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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 31.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11583
BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 31.92 (https://dejure.org/1992,11583)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1992 - 5 C 31.92 (https://dejure.org/1992,11583)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1992 - 5 C 31.92 (https://dejure.org/1992,11583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung von Kinderspielzeug zur Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - Sozialhilfe für Spielzeug als Teil des Regelbedarfs für den notwendigen Lebensunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 31.92
    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus (Bestätigung von BVerwGE 87, 212 ff.).

    Die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 87, 212) halte einer experimentellen Überprüfung nicht stand.

    Insoweit scheiden einmalige Leistungen grundsätzlich aus; denn das Regelsatzsystem ist ein geschlossenes System (s. BVerwGE 87, 212).

    So ist der Einschulungsbedarf ein einmaliger Bedarf und kein Regelbedarf (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] : Regelbedarf als der ... "nicht nur einmalige Bedarf").

    Nach der Definition des Senats (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] ) bildet der Regelbedarf den ohne Besonderheiten des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden, nicht nur einmaligen Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen.

    Aus dem Sinnzusammenhang der Entscheidung (BVerwGE 87, 212 [BVerwG 13.12.1990 - 5 C 17/88] ) ergibt sich, daß das "uneingeschränkt" den gegenständlichen Umfang der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens in Abgrenzung zu der nur eingeschränkten Aufnahme von Kleidung und Hausrat in der Bedarfsgruppe nach § 1 Regelsatzverordnung bezeichnen soll.

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