen Bezug zu dem Geschädigten aufweist (…vgl. zu alledem ausführlich: BVerwG, Urt. v. 23. Oktober 2008 - BVerwG 5 C 31.07 - juris Rn. 11 ff.). - BVerwG, 18.11.2008 - 5 B 47.08 Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 30.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2013 - 12 A 2406/12
Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anwendung des § 44 Abs. 1 S. 1 SGB X …
Nicht nur, dass mit der Zulassungsbegründung nicht erläutert wird, dass eine weitere Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugin nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern unabdingbar notwendig gewesen wäre, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27. November 2008 im damaligen Revisionsbeschwerdeverfahren 5 B 54.08 in Auseinandersetzung gerade auch mit den Anforderungen an die Darlegung und den Nachweis einer Treuhandabrede, die es in dem - zur Parallelentscheidung 5 C 30.08 spezielleren - Urteil ebenfalls vom 4. September 2008 - 5 C 12.08 - (BVerwGE 132, 20, juris) aufgestellt hatte, keinen neuerlichen oder weitergehenden Klärungsbedarf gesehen und den geltend gemachten Verfahrensmangel der Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) als nicht schlüssig dargelegt betrachtet hat. - VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 949/11
Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1 …
Aus dem Ausgleichsleistungsgesetz ergeben sich hierfür keine Abtretungsbeschränkungen oder -verbote (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2008 - 5 C 30.08 - Rn. 10 m.w.N., [...]). - VG Leipzig, 19.04.2013 - 1 K 982/10
Anspruch natürlicher Personen oder ihrer Erben auf Ausgleichsleistung nach § 1 …
Aus dem Ausgleichsleistungsgesetz ergeben sich hierfür keine Abtretungsbeschränkungen oder -verbote (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.5.2008 - 5 C 30.08 - Rn. 10 m.w.N., [...]).
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