Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 31.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Förderung - Förderungshöchstdauer - Abschlußprüfung - Auszubildender - Wiederholungsprüfung
Verfahrensgang
- BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 31.82
- BVerwG, 21.10.1985 - 5 C 31.82
Papierfundstellen
- BVerwGE 70, 21
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 70, 13 [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 97/81] und Urteil vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 31.82 - <FamRZ 1985, 213/214; insoweit in BVerwGE 70, 21 ff. [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 31/82] nicht abgedruckt>).Gemeint war damit aber nur das Ablegen der Prüfung, die Teilnahme an einem Prüfungsverfahren, nicht das Bestehen der Abschlußprüfung, wie es in anderen Entscheidungen auch deutlich zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 70, 21 [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 31/82]; BVerwGE 71, 199 [BVerwG 18.04.1985 - 5 C 4/82]).
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht auch betont, daß die für eine Förderung nach § 15 Abs. 3 BAföGüber die Förderungshöchstdauer hinaus entwickelten Grundsätze neben einem der in § 15 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 BAföG genannten Gründe stets gelten (Urteil vom 5. November 1985 <NVwZ 1986, 298>), und ihre Anwendung auch in einem Fall des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG gefordert (BVerwGE 70, 21 [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 31/82]).
- BVerwG, 21.02.1992 - 5 B 28.92
Nichtbestehen der Abschlussprüfung - Auf die Auslegung von Rechtsbegriffen …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein Nichtbestehen der Abschlußprüfung im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 4 BAföG auch dann vor, wenn die Prüfung schon wegen des Mißerfolgs in einem Prüfungsteil als nicht bestanden gilt, ohne daß der Prüfling alle von der Prüfungsordnung geforderten Prüfungsleistungen erbracht hat (BVerwGE 70, 13 [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 97/81]; Urteil vom 26. Juli 1984 - BVerwG 5 C 31.82 - <FamRZ 1985, 213/214; insoweit in BVerwGE 70, 21 ff. [BVerwG 26.07.1984 - 5 C 31/82] nicht abgedruckt sowie BVerwGE 80, 290 [BVerwG 13.10.1988 - 5 C 35/85]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1985 - 5 C 31.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 26.07.1984 - 5 C 31.82
- BVerwG, 21.10.1985 - 5 C 31.82
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