Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausbildungsförderung - Zwischenprüfung - Fachsemester
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1989, 309 (Ls.)
- FamRZ 1989, 334
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 65.79
Voraussetzungen für die Erteilung einer Bescheinigung nach § 48 …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85
Den in § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG verwendeten Begriff des "jeweils erreichten Fachsemesters" hat der Senat im Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 65.79 - (BVerwGE 62, 253) dahin ausgelegt, daß darunter in der Regel das dem Ausstellungsdatum der Bescheinigung vorangegangene Semester zu verstehen ist. - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 38.77
Vorlage der Eignungsbescheinigung - Auszubildender - Überschreitung der …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1988 - 5 C 34.85
Im Urteil vom 16. November 1978 - BVerwG 5 C 38.77 - (BVerwGE 57, 79) hat der erkennende Senat entschieden, diese Bescheinigung müsse das Erreichen des in der Fachrichtung des Auszubildenden nach einer Studiendauer von vier Fachsemestern üblichen Leistungsstandes (Ausbildungsstandes) erkennen lassen (…a.a.O. S. 82).
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
Ist jedoch während des Verfahrens eine Rechtsänderung zuungunsten des Klägers eingetreten, kommt es darauf an, ob die Neufassung des Gesetzes einen durch das alte Recht etwa begründeten Anspruch des Klägers beseitigt oder unberührt gelassen hat (vgl. Urteile vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - BVerwGE 61, 1 [BVerwG 12.09.1980 - 4 C 74/77] m.weit.Nachw., vom 29. April 1988 - BVerwG 8 C 69.86 - Buchholz 448.11 § 4 ZDG Nr. 1 S. 1 und vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 84.86 - Buchholz 448.11 § 4 ZDG Nr. 2 S. 8 ; ferner Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11 S. 5 ). - BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 25.94
Voraussetzungen für eine Bescheinigung förderungswürdiger Leistungen - Anspruch …
Nach dieser Vorschrift hätte es nämlich ausgereicht, wenn sie sich in der Zeit vom Beginn des Sommersemesters 1991 bis zum Vorliegen des Ergebnisses ihrer mißlungenen Klausur eine Bescheinigung ihrer Hochschule hätte ausstellen lassen, daß sie die bei geordnetem Verlauf ihrer Ausbildung bis zum Ende des dritten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht hatte (vgl. BVerwGE 62, 253 [BVerwG 04.06.1981 - 5 C 65/79]; BVerwG, Urteile vom 11. August 1983 - BVerwG 5 C 48.81 - und vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 -sowie Beschluß vom 14. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 21.86 - ). - BVerwG, 14.05.1992 - 5 C 50.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Eignungsbescheinigung - Leistungsbescheinigung
Legt der Auszubildende einen solchen Leistungsnachweis vor, dann ist die Erwartung gerechtfertigt, er werde sein Studium innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen (Urteile vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 -FamRZ 1989, 334/335> sowie vom 23. Januar 1992 ).
- BVerwG, 23.01.1992 - 5 C 15.88
BAföG - Ausbildungsförderung - Zwischenprüfungszeugnis - Eignungsnachweis
§ 48 Abs. 1 Satz 1 BAföG macht dies, wie der Senat in seinem Urteil vom 3. Juni 1988 - BVerwG 5 C 34.85 - (Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11 S. 8 = FamRZ 1989, 334 ) schon klargestellt hat, mit der einleitenden Formulierung "vom fünften Fachsemester an", d.h. mit der Nennung des Anfangszeitpunktes deutlich, von dem an die Leistung von Ausbildungsförderung von der Vorlage eines Leistungsnachweises - in der einen oder der anderen Form - abhängig ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - 12 B 218/14
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs für die …
Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1988 - 5 C 34.85 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 11, juris, vom 13. Oktober 1983 - 5 C 10.81 -, Buchholz 436.36 § 48 BAföG Nr. 6, juris, vom 11. August 1983. - VG Sigmaringen, 08.12.2009 - 1 K 2146/09
Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BAföG; Studium im Ausland
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.1988 - 5 C 34.85 - juris Rdnr. 24) würde die Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG im Juni 2009 für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für diesen und den folgenden letzten Monat des Bewilligungszeitraums zwar nicht ausreichen.
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| BVerwG, 23.09.1988 - 5 C 34.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Werts des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit für ein Revisionsverfahren
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