Rechtsprechung
| BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche Sicherung durch das Grundvermögen des Leistungsempfängers - Veräußerung eines Teils des Grundvermögens als Grundlage für den Erhalt von Sozialhilfe - Anforderungen an den Begriff des Grundstücks im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1969 - IV A 17/68
- BVerwG, 03.06.1970 - V C 33.70
- BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.05.1969 - V C 167.67
Annahme einer besonderen Härte hinsichtlich der Gewährung von Blindenhilfe - …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
Ist die sofortige Verwertung des nach § 88 BSHG einzusetzenden Vermögens nicht möglich, so kann die Sozialhilfe als Darlehen gewährt werden, und zwar auch gegen dingliche Sicherung des Rückzahlungsanspruchs (dazu auch BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67]).Unerheblich ist deshalb auch, ob das Grundvermögen der Klägerin als ein einziges Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits früher (zuletzt siehe BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [93 f.]) darauf hingewiesen, daß die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes über den Einsatz des (Einkommens und) Vermögens im Zusammenhang mit den Leistungsvorschriften des Gesetzes stehen.
Zu Recht hat das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [93]) ausgeführt, daß§ 89 BSHG bestimmt ist, für den Fall der Unwirtschaftlichkeit einer Veräußerung eine Regelung zu treffen.
Der Erreichung dieses Ziels dient auch die Härtevorschrift des § 88 Abs. 3 BSHG, und zwar in den atypischen Fällen, die von dem Katalog des § 88 Abs. 2 BSHG nicht erreicht werden, jedoch nach einer gleichwertigen Behandlung verlangen (zuletzt BVerwGE 32, 89 [BVerwG 14.05.1969 - BVerwG V C 167.67] [90]).
- BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
Dem Hilfeempfänger soll eine gewisse Bewegungsfreiheit bleiben (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - BVerwG V C 88.64] [158]).Der Erhaltungsaufwand ist so typischer Natur, daß er nicht über eine Härtevorschrift, die gerade atypische Fälle erfassen soll (BVerwGE 23, 149 [BVerwG 26.01.1966 - BVerwG V C 88.64] [158]), abgewickelt werden kann.
- BVerwG, 11.09.1968 - V C 144.67
Verwertung eigenen Vermögens
Auszug aus BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70
Auch im übrigen steht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 1968 - BVerwG V C 144.67 - (FEVS 16, 81) der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
- BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes …
Insofern hat bereits das BVerwG zu der Vorgängerregelung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG betont, dass das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt ist, als es dem Leistungsberechtigten als Wohnung dient (BVerwG Urteile vom 21.10.1970 - 5 C 33.70 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 3 und vom 17.1.1980 - 5 C 48.78 - BVerwGE 59, 294; BVerwGE 89, 241).. - BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96
Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.
Denn der Schutz jener Härtevorschrift kann nur denjenigen zuteil werden, die ihr Vermögen auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung verwenden; bloße Absichten oder unverbindliche Erwägungen - hier in bezug auf die Verwendung des Sparguthabens für die Alterssicherung - können dagegen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teiles des zu verwertenden Vermögens führen (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - ). - BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
Die Vorschrift bezweckt, wie das Berufungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1900 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294>) zutreffend hervorgehoben hat, dem Hilfesuchenden und seinen mit ihm zusammenwohnenden Angehörigen die (sozialhilferechtlich angemessene) Wohnstatt zu erhalten.Darum ist durch § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG das Grundvermögen nicht schlechthin, sondern nur insoweit geschützt, als es dem Hilfesuchenden als Wohnstatt dient (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O.).
Mit dem Normzweck, das kleine Hausgrundstück nicht als solches, sondern als Wohnstatt zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1970, a.a.O. S. 9, …und Urteil vom 17. Januar 1900, a.a.O. S. 300), wäre es nicht zu vereinbaren, ein größeres Hausgrundstück nur deswegen als Schonvermögen zu behandeln (und damit von vornherein vom Vermögenseinsatz auszunehmen), weil es nur zu einem - sei es auch geringen - Anteil zum Vermögen des Einsatzpflichtigen gehört.
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …
Grundvermögen ist nicht schlechthin "Schonvermögen" im Sinne des BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7, sondern nur insoweit, als es dem Hilfesuchenden und seinen Angehörigen als Wohnstatt dient (Anschluß BVerwG, 21.10.1970, V C 33.70, FEVS 18, 1).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinerEntscheidung vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - (FEVS 18, 1; NDV 1971, 79; ZfSH 1971, 22), der gleichfalls ein Urteil des Berufungsgerichts zugrunde lag, ausgeführt, daß § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG das Grundvermögen nicht schlechthin schütze, sondern nur insoweit, als es dem Hilfesuchenden (hier: und seinen Angehörigen) auch als Wohnstatt dient.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - L 9 SO 475/14
Sozialhilfeleistungen
Schon das Bundesverwaltungsgericht hatte klargestellt, dass ein Hilfeempfänger, wenn Sozialhilfe voraussichtlich auf Dauer gewährt werden muss, die Verschonung eines Vermögens zur Alterssicherung nicht verlangen könne, wenn er es ohne die Sozialhilfe zur Aufrechterhaltung seines Lebensunterhaltes benötigen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - V C 33.70 - juris Rn. 20). - BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
Der Zweck der Vorschrift, dem Hilfesuchenden (hier: und seinen Angehörigen) die (eigene) Wohnstatt zu erhalten (siehe BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 - und vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 48.78 - <BVerwGE 59, 294 300>), läßt sich in diesem Fall nicht mehr voll erreichen. - BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71
Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach …
Indessen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG V C 33.70 - (FEVS 18, 1) ausgeführt, daß die Alterssicherung im Gesetz gleichwertig neben die angemessene Lebensführung gestellt ist und deshalb jedenfalls bei einer dauernden Hilfsbedürftigkeit die Aufrechterhaltung der Lebensführung nicht hinter der Alterssicherung zurückzustehen hat. - VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 2781/99
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich pauschalierten Wohngelds …
Bloße Absichten oder unverbindliche Erklärungen in Bezug auf die Verwendung der Lebensversicherung zum Zwecke der Alterssicherung können dagegen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teiles des zu verwertenden Vermögens führen (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C 7.96 -, a. a. O. im Anschluss an das Urteil vom 21. Oktober 1970 - 5 C 33.70 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Gliederungsnr. - BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 269.86
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß ein Grundstücksteil, der nicht unmittelbar als Wohnstatt dient, grundsätzlich auf seine selbständige Verwertbarkeit hin zu überprüfen ist (Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG 5 C 33.70 -; BVerwGE 59, 294 [BVerwG 17.01.1980 - 5 C 48.78] ). - BVerwG, 04.06.1973 - V CB 122.72
Beamtete Ärzte als Zeugen und Sachverständige - Bloßes Bestreiten der Richtigkeit …
Geklärt ist insbesondere, daß auch bei der Bindung eines Vermögens zur Alters Sicherung - und Gleiches muß bei einer Verwendung für eine angemessene Lebensführung gelten - mehr als die Bekundung von Absichten und unverbindliche Erklärungen vorliegen müssen (dazu Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG V C 33.70 - [FEVS 18, 1]). - VG Göttingen, 25.11.2003 - 2 A 2242/02
Angesparte Sozialhilfeleistungen; angesparte Sozialhilfemittel; angespartes …
- BVerwG, 04.07.1995 - 5 C 17.95
Verwendung des Vermögens von Sozialhilfeempfängern auch nachweisbar für den Zweck …
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