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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 30.10.1987 | BVerwG, 30.07.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1574
BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,1574)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,1574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • ArgeLandentwicklung

    Begriff; Eingriff; Gärtnerei

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Gärtnerei - Veränderungen - Flurbereinigungsrecht

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Gärtnerei/Begriff; Eingriff/Gärtnerei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 159
  • NVwZ 1988, 918 (Ls.)
  • DÖV 1988, 798
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84
    Ein die Planung und Gestaltung berührender Anspruch des einzelnen Teilnehmers kann sich nur aus § 44 FlurbG ergeben, wenn und soweit Gestaltungsmaßnahmen die Wertgleichheit der Abfindung beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1970 RdL 1971, 97 = RzF 37 I S. 25> und Beschluß vom 26. Januar 1971 RdL 1971, 154 = RzF 37 I S. 28.3>).
  • BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74

    Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags - …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84
    Diese Abwägung der widerstreitenden Interessen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwGE 55, 48 sowie Beschluß vom 6. Dezember 1978 ) deswegen erforderlich, weil eine Änderung der nach § 45 Abs. 1 FlurbG besonders geschützten Grundstücke nicht schon dann zulässig ist, wenn die Veränderung durch den Zweck und den Aufgabenbereich der Flurbereinigung gedeckt ist, sondern nur dann, wenn der Zweck der Flurbereinigung diese Änderung erfordert.
  • BVerwG, 18.10.1974 - V C 37.73

    Auswirkungen der mangelnden Zuordnungsfähigkeit einer überbauten Fläche zu dem …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84
    Zur Prüfung des auf § 44 FlurbG gestützten Sachbegehrens des Klägers, ihm für seine in das Verfahren eingelegte Gärtnerei eine unter Einhaltung der hierfür bestehenden Schutzvorschriften gestaltete wertgleiche Abfindung auszuweisen (zum Verhältnis des § 45 FlurbG zu § 44 Abs. 1 FlurbG s. BVerwGE 47, 133 ), bedarf es einer näheren Bestimmung dessen, was unter Gärtnerei im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FlurbG zu verstehen ist.
  • BVerwG, 19.04.1963 - I B 151.61

    Ortslage/Auflockerung; Hof- und Gebäudefläche/Begriff der Verlegung; Hof- und …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84
    Da ein Grundstück real nicht verlegt, sondern nur in den Abmessungen verändert oder einem anderen Rechtsträger zugeordnet werden kann, ist unter Verlegung im Gegensatz zur Veränderung ein Wechsel in der Lage zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. April 1963 <RdL 1963, 166>).
  • BVerwG, 26.01.1971 - IV CB 8.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Anordnung …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 34.84
    Ein die Planung und Gestaltung berührender Anspruch des einzelnen Teilnehmers kann sich nur aus § 44 FlurbG ergeben, wenn und soweit Gestaltungsmaßnahmen die Wertgleichheit der Abfindung beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1970 RdL 1971, 97 = RzF 37 I S. 25> und Beschluß vom 26. Januar 1971 RdL 1971, 154 = RzF 37 I S. 28.3>).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84

    Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen - …

    Er betrifft die Geringfügigkeit des Eingriffs und damit einen Aspekt, der bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen von Teilnehmer und Flurbereinigung (dazu BVerwGE 55, 48 [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 80/74]; 78, 159 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 277/86]), mithin erst bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist, ob der Zweck der Flurbereinigung den Eingriff erfordert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 - zu "Fläche von geringer Größe").
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12

    Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche

    Obwohl die Veränderung von Hof- und Gebäudeflächen danach auf Ausnahmefälle beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.06.2010 - 9 B 88.09 -, Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 24 m. N.; Urt. v. 21.10.1987 - 5 C 34.84 -, BVerwGE 78, 159), läge hier ein solcher Ausnahmefall vor, was sich bereits aus den hilfsweise angestellten Erwägungen im Widerspruchsbescheid (S. 19 ff.) ergibt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1990 - 7 S 2739/89

    Zum Eingriff in eine Hoffläche durch Flurbereinigung; hier: Ausweisung eines …

    Dabei kann z.B. eine Rolle spielen, ob nur eine Fläche von geringer Größe abgetreten werden soll (BVerwGE 55, 48, 53) und welche Beeinträchtigungen sich aus einer etwa erhöhten Verkehrsbelastung des durch ein Hofgrundstück führenden neuen Weges ergeben könnten (BVerwGE 78, 159, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1993 - 7 S 1452/92

    Flurbereinigung: Eingriff in eine Hoffläche durch Landbereitstellung für eine …

    Dabei kann z.B. eine Rolle spielen, ob nur eine Fläche von geringer Größe abgetreten werden soll (BVerwGE 55, 48, 53) und welche Beeinträchtigungen sich aus einer etwa erhöhten Verkehrsbelastung des durch ein Hofgrundstück führenden neuen Weges ergeben könnten (BVerwGE 78, 159, 165).
  • BVerwG, 21.03.1990 - 5 CB 36.89

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Fälschliche Annahme …

    Wie der Begriff Gärtnereien in § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 FlurbG zu verstehen ist, hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1987 (BVerwGE 78, 159 [BVerwG 21.10.1987 - 5 C 34/84]) klargestellt.
  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 8.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Soweit der aufgeworfenen Rechtsfrage ein über den Einzelfall hinausgehender verallgemeinerungsfähiger, nämlich auf die Maßstäbe für eine Inanspruchnahme von geschützten Flächen im Sinne von § 45 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz gerichteter Inhalt zukommt, ist er in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich das Flurbereinigungsgericht im übrigen ausdrücklich bezieht und deren maßgebliche Grundsätze es zutreffend wiedergibt, bereits geklärt (vgl. BVerwGE 78, 159 sowie Beschluß vom 19. Oktober 1988 - BVerwG 5 B 3.87 - Buchholz 424.01 § 45 FlurbG Nr. 18).
  • VG Stuttgart, 13.12.2010 - 11 K 1902/10

    Rückforderung von Ausbildungsförderung

    Unter diesen Voraussetzungen sind auch die Verwaltungsgerichte im Gerichtsverfahren ermächtigt, fehlerhafte Verwaltungsakte umzudeuten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.07.1983 - 2 B 176/81 - NVwZ 1984, 545; Urt. v. 21.10.1987 - 5 C 34/84 - BVerwGE 78, 159;… Urt. v. 23.11.1999 - 9 C 16/99 - BVerwGE 110, 111 …und Urt. v. 18.09.2001 - 1 C 4/01 - BVerwGE 115, 111).
  • BVerwG, 19.10.1988 - 5 B 3.87

    Umfang des Wohnschutzbereichs im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 …

    Hier könnte jedoch, wenn entgegen der Auffassung des Flurbereinigungsgerichts mit der Klägerin davon auszugehen wäre, daß der streitgegenständliche Geländestreifen unter den Schutzbereich des § 45 FlurbG fällt, nur eine Flächenveränderung im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 dieser Vorschrift angenommen werden (zur Abgrenzung der Begriffe "verändern", "verlegen" und "einem anderen geben" vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. April 1963 , sowie BVerwGE 78, 159 [BVerwG 21.10.1987 - 5 C 34/84]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9219
BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,9219)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,9219)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1987,9219)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit in einer Urteilsformel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvR 872/71

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84
    Einer Anhörung der Prozeßbeteiligten vor der Berichtigung (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1972 <BVerfGE 34, 1 [BVerfG 19.07.1972 - 2 BvR 872/71]>) bedurfte es hier nicht, weil die im Anschluß an die Verkündung der Entscheidung vorgenommene Berichtigung einerseits dem in der mündlichen Verhandlung klargestellten prozessualen Begehren des Klägers entspricht und dadurch andererseits auch nicht in eine durch den korrekturbedürftigen Entscheidungssatz erworbene Rechtsstellung der Beklagten eingegriffen wird.
  • BVerwG, 16.07.1968 - VI C 1.66

    Verweisung an das zuständige Gericht des zuständigen Gerichtszweiges - Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1987 - 5 C 34.84
    Eine solche offenbare Unrichtigkeit in der Urteilsformel ist nach § 118 Abs. 1 VwGO jederzeit von Amts wegen zu berichtigen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 16. Juli 1968 <BVerwGE 30, 146 f. [BVerwG 16.07.1968 - VI C 1/66] = Buchholz 310 § 118 Abs. 1 VwGO Nr. 1> und die dort angeführte Rspr. des BGH).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03

    Realteilung eines unterschiedlich genutzten Grundstücks; Nichtzulassung einer …

    Hierbei handelt es sich jedoch um eine offensichtliche Unrichtigkeit, die auch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen berichtigen darf (§ 118 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1968 - BVerwG VI C 1.66 - BVerwGE 30, 146), ohne dass die Beteiligten hierzu zuvor angehört werden müssten (BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 34.84 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 3).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 B 150.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Außerordentliches …

    Jedenfalls leidet der Berichtigungsbeschluss an keinem so gravierenden Fehler, dass er den von der Beschwerde beanstandeten Ausspruch im Beschluss des Berufungsgerichts vom 18. August 2000 nicht wirksam beseitigen könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 34.84 - Buchholz 310 § 118 VwGO Nr. 3 - zur Zulässigkeit der Berichtigung einer über den Rechtsmittelantrag hinausgehenden Entscheidung;… vgl. ferner Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 118 Rn. 8;… Eyermann/Rennert, VwGO, § 119 Rn. 8;… Kopp/Schenke, VwGO, § 118 Rn. 9, 12 zur Unwirksamkeit des Berichtigungsbeschlusses nur bei schweren Mängeln).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.07.1984 - 5 C 34.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10947
BVerwG, 30.07.1984 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1984,10947)
BVerwG, Entscheidung vom 30.07.1984 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1984,10947)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juli 1984 - 5 C 34.84 (https://dejure.org/1984,10947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision - Verzögerung der Beförderung der Revisionsschrift

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